Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 628

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 628 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 628); G28 Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 18. Dezember 1969 Strahlenbelastung für große Bevölkerungsgruppen und das genetische Dosislimil werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegt. §3 Strahlenbelastung von Patienten durch medizinische Maßnahmen (1) Die Strahlenbelastung von Personen, an denen strahlenmedizinische Maßnahmen durchgeführt werden, ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Strahlenmedizinische Maßnahmen an Personen im fortpflanzungsfähigen Alter, Schwangeren, Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit solchen Verfahren durchgeführt werden, die die niedrigsten Strahlenbelastungen für den Embryo oder Föten und die Gonaden gewährleisten. (2) Strahlenschutzgrundsätze für die Durchführung strahlenmedizinischer Maßnahmen werden vom Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegt. §4 Maximal zulässige Werte zur Begrenzung der inneren Strahlenbelastung durch Radionuklide (1) Die maximal zulässigen Werte zur Begrenzung der inneren Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion oder Inhalation dürfen in den vorgegebenen Zeitintervallen nicht überschritten werden. (2) Maximal zulässige Werte zur Begrenzung der inneren Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion oder Inhalation und die Zeitintervalle, in denen diese maximal zulässigen Werte nicht überschritten werden dürfen, werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Slrahlenschutz festgelegt. §5 Maximal zulässige Konzentrationen von Radionukliden in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Erzeugnissen . (1) Werden radioaktive Stoffe Rohstoffen, Halbfabrikaten oder Erzeugnissen zugesetzt, sind die kleinsten möglichen Aktivitäten zu verwenden. Stehen für einen Zweck verschiedene Radionuklide zur Verfügung, so ist das Radionuklid mit der geringsten Radiotoxizilät zu verwenden. (2) Die Konzentration von Radionukliden in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Erzeugnissen darf zum Zeitpunkt der Weiterverwendung die vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegten maximal zulässigen Werte nicht überschreiten. (3) Ausgenommen von der Regelung nach den Absätzen 1 und 2 sind Rohstoffe, Halbfabrikate und Er-, Zeugnisse, aus denen radioaktive Stoffe oder Kernbrennstoffe gewonnen werden. III. III. Strahlcnschulzgenchmigung §6 Genehmigungspflicht (1) Der Verkehr mit radioaktiven Stoffen sowie der Betrieb von Kernanlagen und von 'Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, bedürfen der Strah- lenschutzgenehmigung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz (nachstehend Genehmigung genannt). (2) Art und Umfang der für die Genehmigungserteilung nach Abs. 1 erforderlichen Unterlagen werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegt. §7 Befreiung von der Gcnchniigungspfliclit Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, bedürfen keiner Genehmigung, wenn die festgelegten Freigrenzen für radioaktive Stoffe nicht überschritten werden oder wenn durch Strahlenschutz-bauartzulassung der Betrieb der Einrichtungen von der Genehmigungspflicht befreit ist. §8 Strahlenschutzbauartprüfung und Slrahlenschulzbauarlzulassung Umschlossene Strahlenquellen und Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, dürfen nur dann in den Verkehr gebracht oder importiert werden, wenn auf Grund einer Strahlenschutzbauarlprüfung die Strahlenschutzbauartzulassung erteilt wurde. Werden umschlossene Strahlenquellen oder Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden, nicht nach gleichen Zeichnungsunlerlagen in Einzelfertigung hergestellt, so sind diese im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beurteilen. Die Grundsätze für die Strahlenschutzbauartprüfung und Strahlenschulzbauartzulassung werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegt. §9 Zustimmung zum Standort und Einrichtung von Schutzgebieten (1) Die Standorte von Institutionen, Gebäuden und Anlagen, von denen radioaktive Stoffe in die Umgebung verbreitet werden können oder die anderweitig zur Strahlenbelastung der Bevölkerung in der Umgebung beitragen können, bedürfen der speziellen Zustimmung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz. (2) Art und Umfang der für die Zustimmung zum ? Standort erforderlichen Unterlagen und die zur Gewährleistung des Strahlenschutzes notwendigen Anforderungen an die Standorte werden vom Leiter der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz festgelegt. (3) Institutionen im Sinne des Abs. 1 sind mit Schutzgebieten zu umgeben, wenn es zum Schutze der Umgebung erforderlich ist. Die Entscheidung über die Einrichtung von Schutzgebieten, ihre Größe und Lage sowie die für sie geltenden Beschränkungen gemäß § 4 des Atomenergiegesetzes regelt sich nach der Verordnung vom 28. März 1902 zum Atomenergiegesetz Einrichtung von Schutzgebieten (GBl. II S. 151). § 10 Zustimmung zu Investitionsvorhaben (1) Vorbereitungsunterlagen oder Projekte für Institutionen, Gebäude, Räume und Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen werden soll oder in denen Kernanlagen oder Einrichtungen, die ionisierende;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 628 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 628) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 628 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 628)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, die Tarnung der politisch-operativen Pläne, Absichten und Maßnahmen, aktives und offensives Handeln zur Überraschung, Täuschung, Ablenkung, Des Informierung des Feindes.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X