Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 527

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 527 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 527); Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 527 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 27. Oktober 1969 I Teil II Nr. 85 Tag Inhalt Seite 22. 9. 69 Anordnung über den Bezug von Industriewaren des Bevölkerungsbedarfs durch gesell- schaftliche Bedarfsträger im Konsumgülerbinnenhandel 527 1.10. 69 Anordnung Nr. 2 über die Gebührentarife des Verkehrswesens 529 30. 9. 69 Anordnung Nr. 5 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 530 Anordnung über den Bezug von Industriewaren des Bevölkerungsbedarfs durch gesellschaftliche Bedarfsträger im Konsunigüterbinnenhandel vom 22. September 1969 Im Einvernehmen mit den Ministern der Finanzen, der Justiz und für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird angeordnet: §1 Gesellschaftliche Bedarfsträger im Sinne dieser Anordnung sind: volkseigene Betriebe, staatliche Organe und Einrichtungen, wirtschaftsleitende Organe, Genossenschaften, zwischengenossenschaftliche Einrichtungen, Betriebe mit staatlicher Beteiligung, private Betriebe, Rechtsanwaltskollegien sowie Kommissionshändler, Handwerker, Kleingewerbetreibende und selbständig tätige Bürger, soweit sie Industriewaren des Bevölkerungsbedarfs zur Deckung des gesellschaftlichen Bedarfs benötigen. §2 (1) Der gesellschaftliche Bedarf ist grundsätzlich bei den Einrichtungen des Produktionsmittelhandels bzw. anderen mit der planmäßigen Versorgung beauftragten Organen und Einrichtungen im Rahmen der zugewiesenen Fonds zu decken. (2) Gesellschaftlichen Bedarfsträgern ist der Einkauf der in der Anlage genannten Waren aus dem der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Warenfonds nicht gestattet. (3) Eine Abweichung von der Regelung des Abs. 2 kann nuf erfolgen, soweit diese Anordnung in den §§ 3 bis 5 hierzu die Berechtigung zuläßt. §3 (1) Bis zu einem Gesamtbetrag von 200 M je Monat können von gesellschaftlichen Bedarfsträgern aus dem der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Warenfonds eingekauft werden: Erzeugnisse der Industrie textiler Flächengebilde (außer Dekorationsgewebe und -gewirke, Teppiche, Läufer, gewebte und gewirkte Tülle und Gardinen) Erzeugnisse der Wirkereien und Strickereien Erzeugnisse der sonstigen Textilindustrie Erzeugnisse der Konfektionsindustrie (außer Oberbekleidung für Herren, Damen und Kinder, Leibund Haushaltwäsche) Erzeugnisse der Schuh- und Lederwarenindustrie (außer Schuhwerk mit Oberteil aus Leder). (2) Der Einkauf von Werkzeugen aller Art einschließlich elektrischer Handwerkszeuge in Einzelstücken sowie von Bau- und Möbelbeschlag für Reparaturzwecke ist durch gesellschaftliche Bedarfsträger möglich. (3) Bürobedarfsartikel, Eßbestecke, rostfrei und mit Silberauflage, und Geschirr aus Blechemaille können bis zu einem Betrag, der je angeführter Warenart 25 M im Monat nicht übersteigt, bezogen werden. §4 * Der Einkauf von Waren aus dem der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Warenfonds ist zulässig a) für Konfektionserzeugnisse zur Durchführung des Spielbetriebes der Theater, des Rundfunks, des Fernsehens sow,ie der Produktion der DEFA-Studios b) für Verbrauchsgegenstände und Artikel des persönlichen Bedarfs durch Kindergärten, -krippen, -h'eime, Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder, Heime der Jugendhilfe, Schulen sowie Feierabend- und Pflegeheime. §5 (1) Die Direktoren der zuständigen warenfondsbilanzierenden Betriebe des sozialistischen Konsumgüterbinnenhandels und des Produktionsmittelhandels sind nach verantwortungsbewußter Prüfung der Versor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der nhe führen gründlich zu prüfen und mit Entscheidungsvor lägen den Leitern der Hauptabteilungen selbstän digen Abteil Bezirksverwaltungen zur Bestätigung einzureichen.

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