Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 552

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 552 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 552); 552 Gesetzblatt Teil II Nr. 89 Ausgabetag: 14. November 1969 §17 Die Hochschullehrer aller Hochschulen werden vom Minister entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften berufen bzw. abberufen. Die Berufung bzw. Abberufung von Professoren mit künstlerischer Lehrtätigkeit, die durch den Minister für Kultur erfolgt, bedarf der vorherigen Zustimmung des Ministers. §18 (1) Der Minister bestätigt die Rektoren aller Hochschulen und entbindet sie von ihrer Funktion als ' Rektor. (2) Der Minister ernennt und entpflichtet: a) die Prorektoren der Hochschulen, die dem Ministerium unterstellt sind b) die Direktoren der dem Ministerium unterstellten wissenschaftlichen Einrichtungen. (3) Der Minister bestätigt die Direktoren der Direktionsbereiche der Rektoren der Hochschulen, die dem Ministerium unterstellt sind. (4) Der Minister bestätigt die Leitungskader der von ihm festgelegten Nomenklatur. §19 Der Minister nimmt auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften Auszeichnungen vor. §20 Der Minister bestätigt die Statuten aller Hochschulen. Für Hochschulen, die dem Ministerium nicht unterstellt sind, erfolgt die Bestätigung auf Vorschlag des Leiters. §21 Der Minister ist berechtigt, auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften wissenschaftlichen Einrichtungen das Recht zur Verleihung akademischer Grade zu übertragen. §22 (1) Dem Minister stehen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung Stellvertreter zur Seite. Der Minister regelt die Verantwortung seiner Stellvertreter zur Lösung ständiger oder zeitweiliger Aufgaben, die sich aus den Schwerpunkten der Tätigkeit des Ministeriums ergeben. (2) Der Staatssekretär ist der ständige Vertreter des Ministers. Er hat im Falle der Verhinderung des Ministers dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. (3) Die Stellvertreter des Ministers sind für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich und dem Minister gegenüber rechenschaftspflichtig. (4) Zur Wahrnehmung der Verantwortung in bestimmten Aufgabenbereichen kann der Minister seinen Stellvertretern Weisungsrecht übertragen. §23 (1) Die Struktur des Ministeriums ist die vom Ministerrat bestätigte Hauptstruktur. (2) Das Ministerium gliedert sich in Abteilungen. Zur Lösung von speziellen Aufgaben werden zeitweilige Arbeitsgruppen gebildet. §24 (1) Die Mitarbeiter des Ministeriums haben ihre Aufgaben in engem Kontakt mit den Angehörigen der Hoch- und Fachschulen und der sozialistischen Praxis zu lösen und deren Erfahrungen, Kritiken und Vorschläge für ihre Arbeit zu berücksichtigen. (2) Das Ministerium hat wirksame Formen und Methoden zu entwickeln, um die Einbeziehung der Werktätigen in die Planung und Leitung des Hoch-und Fachschulwesens zu gewährleisten. Es hat die sozialistische Gemeinschaftsarbeit als grundlegende Arbeitsweise zu sichern und zu fördern. (3) Grundsätzliche Entscheidungen sind durch kollektive Beratungen mit sachkundigen Gremien, Wissenschaftlern und anderen Fachkräften und durch wissenschaftliche Analysen und Untersuchungen vorzubereiten. Die Durchführung der Entscheidungen ist zu kontrollieren. (4) In Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Durchsetzung der einheitlichen Hoch- und Fachschul-polilik führt das Ministerium in Zusammenarbeit mit den zentralen staatlichen Organen, denen Hoch- und Fachschulen unterstellt sind, Anleitungen, Inspektionen und Kontrollen durch und sichert die Organisation und Auswertung von Beispielen an allen Hoch- und Fachschulen und wissenschaftlichen Institutionen. Dazu wird insbesondere die Hauplinspektion des Ministeriums eingesetzt. (5) Die Abteilungsleiter sind für die Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Kaderpolitik verantwortlich. (6) Zur Erhöhung der Wissenschaftlichkeit der Arbeit des Ministeriums sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sich ständig politisch und fachlich weiterzuqualifizieren und die neuesten wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Erkenntnisse ihres Aufgabengebietes anzueignen. (7) Die Abteilungsleiter und Mitarbeiter des Ministeriums haben eine hohe Staatsdisziplin zu wahren und um die Durchsetzung wissenschaftlicher Leitungsmethoden zu kämpfen. Sie haben ihre Arbeit selbstkritisch zu überprüfen und die Kritik allseitig zu fördern. (8) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter und Mitarbeiter, die Abgrenzung ihres Verantwortungsbereiches sowie die Arbeitsweise und der Arbeitsablauf im Ministerium werden in der Arbeitsordnung festgelegt. VII. Vertretung des Ministeriums im Rechtsverkehr §25 Das Ministerium ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sein Sitz ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. §26 (1) Das Ministerium wird im Rechtsverkehr durch den Minister vertreten. Bei seiner Verhinderung erfolgt die Vertretung nadi § 22.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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