Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 524

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 524 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 524); 524 Gesetzblatt Teil II Nr. 84 Ausgabetag: 22. Oktober 1969 Bereich verantwortlich. Jährlich sind mindestens zweimal der ordnungsgemäße Umgang mit den Dienstsiegeln, die sichere Aufbewahrung, die Vollzähligkeit der Dienstsiegel und die ordnungsgemäße Führung der Siegelkarteikarten bzw. der Siegelkartei zu kontrollieren. Die Kontrollergebnisse und die in der Auswertung festgelegten Maßnahmen sind schriftlich niederzulegen. (2) Das Ministerium des Innern, die Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei und die Volkspolizei-Kreisämter sind für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung, außer bei den im § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst, a Genannten, verantwortlich und in Durchsetzung dieser Verordnung zur Gewährleistung der Sicherheit berechtigt, Auflagen und Weisungen zu erteilen.“ §6 Diese Verordnung tritt am 1. November 1969 in Kraft. Berlin, den 9. Oktober 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Erste Durchführungsbestimmung zur Siegelordnung vom 20. Oktober 1960 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 29. November 1966 über die Führung des Dienstsiegels der staatlichen Organe Siegelordnung (GBl. II 1967 S. 49) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 9. Oktober 1969 (GBl. II S. 523) wird folgendes bestimmt: §1 Für die Anfertigung von Dienstsiegeln werden gemäß § 6 Abs. 1 der Siegelordnung die VEB Druckkombinat Berlin, 108 Berlin, (für Farbdrucksiegel) und Münze der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, (für Prägesiegel und Petschafte) ermächtigt. §2 (1) Die Aufträge zur Herstellung von Dienstsiegeln gemäß § 4 Absätze 2 und 3 der Siegelordnung müssen enthalten: a) die Art des Dienstsiegels gemäß § 1 Abs. 1 der Siegelordnung b) Angaben über die Größe des Dienstsiegels und seine Beschriftung gemäß § 1 Absätze 2 und 3 der Siegelordnung c) die Bezeichnung der Dienststellung gemäß § 1 Abs. 5 der Siegelordnung oder d) die Registriernummer (-nummern) bzw. den Registrierbuchstaben (die -buchstaben) oder beides gemäß § 1 Abs. 6 der Siegelordnung. (2) Bei Aufträgen zur Anfertigung von Prägesiegeln ist zu vermerken, ob nur der Prägesatz oder eine kom- plette Prägepresse (Handprägepresse oder elektromagnetische Prägepresse) angefertigt werden soll. (3) Aufträge zur Anfertigung von Dienstsiegeln sind nur an die im § 1 ermächtigten Betriebe zu adressieren und dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Zuständig ist das Volkspolizei-Kreisamt, in dessen Bereich die siegelführende Stelle ihren Sitz hat. In der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, ist das Präsidium der Volkspolizei Berlin zuständig. (4) Nach Anbringung eines vom Ministerium des Innern festgelegten Sichtvermerkes werden die Aufträge von den Volkspolizei-Kreisämtern bzw. vom Präsidium der Volkspolizei Berlin den zur Anfertigung von Dienstsiegeln ermächtigten Betrieben übersandt. §3 Von den Leitern der VEB Druckkombinat Berlin und Münze der Deutschen Demokratischen Republik sind Maßnahmen festzulegen, die eine zeitgerechte und mit einer hohen Sicherheit verbundene Anfertigung von Dienstsiegeln sowie den sicheren Umgang und die sichere Aufbewahrung der erforderlichen Arbeitsmaterialien und Unterlagen gewährleisten. Die Maßnahmen sind mit dem Ministerium des Innern abzustimmen. 54 Der Versand von Dienstsiegeln hat gemäß § 6 Abs. 5 der Anordnung vom 4. Januar 1965 über den Transport des staatlichen Schriftgutes und die Behandlung Vertraulicher Dienstsachen ZKD/VD-Anordnung (Sonderdruck Nr. 505 des Gesetzblattes) als Vertrauliche Dienstsache über den Volkspolizei-Kurierdienst zu erfolgen. Auf der Sendung sind die Anzahl und Art der Dienstsiegel zu vermerken. §5 (1) Die Aushändigung der Dienstsiegel hat gegen Quittung auf einer vom Ministerium des Innern herausgegebenen Siegelkarteikarte (Vordruck VS 70) zu erfolgen. (2) Für jedes Dienstsiegel sind 2 Siegelkarteikarten auszufertigen. Eine Siegelkarteikarte ist innerhalb von 5 Tagen dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt zu übergeben. Zuständig ist das Volkspolizei-Kreisamt, in dessen Bereich die siegelführende Stelle ihren Sitz hat. In der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, ist' das Präsidium der Volkspolizei Berlin zuständig. (3) Eine Siegelkgpteikarte ist bei den im § 4 Abs. 6 der Siegelordnung Genannten aufzubewahren. Beim Vorhandensein mehrerer Siegelkarteikarten sind diese als Siegelkartei zu führen. Für die Dienstsiegel der Räte der Gemeinden und kreisangehörigen Städte sind die Siegelkarteikarten vom Rat des Kreises zu führen. (4) Die bisher verwendeten Siegelkarteikarten Vordruck VS 20 des Ministeriums des Innern verlieren am 1. März 1970 ihre Gültigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die vorhandenen Dienstsiegel gemäß Absätzen 1 bis 3 neu zu erfassen. Für danach hinzukommende Dienstsiegel ist gemäß Absätzen 1 bis 3 zu verfahren. (5) Die Vordrucke der Siegelkarteikarten sind bei den Volkspolizei-Kreisämtern sowie dem Präsidium der Volkspolizei Berlin erhältlich. (6) Bei Rückgabe eines Dienstsiegels gemäß § 8 der Siegelordnung ist auf der Siegelkarteikarte der Grund der Rückgabe zu vermerken.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen.

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