Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 480

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 480 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 480); 480 Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 23. September 1969 Zu § 4 der Rescrvistenordnung: §4 Der vor dem 24. Januar 1962 geleistete Schwur bzw. Fahneneid in der Nationalen Volksarmee, in der Deutschen Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei sowie der Diensteid im Ministerium für Staatssicherheit ist dem Fahneneid gemäß Anlage der Dienstlaufbahnordnung der Nationalen Volksarmee gleichgestellt. Zu § 12 der Reservistenordnung: §5 (1) Zur Aussage vor Gericht, dem Staatsanwalt- oder einem Untersuchungsorgan ist eine Aussagegenehmigung erforderlich, wenn zum Gegenstand der Aussage solche Tatsachen gemacht werden, die mit dem Wehrdienst im Zusammenhang stehen. Insbesondere ist eine Aussagegenehmigung erforderlich, wenn a) sich die Aussage auf Vorkommnisse während der Dienstzeit bezieht, die der Geheimhaltung unter-' liegen b) sich die Aussage auf die Ausbildung, Bewaffnung, Struktur, Disziplin, den Standort oder sonstige dienstliche bzw. militärische Angelegenheiten bezieht, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. (2) Zur Aussage vor einem Militärgericht, Militärstaatsanwalt oder einem militärischen Untersuchungsorgan ist keine Aussagegenehmigung erforderlich. Das trifft nicht zu für Reservisten, die im Ministerium für Staatssicherheit Wehrersatzdienst geleistet haben. (3) Die Aussagegenehmigung erteilt außerhalb des Reservistenwehrdienstes der Leiter des zuständigen Wehrkreiskommandos. Für Reservisten, die im Ministerium für Staatssicherheit Wehrersatzdienst geleistet haben, erteilt die Aussagegenehmigung die zuständige Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit. Zu § 14 der Reservistenordnung: §6 (1) Di Reservisten haben in der Zeit, in der sie die Uniform der Nationalen Volksarmee tragen, die in ihrem Besitz befindlichen Wehrdokumente mitzuführen, um das Recht nachweisen zu können, daß sie die Uniform tragen dürfen. (2) Das Recht zum Tragen der Uniform der Nationalen Volksarmee wird für die Zeit der Zugehörigkeit zu anderen bewaffneten Organen ausgesetzt. / §7 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. September 1969 in Kraft. Berlin, den 30. Juli 1969 Der Minister für Nationale Verteidigung Hoffmann Armeegeneral Zweite Durchführungsbestimmung* zur Reservistenordnung vom 30. Juli 1969 Auf Grund des § 16 der Reservistenordnung vom 30. Juli 1969 (GBl. I S. 45) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe zum § 12 der Reservistenordnung folgendes bestimmt: §1 Grundsätzliche Aufgaben (1) Die gedienten Reservisten sind eine bedeutende gesellschaftliche Kraft bei der allseitigen Stärkung des Systems der Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik. Ihrer Arbeit außerhalb des Reservistenwehrdienstes gebührt hohe gesellschaftliche Anerkennung. (2) Die Erhöhung und Festigung der Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft der gedienten Reservisten der Deutschen Demokratischen Republik sowie das schöpferische Anwenden ihrer während des aktiven Wehrdienstes erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse im System der sozialistischen Wehrerziehung erfordert außerhalb des Reservistenwehrdienstes die: a) ständige und umfassende militärpolitische Information der gedienten Reservisten b) Vertiefung der militärpolitischen Kenntnisse und Erhaltung des physischen Leistungsvermögens der gedienten Reservisten, vorrangig der Offiziere und Unteroffiziere der Reserve c) Einbeziehung der gedienten Reservisten in die sozialistische Wehrerziehung aller Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, besonders bei der vormilitärischen Ausbildung und patriotischen Erziehung der Jugend im vorwehrpflichtigen Alter zur Vorbereitung auf ihren Ehrendienst in den bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik d) Aufrechterhaltung einer engen Verbindung mit dem Patentruppenteil bzw. mit den im Bereich des Wohnortes oder Kreises stationierten Trup-, penteilen und Einheiten. Das Reservislenkollektiv §2 (1) Das Reservistenkollektiv ist die Organisationsform der gedienten Reservisten. Es wird in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen, in Betrieben, Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft und des Handwerks sowie sonstigen Einrichtungen (im folgenden Betriebe genannt) gebildet. Beim Fehlen von größeren Betrieben können Ortsreservistenkollektive gebildet werden. (2) In den Reservistenkollektiven sind die gedienten Reservisten unabhängig vom Dienstgrad und von der Waffengattung zusammenzufassen. (3) Für die Bildung von Reservistenkollektiven ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich. (4) In Großbetrieben können unter Berücksichtigung der Struktur der Betriebe mehrere Reservistenkollek- * 1. DB vom 30. Juli 1969 (GBl. II Nr. 77 S. 479)-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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