Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 632

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 632 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 632); 632 Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 18. Dezember 1969 (4) Beruflich strahlenexponicrle Personen, die nicht als Slrahlenschutzfachkräfte tätig sind und nicht zu dem im § 12 aufgeführlen Personenkreis gehören, erwerben ihre Strahlenschutzqualifikation durch innerbetriebliche Strahlenschutzschulungen, die von der Institution nach einem von der Staatlichen Zentrale für Slrahlenschulz zu bestätigenden Schulungsprogramrn durchzuführen sind, oder durch eine von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz anerkannte Berufsausbildung. (5) Die Leiter der Institutionen, in denen Tätigkeiten unter Einwirkung ionisierender Strahlung ausge-übt werden, sind verpflichtet, ihre Slrahlenschutzbeauf-tragten, die nach Abs. 3 festzulegenden leitenden Mitarbeiter und die in der Genehmigung namentlich genannten verantwortlichen Mitarbeiter zu den Aus- und Weiterbildungslehrgängen der Staatlichen Zentrale für Strahienschutz zu delegieren und die gemäß Abs. 4 durchzuführenden innerbetrieblichen Strahlenschutzschulungen zu organisieren. (6) Die Bezirksärzte sind verpflichtet, die verantwortlichen Ärzte für Strahienschutz zu den Aus- und Weiterbildungslehrgängen der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz zu delegieren. (7) Außerhalb der Staatlichen Zentrale für Strahjen-schutz durchzuführende Aus- und Weiterbildungsmaß-, nahmen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, insbesondere die Lehrpläne und Lehrmaterialien, bedürfen der Zustimmung des Leiters der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz. VIII. Strahlcnscliulzforschung §27 Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (1) Zur Gewährleistung und Verbesserung des Strahlenschutzes sowie zur Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufes sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchzuführen. (2) Die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz führt die erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten schwerpunktmäßig selbst durch, vergibt spezielle Themen der Strahlenschutzforschung als auftragsgebundene Forschung und koordiniert als zuständiges Leitorgan die von anderen Institutionen aus eigener Verantwortung durchzuführenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unter Berücksichtigung des Gesamtsystems der Forschungsplanung. (3) Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes bedürfen der Zustimmung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz. Die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz kann in Übereinstimmung mit den zuständigen zentralen Organen Auflagen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erteilen. IX. §23 Begriffsbestimmungen (1) Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Atomenergiegesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 47) werden die Begriffsbestimmungen gemäß § 12 Abs. 1 Ziffern 3 bis 5 dieses Gesetzes neu gefaßt und in der Anlage bekanntgegeben. (2) Der Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz ist berechtigt, einzelne Veränderungen der Begriffsbestimmungen entsprechend den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft durch Anordnung vorzunehmen. X. Sclilußbcstimmungcn §29 Durchführungsbestimmungen und Anordnungen Durchführungsbestimmungen und Anordnungen erläßt der Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §30 Gebühren Für Verwaltungshandlungen und Leistungen, die die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz auf Grund dieser Verordnung durchführt, werden Gebühren nach den Bestimmungen der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 28. November 1967 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. II S. 837) und den zu dieser Verordnung bekanntgegebenen Gebührentarifen erhoben. §31 Zusländigkeitsregelung in anderen Rechtsvorschriften Die in den nachstehend genannten Rechtsvorschriften festgelegte Zuständigkeit ots Amtes für Kernforschung und Kerntechnik geht auf die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik über: 1. Verordnung vom 28. März 1962 zum Atomcnergie-geselz Einrichtung von Schutzgebieten (GBl. II S.151) 2. Verordnung vom 28. März 1962 zum Atomenergiegesetz Haftung für Strahlenschäden GBl. II S. 152) 3. Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 960 vom 13. Oktober 1960 Geschlossene radioaktive Strahlungsquellen zur zerstörungsfreien Werkstoff- und Materialprüfung (Gamma-Defektoskopie) (GBl. II S. 419). §32 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 10. Juni 1964 über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlen Strahlenschutzverordnung (GBl. II S. 655) mit Ausnahme des § 35 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Juni 1968 zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmun-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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