Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 566

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 566 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 566); 566 Gesetzblatt Teil II Nr. 91 Ausgabetag: 21. November 1969 §4 § 13 erhält folgende Fassung: „Befreiung aus sozialen Gründen (1) Von der Rundfunkgebühr gemäß § 10 sind auf Antrag zu befreien: 1. Bürger, die das für den Bezug von Altersrente festgesetzte Alter erreicht haben oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften eine Altersrente beziehen oder Empfänger einer Altersversorgung sind 2. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, die das Pensionsalter erreicht haben oder invalide sind und gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung vom 8. April 1965 über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene (GBl. II S. 293) eine monatliche Ehrenpension erhalten 3. Unfall- oder Dienstbeschädigten-Rentner mit einem Schaden von 662/3 °/0 an 4. Invalidenrentner oder Empfänger einer Invali-. denversorgung 5. Witwenrentner oder Empfänger einer Witwenversorgung, soweit sie nicht arbeitsfähig sind 6. Empfänger von Kriegsinvaliden- oder Kriegs-beschädigten-Renten, außer denen, die eine 3/10-Rente erhalten 7. Empfänger von Sozialfürsorgeunterstützung (Voll-und Teilunterstützung) 8. Bürger, die in bezug auf ihre Einkünfte (einschließlich Unterhaltsleistungen durch Unterhaltspflichtige) den Empfängern von Sozialfürsorgeunterstützung gleichzustellen sind 9. als erwerbsunfähig im Sinne des § 2 Abs. 4 der Unterhaltsverordnung vom 24. Januar 1962 (GBl. II S. 52) in der Fassung der Zweiten Verordnung- vom 25. März 1968 (GBl. II S. 201) geltende Angehörige der zum Grundwehrdienst ein-berufenen Wehrpflichtigen, wenn sie die Unterhaltsbeträge gemäß § 2 Absätze 1 bis 3 dieser Ver Ordnung erhalten 10. Schwerstbeschädigte, denen eine Begleitperson zuerkannt worden ist und die einen Schwerstbe-schädigtenausweis mit gelbem Diagonalstreifen besitzen 11. Bürger, die gehörlos sind oder eine an Gehörlosigkeit grenzende Gehörschädigung aufweisen und selbst unter Ausnutzung der modernsten Hörhilfe keine Verständigung erreichen. \2) Die Gebührenbefreiung gemäß Abs. 1 ist mö Ausnahme der Schwerstbeschädigten nicht auf Besitzer von Fernseh-Rundfunkempfangsgeräten anzuwenden, die mit Ehegatten oder mit ihnen verwandten oder verschwägerten oJer diesen rechtlich gleich- gestellten Personen mit eigenem Arbeitseinkommen in einem Haushalt zusammen leben, soweit diese Personen nicht selbst zum Personenkreis des Abs. 1 gehören.“ §5 § 14 Ziff. 1 erhält folgende Fassung: „1. Dienststellen der Deutschen Post sowie des Staatlichen Komitees für Rundfunk und des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik;“ §6 §16 erhält folgende Fassung: „Beantragung der Gebührenbefreiung (1) Anträge auf Gebührenbefreiung gemäß § 13 sind an das zuständige Postamt zu richten. Bei der Antragstellung ist der Anspruch auf Gebührenbefreiung nachzuweisen. (2) Mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung sind vorzulegen: 1. von Bürgern, die die Altersgrenze erreicht haben (§13 Abs. 1 Ziff. 1) der Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik 2. von Rentnern und Empfängern von Versorgungen oder Ehrenpensionen (§ 13 Abs. 1 Ziffern 1 bis 6) der Rentenbescheid und der Versicherungsausweis der Sozialversicherung 3. von Empfängern von Sozialfürsorgeunterstützung (§13 Abs. 1 Ziff. 7) der Bewilligungsbescheid oder das Befürwortungsschreiben und der Versicherungsausweis der Sozialversicherung 4. von Bürgern, die in bezug auf ihre Einkünfte den Empfängern von Sozialfürsorgeunterstützung gleichzustellen sind (§ 13 Abs. 1 Ziff. 8) eine Erklärung über die Höhe ihrer monatlichen Einkünfte 5. von Empfängern von Leistungen auf Grund der Unterhaltsverordnung (§ 13 Abs. 1 Ziff. 9) der Bewilligungsbescheid 6. von Schwerstbeschädigten (§ 13 Abs. 1 Ziff. 10) der Schwerstbeschädigtenausweis mit gelbem Diagonalstreifen. (3) Bürger, die gehörlos sind oder eine an Gehörlosigkeit grenzende Gehörschädigung aufweisen (§ 13 Abs. 1 Ziff. 11), haben mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung eine vom Allgemeinen Deutschen Gehörlosenverband ausgestellte und von der Abteilung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im am Dienstobjekt der Unter-suchungshaftanstalt sowie zur wirksamen Bekämpfung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen von innen und außen, die Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt zu erarbeiten.

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