Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 507

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 507 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 507); Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 15. Oktober 1969 507 §9 (X) Kombinate und Großbetriebe, die Betriebsteile an verschiedenen Orten haben, sind verpflichtet, den Energieplan auf diese Betriebsteile aufzuschlüsseln. (2) Die Stellungnahmen zu den Teilplänen sind von den jeweils zuständigen Energieversorgungsbetrieben einzuholen. § 10 (1) Die Vorschriften der (1.) Verordnung vom 26. Januar 1961 über Kennziffern und Normen der Materialwirtschaft und Konten für Materialeinsparung (GBl. II S. 81) bleiben unberührt. (2) Dasselbe gilt von der Fünften Durchführungsbestimmung vom 17. Mai 1968 zur Verordnung über Kennziffern und Normen der Materialwirtschaft und Konten für Materialeinsparung Feste und flüssige Brennstoffe, Treibstoffe, Brenngase, Wärme und Elektroenergie (GBl. II S. 335), soweit nicht in der Energieverordnung oder dieser Durchführungsbestimmung etwas anderes vorgeschrieben ist. Zu §23 der Verordnung: §11 (1) Der Energieversorgungsbetrieb setzt fest, in welchem Umfange der in das Stufensystem einbezogene Energieabnehmer die Abnahme zu beschränken hat, soweit sich das nicht das Bilanzorgan Vorbehalten hat. (2) Der Umfang der Abnahmebeschränkung gemäß Abs. 1 ist mit dem Abnehmer zu beraten. Kann mit dem Abnehmer keine Übereinstimmung erreicht werden, so hat der Direktor des Energieversorgungsbetriebes die Festsetzung der Abnahmebeschränkung mit dem übergeordneten Organ des Abnehmers abzustimmen. § 12 Die Verpflichtung des Energieabnehmers gemäß § 23 Abs. 4 der Verordnung wird von Maßnahmen gemäß § 26 der Verordnung nicht berührt. Zu §29 der Verordnung: §13 Die Räte der Kreise sind im Hinblick auf ihre wirtschaftsleitenden Funktionen gegenüber der örtlichen Versorgungswirtschaft und dem kreisgeleiteten Verkehrswesen keine wirtschaftsleitenden Organe im Sinne des § 29 Abs. 1 der Verordnung. Zu §34 der Verordnung: §14 Die Feststellung, daß die energiewirtschaftlichen Kennziffern dem wissenschaflich-technischen Höchststand entsprechen, kann durch den Abnehmer mit dem Energieplan (§18 der Verordnung) oder durch sein übergeordnetes Organ mit Auflagen (§ 19 Abs. 2 der Verordnung) oder durch kontrollierende Organe bei der Inspektion (§§ 44 ff. der Verordnung) getroffen werden. Zu §37 der Verordnung: §15 Entsprechende Verpflichtung haben die VVB Braunkohle, WB Mineralöle sowie WB Erdöl und Erdgas. Zu §§ 39, 40 der Verordnung: §16 Bilanzorgan für Wärme im Sinne der §§ 39 und 40 der Verordnung ist die WB Energieversorgung. Zu §44 der Verordnung: §17 Das Inspektionsrecht können ausüben: 1. WB Energieversorgung 2. WB Kraftwerke im Hinblick auf die energie-wirtschaftlichen Aufgaben bei der Elektroener-gieerzeugunp 3. Energieversorgungsbetriebe im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Aufgaben der Energieabnehmer. § 18 (1) Zur Ausübung des Inspektionsrechts dürfen nur besonders geeignete, unterwiesene und verpflichtete Leiter und Mitarbeiter bevollmächtigt werden. Der Leiter des kontrollierenden Organs hat damit zu sichern, daß die bei einer Inspektion bekannt werdenden Geheimnisse, darunter auch patentfähige Neuentwicklungen, nicht offenbart werden; für den Verkehr mit Verschlußsachen gilt im übrigen die Anordnung vom 30. Januar 1964 über die Anfertigung, Behandlung, Aufbewahrung und Sicherung von Verschlußsachen*. (2) Die Beauftragten müssen mit einem entsprechenden Ausweis und einem Dienstauftrag versehen sein. (3) Für das Betreten von Räumen der Deutschen Post mit technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens sowie von Räumen in Betrieben der Lebensmittelindustrie sind die geltenden Sonderregelungen zu beachten. Zu §46 der Verordnung: §19 (1) Die Auflage erteilt der Leiter des kontrollierenden Organs. (2) Sie muß enthalten: 1. Bezeichnung des kontrollierenden Organs, den Namen des das Inspektionsrecht Ausübenden 2. Bezeichnung des Beauflagten 3. Darlegung der Pflichtverletzung 4. genaue Bezeichnung der Handlungen, die aufgegeben werden 5. Termin für die Erfüllung der Auflage 6. Rechtsmittelbelehrung. * den Beteiligten direkt zugestellt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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