Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 630

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 630 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 630); 630 Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 18. Dezember 1969 § 16 Sammlung, Erfassung und Beseitigung radioaktiver Abfälle (1) Radioaktive Abfälle sind getrennt von allen anderen Abfällen zu sammeln, aufzubewahren und in speziellen Anlagen zu beseitigen, wenn sie die vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegten Grenzwerte überschreiten. (2) Grundsätze für die Sammlung, Erfassung und Beseitigung radioaktiver Abfälle werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegt. §17 Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignissen (1) Tritt beim Verkehr mit radioaktiven Stoffen oder beim Betrieb von Kernanlagen oder Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, ein außergewöhnliches Ereignis ein, so haben die gemäß § 12 für den Strahlenschutz Verantwortlichen unter Einbeziehung des Slrahlenschutzbeauftragten sofort alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Folgen des außergewöhnlichen Ereignisses und zur Beseitigung von Strahlengefahren zu veranlassen, erforderlichenfalls medizinische Hilfsmaßnahmen einzulcilen und unverzüglich die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz Strahlenschutzbereitschaft v- zu benachrichtigen. (2) Grundsätze für das Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignissen werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Slrahlenschutz festgelegt. VI. Strahlenschutzüberwachung §18 Personelle Strahlenschutzüberwachung Die strahlenexponierten Personen werden durch ein einheitliches, von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegtes System von medizinischen, physikalisch-technischen und chemischen Maßnahmen überwacht. Uberwachungsmaßnahmen außerhalb des in den folgenden Paragraphen festgelegten Systems sind unzulässig. §19 Medizinische Maßnahmen zur Überwachung slrahlenexponiertcr Personen (1) Beruflich strahlenexponierte Personen sowie andere Gruppen strahlenexponierter Personen aus der Bevölkerung werden strahlenschutzmedizinisch über- - wacht. (2) Beruflich slrahlenexponierte Personen haben sich darüber hinaus ärztlichen Einstellung- und Wiederholungsuntersuchungen zu unterziehen. (3) Art, Umfang und Methoden der Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen und spezieller von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz durchzuführender Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen und anderen Gruppen strahlenexponierter Personen aus der Bevölkerung werden durch Anordnung des Ministers für Gesundheils wesen und des Leiters der Staatlichen Zentrale für Slrahlenschutz geregelt. §20 Ausschluß von der Arbeit als beruflich slrahlenexponierte Person (1) Von der Arbeit als beruflich strahlenexponierte Person sind aus gesundheitlichen Gründen auszuschließen: 1. Personen, deren Krankheit oder Leiden zu einer Selbstgefährdung oder Gefährdung anderer Personen führen kann 2. Personen, bei denen durch die Slrahleneinwirkung eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist 3. Frauen während der Schwangerschaft. Während der Stillzeit ist der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen verboten. (2) Beruflich strahlenexponierte Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. (3) Zum Zwecke der Berufsausbildung dürfen Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren eine Tätigkeit in Kontrollbereichen nur mit Genehmigung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz ausüben. Tätigkeiten in Kontrollbereichen zum Zwecke der Ausbildung dürfen nur unter ständiger Anleitung ausgeführt werden. §21 Personendosimetrische Überwachung (1) Zur Ermittlung der individuellen Gesamtstrah-lenbelaslung unterliegen beruflich strahlenexponierte Personen der personendosimetrischen Überwachung. (2) Die ermittelte Strahlenbelastung ist von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz und von dem verantwortlichen Mitarbeiter der Institution zu registrieren. Die Dokumente darüber sind von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz 50 Jahre aufzubewahren. (3) Zur Durchführung der Ermittlung der individuellen Gesamtstrahlenbelastung einzelner Personen oder Personengruppen aus der Bevölkerung und zur personendosimetrischen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen u'erden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz Anordnungen erlassen. §22 Überwachung in Kontroll- und Übcnvachungsbereichcn (1) Zur Einschätzung der Strahlensituation sind in Kontroll- und Überwachungsbereichen Ortsdosisleistungen zu messen und zu registrieren. (2) Kontrollbereiche, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird oder in denen offene radioaktive Stoffe vorhanden sein können, sind entsprechend den Festlegungen in der speziellen Arbeitsordnung gemäß § 13 auf Kontamination der Oberflächen und der Luft zu prüfen. (3) Es ist nachzuweisen, daß die mit der Abluft und dem Abwasser aus Überwachungsbereichen abgegebene Aktivität die vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgeleglen Werte nicht überschreitet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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