Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 489

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 489); Gesetzblatt Teil II Nr. 79 Ausgabetag: 8. Oktober 1969 489 Gesellschaftlich e Tätigkeiten nach § 1 der Verordnung vom 15. März 1962 über die Erweiterung des V ersleherungsschutzes bei Unfällen sind Zur Meldung des Unfalles sind verpflichtet Gesellschaftliche Tätigkeiten nach § 1 der Verordnung vom 15. März 1962 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen sind Zur Meldung des Unfalles sind verpflichtet f) ehren- und nebenamtlicher Mitarbeiter der Zivilverteidigung g) Mitglied der Gesellschaft für Sport und Technik h) Freiwilliger Helfer der Deutschen Volkspolizei i) Mitglied der Ordnungsgruppe der FD J j) Freiwilliger Helfer der Grenztruppen k) Mitglied der Kampfgruppe 1) Mitglied der Jagdgesellschaft m) ehrenamtliches Mitglied bzw. ehrenamtlicher Mitarbeiter der Organe des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspek-tion, der Kommissionen und Volkskontrollausschüsse der Arbeiter-und-Bauem-Ins)pek-tion sowie als ehrenamtlich tätiger Bürger im System der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion n) Arbeiterkontrolleur des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, Kontrollposten der FDJ sowie als ehrenamtlich tätiger staatlicher bzw. betrieblicher Kontrolleur o) Schöffe gemäß dem Gesetz vom 17. April 1963 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I S. 45) p) Mitglied der gesellschaftlichen Gerichte gemäß dem Gesetz vom 11. Juni 1968 über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik GGG (GBl. I S. 229) der für den Elinsatz verantwortliche Leiter der Leiter der Organisation der für den Einsatz verantwortliche Leiter der für den Einsatz verantwortliche Leiter der für den Einsatz verantwortliche Leiter der Leiter der Kampfgruppeneinheit der für den Einsatz verantwortliche Leiter der für den Einsatz verantwortliche Leiter der für den Einsatz verantwortliche Leiter der Direktor des Gerichts der Vorsitzende des gesellschaftlichen Gerichts r) Mitglied der Jugendhilfeausschüsse und Vormundschaftsräte sowie als Jugendhelfer oder ehrenamtlicher Transportbegleiter der Organe der Jugendhilfe gemäß der Verordnung vom 3. März 1966 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe Jugendhilfeverordnung (GBl. II S. 215) s) ehrenamtlicher Helfer bei der Erziehung gefährdeter Bürger gemäß der Verordnung vom 15. August 1968 über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger (GBl. II S. 751) 14. Teilnahme bei a) Rettung oder versuchter Rettung anderer Bürger aus Lebensgefahr b) Hilfeleistung bei Unglücksfällen und allgemeinen Gefahren c) Hilfeleistung gegenüber einem Beauftragten der Staatsmacht d) Schutz eines anderen Bürgers gegen widerrechtliche Angriffe e) Verfolgung und Festnahme von Personen, die einer strafbaren Handlung verdächtig sind 15. Persönliche Dienstleistung gemäß §§ 12 und 13 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Verteidigungsgesetzes vom 20. September 1961 (GBl. I S. 175) 16. Teilnahme an Schulungen zur Ausbildung für die in den Ziffern 12 bis 15 genannten Tätigkeiten 17. Erfüllung der Pflichten, die sich für die Wehrpflichtigen aus dem Gesetz vom 24. Januar 1962 über die allgemeine Wehrpflicht (GBl. I S. 2) und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften außerhalb des Wehrdienstes ergeben der für den Einsatz verantwortliche Leiter der für den Einsatz verantwortliche Leiter das örtliche Organ der Staatsmacht das örtliche Organ der Staatsmacht das örtliche Organ der Staatsmacht das örtliche Organ der Staatsmacht das örtliche Organ der Staatsmacht der für den Einsatz verantwortliche Leiter der für die Schulung Verantwortliche der Betriebsleiter bzw. die zuständige Dienststelle der Nationalen Volksarmee Anordnung Nr. 3* über die für den Werkbahnbetrieb im Braunkohlenbergbau über Tage gültigen Signale Signalordnung (SOBr) q) Vertreter des Kollektivs, gesellschaftlicher Ankläger oder gesellschaftlicher Verteidiger gemäß der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik StPO vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 49) der für den Einsatz verantwortliche Leiter vom 4. September 1969 Auf Grund des § 32 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 12. Mai 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 257) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und dem Zentralvorstand der * Anordnung Nr. 2 vom 5. Januar 1967 (GBl. II Nr. 10 S. 56);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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