Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 627

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 627 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 627); ii Mill Ü ill Ü iii ulMilUi Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 627 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 18. Dezember 1969 Teil II Nr. 99 Tag Inhalt Seite 26. 11. 69 Verordnung über den Schulz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung Strahlenschutzverordnung 1’ .1 ! 627 26.11.69 Erste Durchführungsbestimmung zur Strahlenschutzverordnung 635 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 674 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 674 Verordnung über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung Strahlenschutzverordnung vom 26. November 1969 In Durchführung des § 1 Absätze 2 und 5, der §§ 5 bis 8 und des § 12 Abs. 2 des Atomenergiegesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 47) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 23. Januar 1964 (GBl. I S. 1), des Änderungsgesetzes vom 1. September 1966 (GBl. I S. 75) und des Gesetzes vom 11. Juni 1968 zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmungen Anpassungsgesetz (GBl. I S. 242) wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur einheitlichen Regelung des Schutzes vor ionisierender Strahlung folgendes verordnet : I. i \ §1 * Geltungsbereich (1) Diese Verordnung dient der Organisierung des Schutzes der Bevölkerung vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung und von Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit einer Strahlenbelastung ausgesetzt sind, sowie dem Schutz der Umwelt und von Sachgütern vor radioaktiver Verunreinigung (Kontamination). Sie ist anzuwenden auf den Verkehr mit radioaktiven Stoffen einschließlich Kernbrennstoffen sowie den Betrieb von Kernanlagen und Einrichtungen, die ionisierende Strahlung aussenden. (2) Strahlenschutz im Sinne dieser Verordnung sind die Einheit von Forschung, Überwachung, Aus- und Weiterbildung sowie alle wissenschaftlichen Untersuchungen auf medizinischen, biologischen,- chemischen, physikalischen und technischen Gebieten, die daraus abgeleiteten praktischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Rechtsvorschriften und Normative zum Schutz des Menschen und der Biosphäre, soweit sie dem Schutz vor der Einwirkung ionisierender Strahlung und der Verhütung und Erkennung von Strahlenschädigungen sowie der Gewährleistung der nuklearen Sidierheit von Kernanlagen dienen; einschließlich aller Gegenmaßnahmen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse, in deren Verlauf oder. Folge eine Strahleneinwirkung auf Menschen oder die Biosphäre stattlindet oder statlgefunden hat. (3) Für den Transport von radioaktiven Stoffen auf dem Land-, Luft- und Wasserwege gelten die dafür erlassenen Rechtsvorschriften. II. Strahlenbelastung §2 Kategorien der individuellen Strahlenbelastung, Strahlenbelastung großer Bevölkerungsgruppen und genetisches Dosislimit (1) Für die individuelle Strahlenbelastung von Personen werden folgende Kategorien festgelegt: Kategorie A Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Konlrollbereich strahlenexponiert sind (beruflich strahlenexponierle Personen). Kategorie B Personen, die in einem Uberwachungsbereich tätig sind. Kategorie C Einzelne Personen oder kleine Personengruppen aus der Bevölkerung. (2) Einzelheiten zur Kategorieneinteilung, die maximal zulässigen Dosisäquivalente für die Kategorien der individuellen Strahlenbelastung, die maximal zulässige;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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