Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 473

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 473 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 473); LMiUnirersitätstlinit Bibliothek 473 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 15. September 1969 Teil II Nr. 76 Tag Inhalt Seite * 22. 8. 69 Anordnung über die Annahme und Rückführung von Pfand- und Rückkaufflaschen 473 2. 9. 69 Anordnung über die Ausgabe von Münzen zu 5 Mark . 475 Berichtigungen 475 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 476 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 476 Anordnung' über die Annahme und Rückführung von Pfand- und Rückkaufflaschen vom 22. August 1969 Im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung und der Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effektivität ist eine Beschleunigung des Umlaufs von Pfand- und Rückkaufflaschen erforderlich. Dazu wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane angeordnet: §1 Allgemeine Bestimmungen Pfand- und Rückkaufflaschen im Sinne dieser Anordnung sind die in der Anlage aufgeführten Flaschentypen und -großen. Pfandflaschen §2 (1) Industrie-, Gewerbe- und Großhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen des Einzelhandels und Gaststätten, die Waren in Pfandflaschen abfüllen und verkaufen, berechnen für diese Flaschen die in der Anlage aufgeführten Pfandbeträge. (2) Sie erstatten bei der Rücknahme wiederverwendungsfähiger Pfandflaschen die gemäß Anlage berechneten Pfandbeträge. §3 (1) Nicht wiederverwendungsfähig sind mündungs-oder bodenbeschädigte bzw. gesprungene Flaschen bzw. solche, die zur Abfüllung und Aufbewahrung von fremdartigen Stoffen benutzt wurden. (2) Die Lieferer bzw. Verkaufsstellen des Einzelhandels und Gaststätten können Patentverschlußflaschen, bei denen Teile fehlen, zurücknehmen. (3) Für fehlende Teile bei Patentverschlußflaschen (Bügel-, Patentverschluß u. a.) können bei der Rücknahme Abzüge bis zur Höhe ihres preisrechtlich zulässigen Wiederbeschaffungspreises vorgenommen werden. Die Getränkehersteller bzw. Abfüllbetriebe übergeben den von ihnen belieferten Großhandelsbetrieben sowie den Verkaufsstellen des Einzelhandels und den Gaststätten eine Aufstellung über die Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Teile. §4 Annahme von Pfandflaschen in den Verkaufsstellen des Einzelhandels und Gaststätten (1) Verkaufsstellen des Einzelhandels und Gaststätten aller Eigentumsformen, die Waren in Pfandflaschen verkaufen, sind verpflichtet, die Flaschenarten, die ständig oder zeitweise zu ihrem Sortiment gehören, sowie Flaschen gleichen Typs und gleicher Größe nur gesäubert von der Bevölkerung zurückzunehmen. Das gilt auch, wenn die Pfandflaschen nicht in den betreffenden Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Gaststätten erworben wurden. (2) Soweit Milch und Milchgetränke in Pfandflaschen zum unmittelbaren Verzehr, z. B. in Imbißstuben, Kantinen, abgegeben werden, hat die Säuberung der Flaschen durch diese Verkaufseinrichtungen zu eiTol-gen. (3) Für Getränkepfandflaschen sind durch die Leiter der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe im Einvernehmen mit den Lieferern Verkaufsstellen des Einzelhandels für die Versorgungsbereiche festzulegen, die über die Verpflichtung gemäß Abs. 1 hinaus Getränkepfandflaschen aller Art zurückzunehmen haben. (4) Die Annahme von Pfandflaschen hat ohne jede Einschränkung an allen Verkaufstagen während der gesamten Öffnungszeit zu erfolgen. (5) Während des Milchverkaufs an Sonn- und Feiertagen erfolgt die Annahme von Pfand flaschen für;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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