Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 407

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 407 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 407); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 30. Juli 1969 407 lischer Rohstoffe festgesetzt wurde, ist ein vom Staatssekretariat für. Geologie anerkannter Nachweis über die Abschreibung der bilanzierten Vorräte beizufügen. (3) Für die teilweise Aufhebung oder die Änderung eines Bergbauschutzgebietes gelten §§ 2 bis 8 sinngemäß, soweit Änderungen eingetreten sind. (4) Für den Antrag auf Neufestsetzung eines Bergbauschutzgebietes gelten §§ 1 bis 8 entsprechend. §10 (1) Wird ein Bergbaubetrieb aufgelöst, ohne die Aufhebung des in seinem Interesse bestehenden Bergbauschutzgebietes zu beantragen, so hat der Bergbaubetrieb dem Rat des Bezirkes den Zeitpunkt seiner Auflösung sowie den Namen und die Anschrift seines Rechtsnachfolgers mitzuteilen. (2) Der Rechtsnachfolger des aufgelösten Bergbaubetriebes hat gegenüber dem Rat des Bezirkes zu begründen, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum die Aufrechterhaltung des Bergbauschutzgebietes notwendig ist. (3) Der Rechtsnachfolger des aufgelösten Bergbaubetriebes hat im Falle der uneingeschränkten Aufrechterhaltung des Bergbauschutzgebietes a) das Staatssekretariat für Geologie b) das Ministerium für Nationale Verteidigung c) die Oberste Bergbehörde sowie die vom Rat des Bezirkes festgelegten Betriebe, Organe und Einrichtungen von der Rechtsnachfolge und der Aufrechterhaltung des Bergbauschutzgebietes zu unterrichten. Der Rat des Bezirkes veranlaßt die öffentliche Bekanntmachung der Rechtsnachfolge. (4) Wird das Bergbauschutzgebiet nicht mehr in vollem Umfang benötigt, so hat der Rechtsnachfolger des aufgelösten Bergbaubetriebes die teilweise Aufhebung, Änderung oder die Neufestsetzung des Bergbauschutzgebietes zu beantragen. §11 (1) Die von der Obersten Bergbehörde vor Inkrafttreten dieser Anordnung festgesetzten Bergbauschutzgebiete sind durch die Bergbaubetriebe oder die ihnen übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe zu überprüfen. Die Aufhebung, Änderung oder Aufrechterhaltung dieser Bergbauschutzgebiete ist innerhalb einer Frist von I Jahr nach Inkrafttreten dieser Anordnung bei den Räten der Bezirke zu beantragen. (2) Die Bergbauschutzgebiete gemäß Abs. 1 behalten bis zur Beschlußfassung durch die Bezirkstage Gültigkeit, sofern nicht durch die Bezirkstage andere Regelungen getroffen werden. (3) Für die Erteilung der bergbaulichen Stellungnahmen zu Bauvorhaben und Maßnahmen in den Bergbauschutzgebieten gemäß Abs. 1 gilt § 11 der Ersten Durchführungsverordnung vom 12. Mai 1969 zum Berggesetz. §12 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten folgende Anordnungen über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete außer Kraft: a) Anordnung Nr. 7 vom 22. Mai 1958 (GBl. I S. 487) b) Anordnung Nr. 8 vom 8. April 1960 (GBl. I S. 303) c) Anordnung Nr. 9 vom 21. Mai 1960 (GBl. I S. 380) d) Anordnung Nr. 10 vom 9. Juli 1960 (GBl. I S. 438) e) Anordnung Nr. 12 vom 8. März 1961 (GBl. II S. 111) f) Anordnung Nr. 13 vom 25. Juni 1962 (GBl. II S. 451) g) Anordnung Nr. 17 vom 1. Oktober 1963 Änderungsanordnung (GBl. II S. 740) h) Anordnung Nr. 18 vom 6. Dezember 1963 (GBl. II S. 879) i) Anordnung Nr. 22 vom 28. April 1966 (GBl. II S. 307) k) Anordnung Nr. 27 vom 20. Dezember 1P67 Änderungsanordnung (GBl. II 1968 S. 29) l) Anordnung Nr. 28 vom 8. Mai 1968 - Änderungsanordnung (GBl. II S. 276). Leipzig, den 10. Juli 1969 Der Leiter der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik D ö r f e 11 Anordnung zur Änderung von Rechtsvorschi tftevi des Arbeitsschutzes und der Bergbausicherheit in der Steine-und-Erden-Industrie vom 15. Juli 1969 Auf Grund des § 32 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 12. Mai 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 257) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und dem Bundesvorstand des -Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: Arbeitsschutzanordnung 151 §1 Die Arbeitsschutzanordnung 151 vom 28. November 1952 Steinbrüche, Gruben und Gräbereien über Tage (GBl. S. 1259) wird gemäß den §§ 2 bis 7 geändert. g g § 2 der Arbeitsschutzanordnung 151 erhält folgende Fassung: .§ 2 (1) Betriebe, die Steinbrüche oder Gräbereien (im folgenden Tagebaue genannt) aufschließen, betreiben oder nach längerem Stillstand wieder in Betrieb nehmen wollen, haben diese Absicht 4 Wochen vor Aufnahme von Untersuchungs-, Gewinnungs- und Sanierungsarbeiten (Arbeiten gemäß § 1 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 [GBl. I S. 29]) der Bergbehörde anzuzeigen. (2) Die Anzeigepflicht gemäß Abs. 1 erstreckt sich auf folgende Angaben: a) Beschreibung des Abbaufeldes (Lage, Größe, Begrenzung), Beginn und voraussichtliche Beendigung der Gewinnung sowie Angabe der geplanten Jahresförderung, getrennt nach mineralischen Rohstoffen b) bisheriger und geplanter Flächenentzog durch Tagebaue c) vorhandene und vorauszusehende Schwerpunkte der Bergbausicherheit und Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit d) Gewinnungstechnologie und durchzuführende Sprengarbeiten e) Art und Größe der Aufbereitungsanlagen und deren Auswirkungen auf die 0ffentlichki.it durch Lärm und Verunreinigung der Luft.“ §3 § 5 der Arbeitsschutzanordnung 151 erhält folgende Fassung: „§5 (1) Der Betrieb ist auf der Grundlage eines von der Bergbehörde genehmigten technischen Betriebsplanes zu führen. Rechtsvorschriften, nach denen für bestimmte Arbeiten oder Anlagen Genehmigungen oder Zulassungen durch andere staatliche Organe erforderlich sind, bleiben unberührt. (2) Die Bergbehörde entscheidet, inwieweit die Anzeigen gemäß § 2 Abs. 2 als technischer Betriebsplan anerkannt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist nach der Einleituna des Ermittlunqsverfahrens auch lutch die Unter-suchungsabteilung umfassend zu gewährleisten. Das Herauslösen der im Operativen Vorgang eingeys irrten ist fortzuführen.

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