Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 64

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 64 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 64); 64 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 24. Januar 1969 der Beschwerde nicht abgeholfen, so ist der Beschwerdeführer darauf hinzuweisen, daß er seine Rechte innerhalb einer Woche beim zuständigen Kreisgericht durch Klage geltend machen kann. (3) Der Dritte kann seine Rechte, ohne daß er Beschwerde gemäß Abs. 1 einlegt, bei dem zuständigen Kreisgericht durch Klage geltend machen. Das Kreisgericht hat die Vollstreckungsstelle davon zu benachrichtigen. (4) Bis zur Entscheidung über die Beschwerde oder bis zum Abschluß des gerichtlichen Verfahrens nach Abs. 3 ruht das Vollstreckungsverfahren. III. Die Sicherung von Ansprüchen § 19 Sicherungsantrag Ist die Erfüllung von Geldforderungen gemäß § 4 Abs. 1 im Einzelfalle gefährdet, so kann der Gläubiger die Sicherung bei dem vollstreckungsberechtigten Organ beantragen Eine Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn gegen den Schuldner ein Ermittlungsverfahren gemäß § 98 StPO eingeleitet wurde oder wenn der Schuldner Handlungen begeht oder vorbereitet, die geeignet sind, die Verwirklichung der Geldforderung zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren. Wegen geringfügiger Beträge kann die Sicherung nicht beantragt werden. §20 Arrest in das Vermögen des Schuldners (1) Die Sicherung erfolgt durch Arrest über das Vermögen oder Teile des Vermögens des Schuldners. Der Arrest wird durch Pfändung in das bewegliche Vermögen und bei Grundstücken, Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten durch Eintragung in das Grundbuch vollzogen. (2) Der Arrest wird durch Arrestverfügung festgelegt. Die Arrestverfügung ist dem Schuldner bekanntzugeben. (3) Für Beschwerden gegen Arrestverfügungen und damit verbundene Maßnahmen gelten die §§ 17 und 18 entsprechend. §21 Hinterlegung In der Arrestverfügung ist ein Geldbetrag zu bestimmen, durch dessen Hinterlegung bei der Vollstrek-kungsstelle der Schuldner die Aufhebung des Arrestes bewirken kann. IV. Kosten und Gebühren §22 (1) Die Kosten und Gebühren des Vollstreckungsverfahrens hat der Schuldner zu tragen. Sie sind zusammen mit der Geldforderung des Gläubigers zu vollstrecken. (2) Die Kosten und Gebühren werden aus den Beträgen, die durch die Vollstreckung erlangt worden sind, zuerst gedeckt. (3) Für die Festsetzung der Gebühren sowie für Rechtsmittel gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787).' V. Übergangs- und Schlußbestimmungen §23 Vollstreckungs- oder Arrestverfahren, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht abgeschlossen sind, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende geführt. §24 (1) Soweit diese Verordnung keine speziellen Regelungen enthält, sind bei der Durchführung von Vollstreckungs- und Arrestverfahren die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden. (2) Für die Vollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldners sowie in das gemeinschaftliche Vermögen von Ehegatten und für die Abgrenzung der Vermögensteile, die der Pfändung nicht unterliegen, gelten die materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Zivilrechts, des Arbeitsrechts und des Familienrechts entsprechend. §25 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. §26 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die §§ 325 bis 381 4er Abgabenordnung vom 22. Mai 1931 2. die Beitreibungsordnung vom 23. Juni 1923 3. alle landesrechtlichen Bestimmungen über die Vollstreckung oder den Arrest wegen Geldforderungen der Staatsorgane und staatlichen Einrichtungen. (3) Ab 1. Januar 1969 ist die Erste Durchführungsbestimmung vom 4. Juli 1953 zur Verordnung über die Rechte der Bürger im Verfahren der Erhebung von Abgaben (GBl. S. 867), soweit sie die Vollstreckung oder den Arrest betrifft, nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 6. Dezember 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Böhm Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen nagen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 40 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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