Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 520

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 520 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 520); 520 Gesetzblatt Teil II Nr. 83 Ausgabetag: 20. Oktober 1969 §5 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft. Berlin, den 25. September 1969 Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W ei ß i g Staatssekretär Anlage 1 zu § 1 Absätze 2 und 3 vorstehender Anordnung Mustervertrag zur Sicherung des Ubungs-, Trainings- und Wettkampf betriebes Gemäß § 1 Absätze 2 und 3 der Anordnung vom 25. September 1969 über die in der Regel kostenlose Nutzung von Sporteinrichtungen durch sporttreibende Gruppen der gesellschaftlichen Organisationen (GBl. II S. 519) wird zwischen dem vertreten durch: und dem (Rechtsträger) (Nutzer) vertreten durch: nachstehender Nutzungsvertrag abgeschlossen: §1 Gegenstand des NutzungsVertrages (1) Der Rechtsträger überläßt dem Nutzer zur Sicherung eines planmäßigen Ubungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes die Sporteinrichtung (genaue Bezeichnung) und deren Anlagen (genaue Bezeichnung) zur kostenlosen Nutzung. (2) Der Rechtsträger überläßt dem Nutzer das aus der Anlage ersichtliche bewegliche Inventar (genaue Angabe der Sportgeräte) zur kostenlosen Nutzung. (3) Dem Nutzer stehen die Sporteinrichtung, deren Anlagen und die Sportgeräte am: Zeit: Tag/e von bis zur Verfügung. daß die Sportstätten auch bei Krankheit, Urlaub der Aufsichtspersonen (Hausmeister, Hallen- und Platzwarte usw.) lt. Nutzungsplan zur Verfügung stehen. (2) Der Rechtsträger verpflichtet sich, zur Erreichung eines hohen sportlichen Niveaus, entsprechend seinen Möglichkeiten und den planmäßig zur Verfügung stehenden Mitteln, den technischen Höchststand zur Verbesserung da- Ubungs-, Trainings- und Wettkampfbedingungen und der dazu notwendigen Anlagen und Geräte durchzusetzen. (3) Der Rechtsträger verpflichtet sich zur Übernahme der Sicherung der Sporteinrichtung, deren Anlagen und Sportgeräte. §3 Pflichten des Nutzers (1) Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zur Nutzung übergebenen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und alles zu tim, um das ihm anvertraute Volkseigentum vor Schäden zu schützen. Auftretende Mängel und Schäden sind dem Rechtsträger sofort anzuzeigen. (2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sowie die für die Sporteinrichtung geltende Nutzungsordnung (Bestandteil des Nutzungsvertrages) einzuhalten. Im Rahmen der Nut-zungsordnung verpflichtet sich der Nutzer, den Weisungen der verantwortlichen Mitarbeiter des Rechtsträgers Folge zu leisten. (3) Der Nutzer verpflichtet sich, die allgemeine Ordnung und Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Ubungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb und bei öffentlichen Veranstaltungen durch Ordner-, Aufsichts-, Einlaß- und Sanitätsdienst zu gewährleisten. (4) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Veränderungen ohne Genehmigung des Rechtsträgers an der Sporteinrichtung, deren Anlagen und Sportgeräte vorzunehmen. §4 Kostenlose Nutzung (1) Die Sporteinrichtung, deren Anlagen und Sportgeräte werden dem Nutzer zur unentgeltlichen Nutzung für den Ubungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb, einschließlich Heizung, Strom, Reinigung usw., überlassen. (2) Erbringt der Rechtsträger im Aufträge des Nutzers Leistungen, die über seine Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag hinausgehen, z. B. zusätzliche Beschallung, zusätzliche Ausstattungen für Wettkämpfe usw., so sind diese gesondert vertraglich zu vereinbaren und vom Nutzer zu vergüten. §5 Zusammenarbeit §2 Pflichten des Rechtsträgers (1) Der Rechtsträger verpflichtet sich, dem Nutzer die Sporteinrichtung in einem für den Ubungsbetrieb, Trainings- und Wettkampfbetrieb bzw. für Sportveranstaltungen geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsträger verpflichtet sich, die Sporteinrichtung ständig betriebs- und funktionsfähig zu halten und die hierzu notwendigen Reparaturen auf seine Kosten durchzuführen. Er trifft Vorkehrungen, (1) Beide Vertragspartner verpflichten sich, in allen Fragen der Nutzung und der Auslastung der Sporteinrichtung kameradschaftlich zusammenzuarbeiten, um einen höchstmöglichen Erfolg des Sportbetriebes zu erreichen und die Sporteinrichtung vor Schäden zu bewahren. (2) Zur Pflege, Erhaltung und Sicherung der Sporteinrichtung und ihrer Anlagen werden die Vertragspartner Vereinbarungen über die Mitarbeit der Mitglieder des Nutzers im Rahmen des NAW treffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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