Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 496

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 496 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 496); 496 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 15. Oktober 1969 Abschnitt XI Leitung der Energiewirtschaft §3 Der Ministerrat gewährleistet die planmäßige Entwicklung der Energiewirtschaft durch Strukturentscheidungen Entscheidungen über die volkswirtschaftliche und territoriale Einordnung der Energiewirtschaft in die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft Bestätigung der Komplexbilanzen „Energie“ Entscheidungen über Grundsatzfragen, die von weit-tragender volkswirtschaftlicher Bedeutung sind und kontrolliert deren Erfüllung. §4 (1) Die Staatliche Plankommission hat. ausgehend von prognostischen Erkenntnissen, dem Ministerrat Strukturentscheidungen für eine optimale Entwicklung der Energieträger und für die volkswirtschaftliche sowie territoriale Einordnung der Entwicklung der Energiewirtschaft in die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft vorzuschlagen. (2) Die Staatliche Plankommission übergibt nach der Entscheidung durch den Ministerrat gemäß § 3 dem Mi- j nisterium für Grundstoffindustrie, ausgehend von der I volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Durchsetzung der volkswirtschaftlichen Strukturpolitik, Vorgaben und Normative für die Planung der Energiewirtschaft für eine rationelle Anwendung und Umwandlung von Energieträgern, insbesondere von modernen Energieträgern, wie Kernenergie. Gas und Heizöl für die Gestaltung des Reproduktionsprozesses der Energiewirtschaft zur Erreichung einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität. (3) Die Staatliche Plankommission unterbreitet dem Ministerrat mit der strukturpölitischen Konzeption und dem Perspektivplan volkswirtschaftlich begründete Vorschläge über die Ausweitung oder Einengung energieintensiver Prozesse und den Umfang der Herstellung energieintensiver Produkte in anderen Bereichen der Volkswirtschaft. §5 (1) Das Ministerium für Grundstoffindustrie ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrates für die einheitliche Planung und Leitung der Energiewirtschaft Es ist für die Deckung des Bedarfs der Gesellschaft an Energieträgern entsprechend den staatlichen Plänen und den Komplexbilanzen „Energie“ verantwortlich. (2) Das Ministerium für Grundstoffindustrie hat felgende energiewirtschaftliche Hauptaufgaben: 1. Prognostizierung des Energiebedarfs und seiner Deckung sowie Ermittlung der dafür volkswirt- schaftlich effektivsten Gebrauchs- und Primärenergieträgerstruktur auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Höchststandes 2. Ausarbeitung der Aufgabenstellungen und Normative für die strukturkonkrete Planung, die 10-Jah-res- und Perspektivplanung sowie Gestaltung und Entwicklung der ökonomischen Systemregelungen 3. Sicherung und Präzisierung der im Perspektivplan festgelegten Entwicklung der Energiewirtschaft in den Jahresplänen 4. Sicherung der Gewinnung von Kohle und der unterirdischen behälterlosen Speicherung von Gas im Verantwortungsbereich 5. Sicherung der Erzeugung und Fortleitung von Elektroenergie, Gas und Wärme im Verantwortungsbereich 6. Ausarbeitung der Komplexbilanz „Energie“ und der Staatsplanbilanzen für Energieträger sowie Kontrolle der Durchführung 7. Bestätigung der den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Vorratskonzeptionen für feste und flüssige Energieträger und der alle Energieträger umfassenden Systemreserve einschließlich der Abstimmung der dazu erforderlichen Maßnahmen mit anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke 8. Zusammenarbeit mit den zentralen Staatsorganen zur Durchsetzung einer rationellen Energiewirtschaft in deren Verantwortungsbereichen 9. Leitung der Preisarbeit für Elektroenergie, Gas, Wärme und feste Brennstoffe; Analyse der Wirksamkeit der Preise, insbesondere des Preisniveaus, sowie Einflußnahme auf die Preise für flüssige Brenn- und Treibstoffe 10. Herausgabe von Grundsätzen für die systematische Aus- und Weiterbildung der Werktätigen im Ver-antwortungsoereich sowie für die Qualifikations-anforde: mgen an alle Beschäftigten an Energie-aniagen im Einvernehmen mit dem Staatlichen Amt für Berufsausbildung und Einflußnahme auf die systematische Aus- und Weiterbildung von Leitungskadern % für energiewirtschaftliche Aufgaben in den Bereichen anderer zentraler Staatsorgane. §6 (1) Der Minister für Grundstoffindustrie ist verpflichtet, auf der Grundlage der Gesetze, Erlasse und Verordnungen die zur Erfüllung der Aufgaben der Energiewirtschaft erforderlichen Anordnungen und Durchführungsbestimmungen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane zu erlassen, insbesondere auf folgenden Gebieten: 1. volkswirtschaftlich optimaler Einsatz von Energieträgern sowie rationelle Energieanwendung und -Umwandlung 2. Erzeugung und Fortleitung von Elektroenergie, Gas und Wärme einschließlich der operativen Steuerung 3. Lieferung und Abnahme von Elektroenergie, Gas, Wärme und festen Brennstoffen 4. Anschlußwesen in der Energieversorgung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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