Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 504

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 504 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 504); 504 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 15. Oktober 1969 §49 Beantragt der Nutzer, eine über das Grundstück führende Energiefortleitungsanlage zu verlegen, so hat er alle Verlegungskosten zu tragen, wenn der Energieversorgungsbetrieb dem Antrag entspricht. §50 (1) Bestehen Nutzungsbedingungen darin, daß der Leitungsbereich von Energiefortleitungsanlagen in einem festgelegten Abstand von der Leitungsachse holzleer zu halten ist oder daß in den festgelegten Leitungsbereich kein Aufwuchs hineinragen darf, so darf der Nutzer die dazu erforderlichen Arbeiten nur in Abstimmung mit dem Energieversorgungsbetrieb oder unter dessen Aufsicht ausführen, wenn durch sie eine Gefährdung des Ausführenden durch elektrischen Strom oder eine Gefährdung der Energiefortleitungsanlage eintritt. (2) Kommt der Nutzer den Verpflichtungen gemäß Abs. 1 nicht nach, kann der Energieversorgungsbetrieb die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Nutzers vornehmen, wenn dieser auch nach Aufforderung und Ablauf der darin gesetzten Frist nicht tätig wurde. In der Aufforderung ist auf die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung hinzuweisen. Wenn Gefahr im Verzüge ist, kann der Energieversorgungsbetrieb die erforderlichen Arbeiten ohne vorangegangene Aufforderung entgeltlich vornehmen. §51 Dem Energieversorgungsbetrieb werden im Hinblick auf die §§ 48 bis 50 volkseigene Betriebe gleichgestellt, soweit sie Anlagen errichten, instand halten, ändern oder beseitigen, die ganz oder teilweise zur Energieversorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung dienen. Abschnitt VIII Ordnungsstrafbestimmungen §52 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Forderungen gemäß § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 2. den Verpflichtungen gemäß § 23 Abs. 4 3. den Vorschriften gemäß § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 4. den Vorschriften gemäß § 39 Abs. 1 oder Abs. 2 5. den Verpflichtungen gemäß § 44 Abs. 3 zuwiderhandelt, kann mit einem Verweis oder mit einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt 1. den Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Kreise oder ihren zuständigen Stellvertretern bei Zuwiderhandlungen gegen § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 2. den Leitern der Bilanzorgane bei Zuwiderhandlungen gegen § 39 Absätze 1 und 2 3. den Direktoren der Energieversorgungsbetriebe bei Zuwiderhandlungen gegen § 23 Abs. 4 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 4. dem Leiter des kontrollierenden Organs bei Zuwiderhandlungen gegen § 44 Abs. 3. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101). Abschnitt IX Schlußbestimmungen §53 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Grundstoffindustrie im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §54 Auf die bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik sind die §§ 44 bis 52 nicht anzuwenden. Sonderbestimmungen können vom zuständigen Minister im Einvernehmen mit dem Minister für Grundstoffindustrie erlassen werden. §55 (1) Für abgenommene und bis zum 31. Dezember 1970 noch abzunehmende zentralbeheizte Wohngebäude sind die Wärmeverbrauchsnormative von den Rechtsträgern bzw. den späteren Rechtsträgern bis zum 31. Juli 1970 zu ermitteln und festzusetzen. Sie sind ab 1. September 1970 verbindlich im Sinne des § 36. (2) Soweit Abs. 1 nicht zutrifft, die Vorbereitungsunterlagen aber bereits bestätigt sind, sind die Normative nachträglich zu ermitteln und zu vereinbaren. Über die Termine der Leistung und die Behandlung der Auswirkungen sind Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Investitionsvorbereitung abzuschließen. §56 (1) Die Berechtigung des Energieversorgungsbetriebes odgr des ihm gleichgestellten Betriebes zur Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Instandhaltung (§ 48 Abs. 2) und die Verpflichtung des Nutzers zur Freihaltung des Leitungsbereiches von Energie-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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