Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 5

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 5 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 5); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 14. Januar 1969 5 ren angerechnet werden, sind bei der Berechnung der Rente gemäß den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 Buchst, b der Verordnung zu berücksichtigen. Zu §37 der Verordnung: § 25 (1) Der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in einem zugewiesenen Betrieb außerhalb des Bergbaues wird die Aufnahme einer anderen Tätigkeit im Bergbaubetrieb gleichgestellt. (2) Zeiten des Grundwehrdienstes sowie Dienstverhältnisse auf Zeit bei den bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik werden bis zu höchstens 3 Jahren auf die Untertagetätigkeit angerechnet, wenn unmittelbar vor oder nach diesen Dienstzeiten eine Untertagetätigkeit verrichtet wurde. Leistungszuschlag für Untertagearbeit wird für die als Untertagetätigkeit angerechneten Dienstzeiten nicht gewährt. (3) Als Altersgrenze gemäß § 34 der Verordnung gilt der Zeitpunkt, zu welchem die für den Anspruch auf Bergmannsvollrente geforderten Voraussetzungen ohne Ausscheiden aus der Untertagetätigkeit erfüllt worden wären. Zu § 39 der Verordnung: § 26 Bei Bezug kurzfristiger Geldleistungen der Sozialversicherung beginnt die Frist von 3 Monaten ab Wegfall dieser Leistungen. Zu § 45 der Verordnung: § 27 Die Zahlung einer Unfallrente von weniger als 150 M monatlich schließt den Anspruch auf Unterhaltsrente nicht aus. Bei Festsetzung der Höhe der Unterhaltsrente ist die Unfallrente voll anzurechnen. - Zu §49 Absätze2 und 3 der Verordnung: § 28 Als errechnete Rente gilt a) bei Rentenansprüchen aus eigenem Versicherungsverhältnis der ohne Zuschläge für die Kinder und den Ehegatten sowie ohne Erhöhung auf die Mindestrente errechnete Betrag b) bei Hinterbliebenen- und Bergmannshinterbliebenenrenten die von der Rente des Verstorbenen ohne Zuschläge, mindestens von 150 M, abgeleiteten Renten ohne Erhöhung auf die Mindestrente c) bei Unfallhinterbliebenenrenten die vom errech-neten beitragspflichtigen monatlichen Durch-schnittsyerdienst des Verstorbenen abgeleiteten Renten einschließlich Festbetrag und zusätzlichen Steigerungsbetrag, jedoch ohne Erhöhung auf die Mindestrente. Zu §62 der Verordnung: § 29 Besteht zur Zeit der Rentenantragstellung gleichzeitig ein Versicherungsverhältnis bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik, ist die Leistung bei der zuständigen Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des Freien Deutschen Gewerk-schaftsbundes zu beantragen. Zu §64 Abs. 3 der Verordnung: § 30 Bezog der Verstorbene eine Unfall-, Kriegsbeschädigten-, Bergmanns- oder Ubergangsrente, die ohne Zuschläge weniger als 150 M monatlich betrug, beginnt die Zahlung der Hinterbliebenenrente mit dem Ersten des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente erfüllt werden, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren gestellt wird, jedoch frühestens ab Ersten des Monats, in dem der Rentner verstarb. Zu § 70 Absätze 1 und 2 der Verordnung: § 31 Beim Wegfall von Leistungen, d?ren Zahlung an eine Frist gebunden ist, wird ein Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung erteilt. Zu § 74 der Verordnung: § 32 Die Berechnung nach dieser Bestimmung erfolgt nur, wenn der Anspruch auf Hinterbliebenenrente unmittelbar mit dem Tode des Rentners entsteht. § 33 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die §§ 10 und 15 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. März 1968 zur Verordnung über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung (GBl. II S. 149) b) § 1 Absätze 4 und 5 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 7. März 1956 zur Verordnung zur Übertragung der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbständig Erwerbstätige und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (GBl. I S. 258) c) § 6 Absätze 2 und 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. April 1959 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (GBl. I S. 514);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 5 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 5) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 5 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 5)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, über die sich aus der Nichteinhaltung von Pflichten ergebenden Konsequenzen. Für die Überleitung der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X