Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 637

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 637 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 637); 637 Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 18. Dezember 1969 von natürlichen Radionukliden in Baustoffen zur unbeschränkten Verwendung, die aus Industrieabfallen (Schlacke, Abraum, Asche usw.) hergestellt werden, darf die der natürlichen örtlichen Baustoffe nicht überschreiten. (6) Jede Verwendung oder Nutzung von Abraum, Abfällen, Abwässern oder Rückständen sowie jede Inanspruchnahme von Lagerstätten solcher Materialien, die bei der Gewinnung und Aufbereitung von Ausgangsstoffen anfallen, bedürfen der Zustimmung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz. (7) Radioaktive Arzneimittel und ihnen gleichgestellte Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände als strahlenmedizinische Mittel im Sinne des Arzneimittelgeselzes vom 5. Mai 1964 (GBl. I S. 101) bedürfen der Strahleri-schutzzulassung durch die Staatliche Zentrale für Strahlensehutz. Zu §§ 6 bis 8 der Verordnung: §9 Genehmigungserteilung (1) Für den Verkehr mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, werden folgende Genehmigungen erteilt: 1. Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen 2. Genehmigung zum Transport radioaktiver Stoffe 3. Genehmigung zum Betrieb von Strahleneinrichtungen, die umschlossene Strahlenquellen enthalten 4. Genehmigung zum Betrieb von Strahleneinrichtungen, in denen geladene Teilchen beschleunigt werden 5. Genehmigung zum Betrieb von Einrichtungen, in denen ionisierende Strahlung als Nebeneffekt auf-tritt. Der Antrag auf Erteilung einer der unter Ziffern 1 bis 5 genannten Genehmigungen ist bei der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz zu stellen. (2) Die Genehmigung wird für eine begrenzte Zeit erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein. Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die zu ihrer Erteilung geführten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. (3) Die Ausfuhr radioaktiver Stoffe bedarf keiner Genehmigung. Die Genehmigungspflicht nach § 9 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 42) und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen bleibt davon unberührt. (4) Der Erwerb radioaktiver Stoffe ist nur Institutionen gestattet, die im Besitz einer Genehmigung gemäß Abs. 1 Ziffern 1 oder 3 sind. Der Erwerb ist auf die in der Genehmigung festgelegte Art und Aktivität oder Menge der radioaktiven Stoffe begrenzt. Der Erwerb zu importierender Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, bedarf der vorherigen Zustimmung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz. (5) Die für den Handel mit radioaktiven Stoffen zuständigen Institutionen dürfen radioaktive Stoffe nur Institutionen gemäß Abs. 4 liefern. Die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz ist über die Lieferungen zu informieren. (6) Eine Weitergabe radioaktiver Stoffe an Dritte ist nur gestattet, wenn die übernehmende Institution im Besitz der entsprechenden Genehmigung ist. Die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz ist innerhalb von 2 Wochen von der Übergabe zu benachrichtigen. (7) Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für den Betrieb von Kernanlagen wird gesondert geregelt. § 10 Freigrenzen (1) Eine Genehmigung gemäß §9 zum Umgang mit radioaktiven "Stoffen ist nicht erforderlich 1. für Radionuklide, deren Aktivität oder Menge die in der Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 8, Tabelle 2 Spalte 5 und Tabelle 3 Spalte 7 genannten Werte nicht übersteigt. Bei gleichzeitigem Umgang mit verschiedenen Radionukliden muß folgende Bezie- hung eingehalten werden: -+ -A1 + . Fi T F2 t + A-n 1 Fu “ Ai, Aj, An Aktivitäten in Mikrocurie oder Mengen in Gramm der zur Anwendung gelangenden Radionuklide Fi, F2, F„ - angegebene Freigrenzenaktivität in Mikrocurie oder Mengen in Gramm für die verwendeten Radionuklide 2. für Stoffe, deren Aktivitätskonzentration die im § 22 Abs. 3 Ziff. 1 genannten Werte nicht überschreitet 3. für bauartzugelassene Kontrollstrahlenquellen zur Anzeigekontrolle von Strahlenmeßgeräten 4. für bauartzugelassene Strahlenquellen für Unterrichtszwecke 5. für bauartzugelassene Strahlendetektoren, die Radionuklide mit höheren Aktivitäten als die in der Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 8, Tabelle 2 Spalte S und Tabelle 3 Spalte 7 genannten Werte enthalten und von der Genehmigungspflicht befreit sind. (2) Eine Genehmigung gemäß § 9 zum Betrieb und Erwerb von Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, ist nicht erforderlich 1. für Strahleneinrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, deren Aktivität oder Menge die im Abs. 1 Ziff. 1 genannten Werte nicht überschreiten 2. für bauartzugelassene Strahleneinrichtungen, bei denen das Dosisleistungsäquivalent in einem Abstand von 0,1 m von der berührbaren Oberfläche 0,1 rarem pro Stunde nicht überschreitet;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 637 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 637) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 637 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 637)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die Sicher- heit und Ordnung-gefährdenden Handlungen begehen können. Die Realisierung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung in Verbindung mit den erkannten Angriffsrichtungen des Feindes, stellen hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X