Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 590

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 590 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 590); 590 Gesetzblatt Teil II Nr. 94 Ausgabetag: 3. Dezember 1969 b) in der Liefergroßhandelsspanne 4% für Schwund und Verderb beim Liefergroßhandel (bezogen auf den Einstandspreis) 0,70 M/dt Pauschalabgeltung für Transportleistungen im Liefergroßhandel 0,80 M/dt Abgeltung für die Abnutzung der vom Liefergroßhandel gestellten Leihverpackung. (5) Für die Außenhandelsgesellschaft gelten bei Import von frischem Obst und Gemüse folgende Handelsspannen und Abgeltungssätze: a) Für die Übernahme der Liefergroßhandelstätigkeit einschließlich der Abgeltung von Schwund und Verderb im Liefergroßhandel sowie beim Transport vom Liefergroßhandel zum Besteller 12,8 % vom Importabgabepreis zuzüglich 4,20 M dt für den Transport ab Grenzmarkierung der Deutschen Demokratischen Republik (Tarifschnittpunkt) bis Empfangsstation des Erstempfängers (Vertragspartner der Außenhandelsgesellschaft) sowie 0,80 M/dt für die Abgeltung der Außenverpackung. b) Bei importiertem frischem Obst und Gemüse hat der Platzgroßhandel aus seiner Handelsspanne folgende Kosten zu tragen: Kosten aus Garantienebenforderungen Kosten für die Warenstreuung im Auftrag der Außenhandelsgesellschaft Frachtkosten ab Empfangsstation bis Lager des Empfängers. (6) Ist entsprechend den Rechtsvorschriften die Berechnung von ** Qualitätszuschlägen Einlagerungszuschlägen Kleinabpackungszuschlägen oder anderen, nicht kalkulationsfähigen Aufschlägen vorgesehen, sind diese nicht Grundlage für die Errechnung der Handelsspannen. Die Handelsspannen sind Höchstsätze. 1 bis 5 für die unter Buchstaben a und b genannten Kulturen effektive- Handelsspannen festgelegt. a) Bei Überschreitung der in Spalte 3 angegebenen Erzeugerpreise sind für die genannten Kulturen effektive Handelsspannen gemäß Spalten 5 bis 7 anzuwenden: 1 Kultur Güteklasse ab Erzeugei preis über M/clt Gesamt- spanne M/dt Liefergroß- handels- spanne Platzgroß- handels- spanne Einzel-handels-1 spanne 1 2 3 . 4 5 G 7 Blumenkohl A I 120- 80,- 14,50 24,50 41,- II 95,- 62,- 11,- 20,- 31,- III 65,- 43,- 8- 15,- 20,- IV 45,- 27,- 5,- 10,- 12,- Kohlrabi m. L. A I 35,- 23,- 4,- 8, 11,- II 30,- 20- 3,50 7,- 9,50 III 25,- 17,- 3, 6- 8,- IV 20,- 12,- 2,- 5,- 5,- Salat A I u. II 25,- 16,- 2,70 5,30 8,- III u. IV 20,- 13,- 2,50 4,80 5,70 V 15,- 10,- 1,90 3,70 4,4(1 VI 12,- 8,- 1,50 3,- 3,50 Salatgurken, ' A Tomaten, Paprika 220,- 130,- 23,- 37,- 70,-. Rhabarber A 85,- 57,- 10,- 18,- 29,- Möhren m. L. A 70, 40- 7,- 12, 21,- Radies/Bündelrettich A 15,- 10,- 1,80 3,- 5,20 Chicoree A 200,- 100,- 20,- 30,- 50,- b) Für die Kulturen Champignon Weintrauben und Treiberdbeeren sind die nachstehend genannten effektiven Handelsspannen anzuwenden: (7) Bezieht der private Groß- und Einzelhandel vom sozialistischen Großhandel frisches Obst und Gemüse, so sind die sich gemäß Abs. 1 ergebenden Abgabepreise des Großhandels verbindlich. (8) Die jeweilige Handelsspanne darf nur einmal in Anspruch genommen werden. Werden zwischen den Partnern andere Bedingungen für die Leistungserbringung vereinbart als sie den Handelsspannen gemäß Absätzen 1, 3 und 4 zugrunde liegen, sind die jeweiligen Handelsspannen im gegenseitigen Einvernehmen auf der Grundlage der erbrachten Leistungen und entsprechender Nutzensrechnungen zu teilen. (9) Zur Wahrung des Niveaus der Einzelhandelsverkaufspreise werden in Abweichung zu den Absätzen O V. C2 o , t a . cS O) W)ü2 v £2 a, , 2 11 a 2 £ G £ c ±* u a r- £ 3 G Of; K r* £*Ö G N £ G 3 3 *0 o OJ C -c, M Ä tfi a ~ j r C, c c öS - w d wßS 1 2 3 4 5 Champignon A 250,- 100,- 150- Weintrauben A I 90,- 50,- 40,- II 75,- 40,- 35,- III 60,- 30,- 30,- Erdbeeren (Treib) A 180,- 30,- 50,- 100,-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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