Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 396

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 396 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 396); 396 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 - Ausgabetag: 25. Juli 1969 Notwendig ist, daß von der inhaltlichen Seite her, unter dem Gesichtspunkt des für die Vortaten und für die erneute Straftat Typischen und Wesentlichen die Gleichartigkeit besteht. Dabei ist es auch hier unzulässig, einzelne Fakten aus dem Gesamtzusammenhang zu isolieren oder zu verabsolutieren. 3.5.3. Die in der erneuten Straftat des Beschuldigten oder Angeklagten zum Ausdruck kommende Mißachtung der Strafgesetze muß erheblich sein. Kriterium dieser Erheblichkeit ist der Grad der Mißachtung der strafrechtlich geschützten Hegeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch die erneute Straftat, der sich äußern kann in der Gesellschaftsgefährlichkeit oder Gesellschaftswidrigkeit dieser Handlung (z. B. Art und Weise der Tatbegehung, Folgen, Schuld, Motive) in einem hartnäckigen Sich-Hinwegsetzen über Lehren, die dem Beschuldigten oder Angeklagten in einem früheren Strafverfahren erteilt wurden. Eine solch erhebliche Mißachtung liegt nur vor, wenn wegen der erneuten Straftat der Ausspruch einer Strafe mit Freiheitsentzug zu erwarten ist. 3.5.4. Durch das Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten muß Wiederholungsgefahr begründet werden. Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn das gesamte bisherige strafrechtswidrige und damit im Zusammenhang stehende sonstige Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten den Schluß rechtfertigt, daß die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte oder Angeklagte sein strafrechtswidriges Verhalten fortsetzen wird. Dieser Schluß ist begründet, wenn zwischen den Vortaten und der erneuten Straftat ein konkreter innerer Zusammenhang besteht, der deutlich macht, daß die erneute Straftat Ausdruck der Fortsetzung entweder eines Sich-Hinwegsetzens des Beschuldigten oder Angeklagten über ihm mit Vorstrafen erteilte Lehren oder einer hartnäckigen Mißachtung der Strafgesetze ist, und sich zeigt, daß diese negative Grundeinstellung des Beschuldigten oder Angeklagten zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung fortbesteht. Die Wiederholungsgefahr ist ausgeschlossen, . wenn für den Beschuldigten oder Angeklagten keine reale Möglichkeit zur Fortführung seiner Straftaten besteht. 3.6. Haftstrafe ~ Voraussetzung für die Anwendung des Haft-grundes der Haftstrafe nach § 122 Abs. 1 Ziff. 4 StPO ist das Vorliegen von Tatsachen, die den dringenden Verdacht rechtfertigen, daß die dem Beschuldigten oder Angeklagten zur Last gelegte Handlung den objektiven und subjektiven Merkmalen eines gesetzlichen Straftatbestandes 4.2. entspricht, der als Sanktion Haftstrafe androht. Das sind die §§214 Abs. 3, 215, 216 Abs. 3, 217 Abs. 1 und 249 StGB. Das Gesetz stellt es auf die Androhung der Haftstrafe, nicht auf die Im Einzelfall zu erwartende Strafe ab. Daher kann dieser Haftgrund auch angewandt werden, wenn zu erwarten ist, daß eine in den genannten Straftatbeständen angedrohte andere Strafe mit Freiheitsentzug ausgesprochen werden wird. Das gilt, mit Ausnahme des § 249 StGB, auch für die Anwendung der Jugendhaft (§ 74 StGB). Dem Haftgrund der Haftstrafe entspricht gegenüber Militärpersonen auch der Haftgrund des Strafarrestes. Voraussetzung der Anwendung dieses Haftgrundes ist das Vorliegen von Tatsachen, die den dringenden Verdacht recht-fertigen, daß die beschuldigte oder angeklagte Militärperson ein Vergehen im Sinne der §§ 257, 259 oder 267 StGB begangen hat und daß wegen dieses Vergehens Strafarrest zu erwarten ist (§7 Abs. 5 EG StGB/StPO). 4. Verfahren 4.1. Haftbefehl Der Haftbefehl ist eine richterliche Entscheidung. Das stellt hohe Anforderungen an seinen i Inhalt und seine Form. In ihm ist neben den Personalangaben zunächst in knapper Form die Tat, deren der Beschuldigte oder Angeklagte dringend verdächtig ist, aufzunehmen. Dabei sind die Merkmale des Straftatbestandes, dessen Verletzung dem Beschuldigten oder Angeklagten zur Last gelegt wird, in objektiver und subjektiver Hinsicht hervorzuheben. Nicht zur Begründung der Tatbestandsmäßigkeit erforderliche Ausführungen sind im Haftbefehl zu vermeiden. Im Anschluß an die erhobene Beschuldigung ist das verletzte Strafgesetz anzugeben und festzustellen, daß der Beschuldigte oder Angeklagte der in der Beschuldigung genannten Straftat dringend verdächtig ist. Eine Begründung des dringenden Tatverdachts ist im Haftbefehl nicht vorzunehmen. Die Tatsachen, auf die er gestützt wird, sind unter Angabe der Beweismittel, auf deren Informationen sie beruhen, in einem besonderen Aktenvermerk aktenkundig zu machen. Im Anschluß an die Feststellung, daß der Beschuldigte oder Angeklagte dringend verdächtig ist, die Straftat begangen zu haben, ist im Haftbefehl unter Angabe der gesetzlichen Bestimmung des § 122 StPO der Haftgrund zu nennen, auf den die Verhaftung gestützt wird. Das Vpr-liegen des Haftgrundes ist unter Anführung der dafür wesentlichen festgestellten Tatsachen zu begründen. Liegen in der konkreten Strafsache mehrere Haftgründe vor, sind sie alle im Haftbefehl aufzunehmen. Der Haftbefehl schließt ab mit der Rechtsmittelbelehrung. Er ist, soweit er im Ermittlungsverfahren erlassen wird, vom zuständigen Richter, soweit er im gerichtlichen Verfahren erlassen wird, vom zuständigen Gericht zu unterzeichnen. Die Zuständigkeit für den Erlaß von Haftbefehlen ergibt sich aus § 134 StPO. Für den Erlaß von Haftbefehlen gegenüber Militärpersonen sind ausschließlich die Gerichte für Militärstrafsachen zuständig. Richterliche Vernehmung Beschuldigte und Angeklagte sind sowohl nach erfolgter Verhaftung auf Grund eines Haftbefehls als auch nach vorhergehender vorläufiger Festnahme durch das Untersuchungsorgan durch den zuständigen Richter entsprechend der Regelung des § 126 Abs. 2 StPO zu vernehmen. In der Vernehmung hat der Richter auf der Grundlage aller vorliegenden Ermittlungsergebnisse und der Erklärungen des Beschuldigten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit im Verantwortungsbereich insgesamt beitragen. Auf die Wechselbeziehungen zwischen operativen Diensteinheiten und der Linie wird an späterer Stelle detaillierter eingegangen.

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