Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 436 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 436); I.rneu.Klinik Loninalloo 1? 436 Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 15. August 1969 Teilbeträgen erfolgt. iDie hierzu notwendigen Festlegungen sind in dem abzuschließenden Vertrag über den Rechtsträgerwechsel aufzunehmen. (3) Durch die Regelung gemäß Abs. 2 werden die Rechtsvorschriften über den Verkauf und Kauf volkseigener unbeweglicher Grundmittel nicht berührt. §14 Ersteinsetzung eines Rechtsträgers (1) Die Ersteinsetzung eines Rechtsträgers ist mit der Zielsetzung vorzunehmen, das in Volkseigentum übergegangene Grundstück einer planmäßigen, auf hohen volkswirtschaftlichen Effekt ausgerichteten Nutzung zuzuführen. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, im Einvernehmen mit dem für die Standortverteilung von Investitionen zuständigen Organ und dem Rat der Gemeinde, auf dessen Territorium das Grundstück liegt. Die Ersteinsetzung bedarf der Zustimmung des vorgesehenen Rechtsträgers, soweit dieser das volkseigene Grundstück nicht ganz oder überwiegend nutzt. (2) Kann die Ersteinsetzung eines Rechtsträgers gemäß Abs. 1 nicht erfolgen, ist der Rat der Gemeinde, auf dessen Territorium das volkseigene Grundstück liegt, vom Rat des Kreises als Rechtsträger einzusetzen. (3) Die Eintragung eines Grundstücks als Eigentum des Volkes in die Liegenschafts- und Grundbuchunterlagen erfolgt unter Angabe des eingesetzten Rechtsträgers auf Antrag des Rates des Kreises, Abteilung Finanzen. Der Antrag ist unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks* dem Liegenschaftsdienst einzureichen. Zum Nachweis der Rechtsgrundlage für das Entstehen von Volkseigentum sind dem Rechtsträgernachweis Kaufverträge. Inanspruchnahmebescheide ü. ä. zum Verbleib in den Grundakten beizufügen. (4) Für die Ersteinsetzung eines Rechtsträgers sind die Grundsätze der §§ 2 bis 12 entsprechend anzuwenden. (5) Wird für das in Volkseigentum übernommene Grundstück der Rat der Gemeinde als Rechtsträger eingesetzt (Abs. 2), hat der Rat des Kreises gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen für die laufende Plan- Zu beziehen vom Vordruckleitverlag Freiberg/Sachsen (Be-stell-Nr. 190/05) Periode einzuschätzen und wenn erforderlich eine entsprechende Zuführung unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten zur Durchführung der erforderlichen Werterhaltungsmaßnahmen an den Rat der Gemeinde festzulegen. §15 Volkseigene Miteigentumsanteile an Grundstücken Die Grundsätze dieser Anordnung gelten für die Übertragung volkseigener Miteigentumsanteile an Grundstücken entsprechend. §16 Bewegliche Grundmittel Die im Zusammenhang mit dem Rechtsträgerwechsel für das volkseigene Grundstück übertragenen volkseigenen beweglichen Grundmittel sind entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften* zu verkaufen und zu kaufen. §17 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung (Nr. 1) vom 21, August 1956 über das Verfahren bei Veränderungen in der Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken (GBl. I S. 702) und die Anordnung Nr. 2 vom 5. April 1962 über das Verfahren bei Veränderungen in der Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken (GBl. II S. 333). mit Ausnahme des § 19 der Anordnung (Nr. 1) in der Fassung des § 2 derAnordnung Nr. 2 außer Kraft. Berlin, den 7. Juli 1969 Der Minister des Innern und Der Minister Chef der Deutschen der Finanzen Volkspolizei Böhm Dickel * Zur Zelt gelten: Verordnung vom 29. April 1966 über den Handel mit beweglichen Grundmitteln und Vorräten (GBl. II s. 309) Anordnung vom 10. Februar 1966 über die Veränderung von Grundsätzen beim Handel mit beweglichen Grundmitteln (GBl. II S. 99) Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Tell II 1,80 M und Teil III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschlleßfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwcdter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruekerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hochdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

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