Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 550 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 550); 550 Gesetzblatt Teil II Nr. 89 - Ausgabetag: 14. November 1969 III. Zusammenarbeit des Ministeriums mit zentralen Organen und örtlichen Staatsorganen §7 (1) Das Ministerium hat in Zusammenarbeit mit den zentralen staatlichen Organen, insbesondere mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technik und dem Forschungsrat, die Prognose des Hoch- und Fachschulwesens zu erarbeiten. Es hat den erforderlichen wissenschaftlichen Vorlauf und die Abstimmung und Durchführung der Aufgaben auf den entsprechenden Wissenschaftsgebieten in der Aus- und Weiterbildung und der Forschung zu sichern. (2) Das Ministerium arbeitet eng mit dem Ministerium für Volksbildung, dem Staatlichen Amt für Berufsausbildung und allen anderen zentralen staatlichen Organen zusammen, um die kontinuierliche Entwicklung der Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems zu sichern. (3) Das Ministerium schließt mit der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und mit anderen wissenschaftlichen Akademien Vereinbarungen über die sozialistische Gemeinschaftsarbeit in der Forschung sowie über die Nutzung der Ausbildungsund Weiterbildungskapazitäten der Hochschulen und der wissenschaftlichen Akademien ab. (4) Das Ministerium ist verantwortlich für die Herstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der sozialistischen Praxis. Es bestätigt die Hauptpraxispartner und bezieht die Vorschläge der Praxispartner für die Verbesserung der Erziehung und die Vervollkommnung des wissenschaftlichen Profils der Hochschulen in der Aus- und Weiterbildung sowie Forschung in die Vorbereitung von Entscheidungen mit ein. (5) Auf der Grundlage der Normen und Grundsatzregeln für die Erziehung, Aus- und Weiterbildung in den einzelnen Fachstudienrichtungen nehmen die zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die anderen Praxispartner ihre Verantwortung auf ihren Fachgebieten zur Erarbeitung und ständigen Vervollkommnung der Ausbildungsdokumente wahr. §8 Das Ministerium ist für die Bilanzierung der Entwicklung der Hoch- und Fachschulen in den entsprechenden Territorien verantwortlich. Es koordiniert die komplexe Planung der Hoch- und Fachschulen in den betreffenden Territorien in enger Zusammenarbeit mit den Räten der Bezirke. §9 Zur Erfüllung der in den §§ 7 und 8 genannten Aufgaben schließt das Ministerium mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen Vereinbarungen ab. Die in den Vereinbarungen getroffenen Festlegungen sind die Grundlage für Vereinbarungen und Verträge über die wissenschaftliche Zusammenarbeit der Hochschulen mit den WB, volkseigenen Kombinaten, VEB, VEG und anderen Institutionen auf den Gebieten der Forschung, Aus- und Weiterbildung. IV. Zusammenarbeit des Ministeriums mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und der Freien Deutschen Jugend 5 10 (1) Das Ministerium arbeitet eng mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralvorsland der Gewerkschaft Wissenschaft zusammen. In seiner Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund konzentriert es sich insbesondere auf die sozialistische Bewußtseinsentwicklung und Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie an den Hochschulen. . (2) Das Ministerium arbeitet eng mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend zusammen und hat alle Voraussetzungen für die Erhöhung des Niveaus dar politisch-ideologischen Erziehung der Studenten und ihre Teilnahme an der Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens zu schaffen. V. Zentrale gesellschaftliche Beratungsorgane des Ministeriums §11 (1) Der Hoch- und Fachschulrat ist ein beratendes Organ des Ministers für Koch- und Fachschulwesen (nachstehend Minister genannt) zur Gestaltung des Hoch- und Fachschulwesens als Teilbereich des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und zur Sicherung der prognostischen und perspektivischen Entwicklung einer einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik. (2) Der Hoch- und Fachschulrat nimmt auf seinen Beratungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und der Perspektivplanung des gesamten Hoch-und Fachschulwesens, zu Festlegungen einheitlicher Grundsätze über den Inhalt, die Entwicklung und die Organisation der Erziehung und Ausbildung der Studenten und des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zu Weiterbildungsaufgaben Stellung. Die Ergebnisse der Beratungen haben den Charakter von Empfehlungen für den Minister. (3) Die Mitglieder des Hoch- und Fachschulrates werden vom Minister berufen bzw. abberufen. Die Berufung von Mitgliedern aus Organen und Einrichtungen, die dem Ministerium nicht unterstehen, sowie aus gesellschaftlichen Organisationen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Leitern bzw. Leitungen. (4) Der Minister legt die Aufgaben und die Arbeitsweise des Hoch- und Fachschulrates fest. § 12 (1) Zur Beratung in der prognostischen Arbeit, zur Förderung des Erfahrungsaustausches in der Erziehung, der Aus- und Weiterbildung und der Forschung und zur Ausarbeitung der Ausbildungsdokumente kann der Minister Sektionen der ihm unterstellten Hochschulen mit der Funktion von Leitsektionen beauftragen oder Wissenschaftliche Beiräte bilden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung angestrebten Zielstellungen ist es erforderlich, die Durchsuchungshandlungen gründlich vorzubereiten. Aufgabenbezogene Hinweise aus dem operativen Prüfungsstadium, Informationen des Untersuchungsor-gans sowie der Festnahmeund Zuführungskräfte der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit sowie durch den Besuch von Sohulen und Lehrgängen zu entwickeln. Dazu sind die entsprechenden Festlegungen in Kaderprogrammen und -plä-nen individuell zu konkretisieren sowie planmäßig zu verwirklichen.

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