Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 477

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 477 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 477); LMUiimsititsUiitl Bibliothek 477 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 23. September 1969 Teil II Nr. 77 Tag Inhalt Seite 30. 7. 69 Erste Durchführungsbestimmung zur Musterungsordnung 477 30. 7. 69 Erste Durchführungsbestimmung zur Reservistenordnung - 479 30. 7. 69 Zweite Durchführungsbestimmung zur Reservistenordnung 480 Erste Durchführungsbestimmung zur Musterungsordnung vom 30. Juli 1969 Auf Grund des § 19 der Musterungsordnung vom 30. Juli 1969 (GBl. I S. 41) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: Zu § 4 der Musterungsordnung: §1 (1) Für die Musterung ist das Wehrkreiskommando zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Hauptwohnung des Wehrpflichtigen befindet. Dies trifft auch zu, wenn von einem Wehrpflichtigen aus Gründen der Berufsausbildung, Berufsausübung oder des Studiums mehrere Nebenwohnungen bezogen wurden, sowie für einen Wehrpflichtigen, der als Binnenschiffer beschäftigt ist und einen ständigen Wohnsitz an Land hat. (2) Der Wehrpflichtige, der aus Gründen der Berufsausbildung, Berufsausübung oder des Studiums eine Nebenwohnung bezogen hat, wird durch das für die Nebenwohnung zuständige Wehrkreiskommando gemustert. ) (3) Die Musterung von Wehrpflichtigen, die als seefahrendes Personal der Handelsflotte oder der Hochseefischerei beschäftigt sind (nachstehend Seeleute genannt), erfolgt durch das für den Heimathafen ihres Schiffes zuständige Wehrkreiskommando und derjenigen, die als Binnenschiffer beschäftigt sind und keinen ständigen Wohnsitz an Land haben, durch das Wehrkreiskommando Berlin-Mitte. c Zu § 5 der Musterungsordnung: §2 , i (1) Seeleute, die den zur Musterung aufgerufenen Jahrgängen angehören, können vor Auslaufen bzw. nach Einlaufen ihrer Schiffe gemustert werden. Der Chef des Wehrbezirkskommandos Rostock kann die entsprechenden Musterungszeiten festlegen. (2) Befinden sich Seeleute zum Zeitpunkt der Musterung auf Fahrt oder-in einem ausländischen Hafen, so haben sie sich unverzüglich nach Einlaufen ihres Schiffes im ersten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik bei dem für sie gemäß § 1 Abs. 3 zuständigen Wehrkreiskommando zur Musterung zu melden. (3) Befinden sich Binnenschiffer zum Zeitpunkt der Musterung auf Fahrt oder in einem ausländischen Hafen, so haben sie sich unverzüglich bei dem für sie gemäß § 1 zuständigen Wehrkreiskommando zur Musterung zu melden: a) nach erstmaligem Anlegen ihres Schiffes zur Be-oder Entladung während einer Fahrt auf den Binnengewässern der Deutschen Demokratischen Republik oder b) nach Einlaufen ihres Schiffes im ersten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik bei Rückkehr aus ausländischen Gewässern. (4) Wehrpflichtige, die sich zum Zeitpunkt der Musterung vorübergehend im Ausland aufhalten, werden nach ihrer Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik gemustert, soweit keine Anordnung gemäß § 4 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 24. Januar 1962 (GBl. I S. 2) ergeht. (5) Wehrpflichtige, die sich zum Zeitpunkt der Musterung in Haft befinden oder in Einrichtungen zur Arbeitserziehung untergebracht sind, werden nicht gemustert. Ihre Musterung erfolgt nach Haftentlassung bzw. Entlassung aus den Einrichtungen. Zu § 6 der Musterungsordnung: §3 (1) Durch das Wehrkreiskommando sind in Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen solche Musterungsstützpunkte zu schaffen, die ständig für die Durchführung der Musterung genutzt werden können. Eine örtliche Verlegung des Musterungsstützpunktes ist nur in Ausnahmefällen vorzunehmen, es sei denn, daß dadurch bessere Voraussetzungen für die Durchführung der Musterung geschaffen werden. (2) Der Leiter des Wehrkreiskommandos legt .die für den Musterungsstützpunkt zur ordnungsgemäßen Durchführung der Musterung erforderliche Anzahl von Räumen fest.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung abgespielt. Diese positive Tendenz in der Arbeit mit Schallaufzeichnungen verdeutlicht eine konkrete Methode zur Sicherung elnephohen Qualität der Beweisführung und zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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