Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 488

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 488 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 488); 488 Gesetzblatt Teil II Nr. 79 Ausgabetag: 8. Oktober 1969 Gesellschaftliche Tätigkeiten nach § 1 der Verordnung vom 15. März 1962 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen sind Zur Meldung des Unfalles sind verpflichtet Gesellschaftliche Tätigkeiten nach § 1 der Verordnung vom 15. März 1962 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen sind Zur Meldung des Unfalles sind verpflichtet ladungen an Sonntagen und nachts) b) Stunden- bzw. tageweise Aushilfstätigkeiten, wenn für sie auf Grund gesetzlicher oder rahmenkollektivvertraglicher Bestimmungen lohnsteuerfreie und vom Beitrag zur Sozialversicherung befreite Pauschalentlohnung, wie im sozialistischen Binnenhandel, gezahlt wird 7. Arbeitstherapie gemäß der Anordnung vom 29. Mai 1968 über die Durchführung und Finanzierung der Arbeitstherapie in den Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens (GBl. II S. 357) 8. Tätigkeiten von Lernenden während der beruflichen Ausbildung und ehrenamtlich Lehrenden in Betrieben, Lehrwerkstätten, Fachschulen, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen 9. a) Berufsausbildung von Ober- schülern gemäß der Verordnung vom 3. November 1964 über Entgelt und Versicherungsschutz für Oberschüler während der beruflichen Ausbildung (GBl. II S. 887) b) Tätigkeiten von Oberschülern gemäß der Richtlinie vom 22. April 1969 für die Organisierung und Durchführung der freiwilligen produktiven Tätigkeit der Schüler der 9. bis 12. Klassen der Oberschulen in den Ferien. (Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne Nr. 3/1969) c) Tätigkeiten, die von Studenten während der Semesterferien ausgeübt werden, wenn für diese Tätigkeiten keine Sozialversicherungspflicht besteht, weil das dafür gezahlte Entgelt von der Lohnsteuer und von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit ist d) Polytechnischer Unterricht in den Betrieben, Lehrwerkstätten usw. 10. a) Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Erziehung, die von den staatlichen Bildungsund Erziehungseinrichtungen verantwortlich geleitet bzw. pädagogisch beraten oder anderweitig angeleitet werden (z. B. Feriengestaltung, Wanderungen, Sportveranstaltungen, Betriebsferienlager, Jugendweihestunden) der Betriebsleiter der leitende Arzt der Arbeitstherapieabteilung der Betriebsleiter oder der Schulleiter der Betriebsleiter der Betriebsleiter bzw. der Lagerleiter der für die Tätigkeit verantwortliche Leiter der Betriebsleiter der für die Betreuung verantwortliche Leiter b) Teilnahme von Schülern und Lehrlingen an der Feriengestaltung gemäß der Vierten Durchführungsbestimmung vom 15. Juni 1967 zum Jugendgesetz der DDR Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge (GBl. II S. 500) 11. Teilnahme an a) offiziellen Feierstunden und Demonstrationen aus Anlaß des 1. Mai und 7. Oktober b) offiziellen Feierstunden zum Internationalen Frauentag (8. März), 8. Mai und anläßlich von Ehrentagen bestimmter Berufsgruppen (z. B. Tag des Bergmannes, Tag des Lehrers) 12. Einsatz als a) Abgeordneter bzw. Nachfolgekandidat der Volkskammer oder der örtlichen Volksvertretungen b) Mitglied der ständigen Kommissionen, deren Aktivs und der Ausschüsse, soweit ein direkter Auftrag der jeweiligen Volksvertretung vorliegt c) Mitglied von Kommissionen, die zur Unterstützung der örtlichen Räte berufen sind (z. B. Wohnungskommissionen), soweit ein direkter Auftrag des jeweiligen Rates vorliegt 13. Einsatz als a) ehrenamtlicher Helfer im Ge-sundheits- und Veterinärwesen sowie der Sozialfürsorge b) Bevollmächtigter für Sozialversicherung c) Helfer des Deutschen Roten Kreuzes d) Blutspender (einschließlich Personen, die sich für künstliche blutgruppenspezifische Immun isierungsmaßnahmen bzw. zur Blutentnahme für die Gewinnung von menschlichen Antiseren gemäß der Anordnung vom 18. Mai 1967 über die künstliche Erzeugung und Gewinnung von blutgruppenspezifischen Antiseren [GBl. II S. 357] zur Verfügung stellen) e) Mitglied der freiwilligen Feuerwehr der für die Ferienveranstaltung verantwortliche Leiter der Betriebsleiter der Betriebsleiter die Abgeordnetenkabinette der Volksvertretungen bzw. die Bürgermeister die Abgeordnetenkabinette der Volksvertretungen bzw. die Bürgermeister die Abgeordnetenkabinette der Volksvertretungen bzw. die Bürgermeister der für den Einsatz verantwortliche Leiter der Betriebsleiter der Leiter der Organisation der Leiter der Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens der leiter der Organisation;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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