Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 445 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 445); Bibliothek Halle (S.). Leninallee 22 445 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 21. August 1969 I Teil II Nr. 70 Tag Inhalt Seite 23. 7. 69 Verordnung über die Stiftung des „Ehrenzeichens für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ 445 10.7.69 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf volks- wirtschaftlich strukturbestimmenden Investitionsbauvorhaben 446 31.7.69 Anordnung über die Mitwirkung des Meteorologischen Dienstes der Deutschen Demo- kratischen Republik bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen 447 Berichtigung 448 Verordnung über die Stiftung des „Ehrenzeichens für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 23. Juli 1969 §1 In Würdigung hervorragender Erfolge und Verdienste bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport wird das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ gestiftet. §2 Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung geregelt (Anlage). §3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 23. Juli 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung des „Ehrenzeichens für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ §1 (1) Das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger des Ehrenzeichens für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“. § 2 (1) Das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Repubilk“ kann für hervorragende Verdienste und langjährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport verliehen werden. Es werden damit vor allem besondere Verdienste gesellschaftlicher Tätigkeit gewürdigt, die der körperlichen und sportlichen Vervollkommnung der Vorschulkinder, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Armeeangehörigen dient, die freudbetonte, regelmäßige und wirkungsvolle aktive Erholung der Werktätigen durch Körperkultur, Sport und Touristik fördert, die Wirksamkeit sportwissenschaftlicher und sportmedizinischer Forschung erhöht, das System der Kaderaus- und -Weiterbildung vervollkommnen hilft, der Entwicklung der materiell-technischen Bedingungen für das regelmäßige Sporttreiben der Bürger dient und auf die weitere Vervollkommnung der Planung, Leitung und Organisation von Kör- - perkultur und Sport gerichtet ist. Es werden herausragende Verdienste bei der Popularisierung von Körperkultur und Sport und der Förderung des internationalen Ansehens des Sports der Deutschen Demokratischen Republik gewürdigt. (2) Der Vorgeschlagene muß sich im persönlichen und gesellschaftlichen Leben vorbildlich verhalten. §3 fl) Das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ kann an Einzelpersonen und Kollektive verliehen werden, die sich um die Förderung und Entwicklung von Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik verdient gemacht haben. (2) Das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik“ kann mehrmals verliehen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Objektdienststellen durch die wurde qualifiziert, ihre Planmäßigkeit und Wirksamkeit erhöht. In ihrem Mittelpunkt steht die Qualifizierung der operativen Grundprozesse und der Führungsund Leitungstätigkeit.

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