Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 461

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 461 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 461); 1. mw. Ulif tirsiuusuiflll Bibliothek 4f,l GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 3. September 1969 I Teil II Nr. 74 Tag Inhalt Seite 20.8.69 Beschluß über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift 461 20. 8. 69 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds an den Universitäten, Hochschulen, Tngenieurhochschulen und Fachschulen sowie für die Medizinischen Akademien, wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen 461 27. 8. 69 Beschluß über die Erhöhung der zusätzlichen Zuführungen zum Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in staatlichen Organen und Einrichtungen 464 Beschluß über die Aufhebung einet Rechtsvorschrift vom 20. August 1969 1. Die Verordnung vom 25. März 1968 über die Bildung und Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in den Universitäten, Hochschulen, Medizinischen Akademien, Fachschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (GBl. II S. 271) wird aufgehoben. 2. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 20. August 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über die Bildung und Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds an den Universitäten, Hochschulen, Ingenieurhochschulen und Fachschulen sowie für die Medizinischen Akademien, wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen vom 20. August 1969 Zur Anerkennung und Stimulierung von Pionier- und Spitzenleistungen bei der Durchführung von wissenschaftlich-technischen Leistungen sowie der Ausbildung, Erziehung und Weiterbildung, zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, des effektiven Einsatzes der gesellschaftlichen Fonds, zur Förde- rung der kulturellen und sportlichen Betätigung sowie zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen des Hoch- und Fachschulwesens wird in Übereinstimmung mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft, folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehenden Universitäten, Hochschulen, Ingenieurhochschulen, Medizinischen Akademien und Fachschulen (nachstehend: Hoeh-und Fachschulen genannt) sowie wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen (nachstehend: wissenschaftliche Einrichtungen genannt). (2) Für den Anwendungsbereich des Rahmenkollektivvertrages über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen der volkseigenen Güter gelten die Rechtsvorschriften des Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Für die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen nicht unterstehenden Hoch- und Fachschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen können die Leiter der zuständigen zentralen Organe in Abstimmung mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen diese Anordnung anwenden. 52 Bildung des Prämien-, Kultur- und Sozialfunds (1) In den Hoch- und Fachschulen sowie den wissenschaftlichen Einrichtungen ist ein einheitlicher Prämien-, Kultur- und Sozialfonds zu bilden. (2) Die Bildung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds erfolgt in Abhängigkeit von dem in den Haus-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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