Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 544

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 544 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 544); 544 Gesetzblatt Teil II Nr. 88 Ausgabetag: 10. November 1969 , § 9 Schlultbestiinni ungen (1) Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sind berechtigt, auf der Grundlage dieser Anordnung spezifische Regelungen für ihren Verantwortungsbereich zu treffen. (2) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 25. Oktober 1956 über die Finanzierung und Abrechnung der Kosten der Berufsausbildung der Lehrlinge in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 1119) Anordnung vom 23. Mai 1967 über die Finanzierung der Berufsausbildung (GBl. II S. 300) § 8 der Anordnung vom 13. Dezember 196(T über die Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe (GBl. II S. 965) § 10 Abs. 2 der Anlage 1 zur Anordnung vom 16. November 1956 über das Rahmenstatut und den Rahmenstrukturplan für Betriebsberufsschulen (GBl. II S. 385). Berlin, den 17. Oktober 1969 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung Weide mann Anordnung über das Internationale Signalbuch (ISB) 1965 vom 23. Oktober 1969 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Das von der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) durch Resolution vom 25. Oktober 1967 (Nr. A 113 [V.]) angenommene Internationale Signalbuch 1965* wird für die Deutsche Demokratische Republik in Übereinstimmung mit der Ver-ordnung vom 22. Dezember 1965 über den Beitritt der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag (London 1960) (GBl. II 1966 S. 9) in Kraft gesetzt. §2 Das Internationale Signalbuch 1965 gilt, für alle Schilfe, die ihren Heimathafen in der Deutschen Demokratischen Republik haben und unter den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutze des menschlichen Lebens auf See fallen, sowie für solche Schiffe, die mit Funktelegrafie- oder mit Funktelefonieanlagen ausgerüstet sind. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig wil'd das Internationale Signalbuch von 1931 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft gesetzt. Berlin, den 23. Oktober 1969 Der Minister für Verkehrswesen Dr. Kramer Zu beziehen beim Seefahrlsamt der Deutschen Demokratischen Republik, 25 Rostock, Patriotischer Weg 120. Anordnung Nr. 2* über die Bildung und die Aufgaben der Eiskommission vom 23. Oktober 1969 Zur Änderung und Ei-gänzung der Anordnung vom 10. Dezember 1964 über die Bildung und die Aufgaben der Eiskommission (GBl. II 1965 S. 5) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 1 Buchst, a erhält folgende Fassung: ,,a) ständige Analysierung der Eislage und ihrer Entwicklung in der Nord- und Ostsee sowie auf den See Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik,“. §2 Der §2 Abs. 1 Buchst, b erhält folgende Fassung: ,,b) Festlegung der erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Maßnahmeplanes (z. B. Zusammenstellung von Konvois, Festlegung der Reihenfolge beim Ein- oder Auslaufen, Empfehlung von Fahrtrouten),“. §3 Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Eiskommission gehören an: ä) der Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik als Vorsitzender b) der Leiter der Abteilung Schiffahrtsaufsicht des Seefahi-tsamtes der Deutschen Demokratischen Republik c) ein Mitarbeiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik als Sekretär der Eiskommission d) ein Mitarbeiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik als Leiter der Eisleitstelle e) ein Vertreter der Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft f) der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Rostock für Verkehr, Wasserwirtschaft und Wohnungswesen g) ein Vertreter der WB Hochseefischerei h) ein Vertreter der WB Schiffbau i) ein Vertreter des Kommandos der Volksmarine j) der Havariekommissar k) ein Vertreter des Seehydrographischen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik l) ein Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektion Küste W arnow-Peene m) ein Vertreter des Meteorologischen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik, Seewetterdienststelle Warnemünde n) ein Vertreter des VEB Deutsche Seereederei o) der Direktor des VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienstes p) der Direktor des VEB Seehafen Rostock q) der Direktor des VEB Seehafen Wismar x-) der Direktor des VEB Seehafen Stralsund s) ein Vertreter des VEB Deutrans t) ein Vertreter des Wirtschaftsrates des Bezirkes Rostock.“ * Anordnung (Nr. 1) vom 10. Dezember 1964 (GBl. II 1965 Nr. 2 S. 5);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 544 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 544) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 544 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 544)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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