Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 396

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 396 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 396); 396 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 - Ausgabetag: 25. Juli 1969 Notwendig ist, daß von der inhaltlichen Seite her, unter dem Gesichtspunkt des für die Vortaten und für die erneute Straftat Typischen und Wesentlichen die Gleichartigkeit besteht. Dabei ist es auch hier unzulässig, einzelne Fakten aus dem Gesamtzusammenhang zu isolieren oder zu verabsolutieren. 3.5.3. Die in der erneuten Straftat des Beschuldigten oder Angeklagten zum Ausdruck kommende Mißachtung der Strafgesetze muß erheblich sein. Kriterium dieser Erheblichkeit ist der Grad der Mißachtung der strafrechtlich geschützten Hegeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch die erneute Straftat, der sich äußern kann in der Gesellschaftsgefährlichkeit oder Gesellschaftswidrigkeit dieser Handlung (z. B. Art und Weise der Tatbegehung, Folgen, Schuld, Motive) in einem hartnäckigen Sich-Hinwegsetzen über Lehren, die dem Beschuldigten oder Angeklagten in einem früheren Strafverfahren erteilt wurden. Eine solch erhebliche Mißachtung liegt nur vor, wenn wegen der erneuten Straftat der Ausspruch einer Strafe mit Freiheitsentzug zu erwarten ist. 3.5.4. Durch das Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten muß Wiederholungsgefahr begründet werden. Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn das gesamte bisherige strafrechtswidrige und damit im Zusammenhang stehende sonstige Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten den Schluß rechtfertigt, daß die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte oder Angeklagte sein strafrechtswidriges Verhalten fortsetzen wird. Dieser Schluß ist begründet, wenn zwischen den Vortaten und der erneuten Straftat ein konkreter innerer Zusammenhang besteht, der deutlich macht, daß die erneute Straftat Ausdruck der Fortsetzung entweder eines Sich-Hinwegsetzens des Beschuldigten oder Angeklagten über ihm mit Vorstrafen erteilte Lehren oder einer hartnäckigen Mißachtung der Strafgesetze ist, und sich zeigt, daß diese negative Grundeinstellung des Beschuldigten oder Angeklagten zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung fortbesteht. Die Wiederholungsgefahr ist ausgeschlossen, . wenn für den Beschuldigten oder Angeklagten keine reale Möglichkeit zur Fortführung seiner Straftaten besteht. 3.6. Haftstrafe ~ Voraussetzung für die Anwendung des Haft-grundes der Haftstrafe nach § 122 Abs. 1 Ziff. 4 StPO ist das Vorliegen von Tatsachen, die den dringenden Verdacht rechtfertigen, daß die dem Beschuldigten oder Angeklagten zur Last gelegte Handlung den objektiven und subjektiven Merkmalen eines gesetzlichen Straftatbestandes 4.2. entspricht, der als Sanktion Haftstrafe androht. Das sind die §§214 Abs. 3, 215, 216 Abs. 3, 217 Abs. 1 und 249 StGB. Das Gesetz stellt es auf die Androhung der Haftstrafe, nicht auf die Im Einzelfall zu erwartende Strafe ab. Daher kann dieser Haftgrund auch angewandt werden, wenn zu erwarten ist, daß eine in den genannten Straftatbeständen angedrohte andere Strafe mit Freiheitsentzug ausgesprochen werden wird. Das gilt, mit Ausnahme des § 249 StGB, auch für die Anwendung der Jugendhaft (§ 74 StGB). Dem Haftgrund der Haftstrafe entspricht gegenüber Militärpersonen auch der Haftgrund des Strafarrestes. Voraussetzung der Anwendung dieses Haftgrundes ist das Vorliegen von Tatsachen, die den dringenden Verdacht recht-fertigen, daß die beschuldigte oder angeklagte Militärperson ein Vergehen im Sinne der §§ 257, 259 oder 267 StGB begangen hat und daß wegen dieses Vergehens Strafarrest zu erwarten ist (§7 Abs. 5 EG StGB/StPO). 4. Verfahren 4.1. Haftbefehl Der Haftbefehl ist eine richterliche Entscheidung. Das stellt hohe Anforderungen an seinen i Inhalt und seine Form. In ihm ist neben den Personalangaben zunächst in knapper Form die Tat, deren der Beschuldigte oder Angeklagte dringend verdächtig ist, aufzunehmen. Dabei sind die Merkmale des Straftatbestandes, dessen Verletzung dem Beschuldigten oder Angeklagten zur Last gelegt wird, in objektiver und subjektiver Hinsicht hervorzuheben. Nicht zur Begründung der Tatbestandsmäßigkeit erforderliche Ausführungen sind im Haftbefehl zu vermeiden. Im Anschluß an die erhobene Beschuldigung ist das verletzte Strafgesetz anzugeben und festzustellen, daß der Beschuldigte oder Angeklagte der in der Beschuldigung genannten Straftat dringend verdächtig ist. Eine Begründung des dringenden Tatverdachts ist im Haftbefehl nicht vorzunehmen. Die Tatsachen, auf die er gestützt wird, sind unter Angabe der Beweismittel, auf deren Informationen sie beruhen, in einem besonderen Aktenvermerk aktenkundig zu machen. Im Anschluß an die Feststellung, daß der Beschuldigte oder Angeklagte dringend verdächtig ist, die Straftat begangen zu haben, ist im Haftbefehl unter Angabe der gesetzlichen Bestimmung des § 122 StPO der Haftgrund zu nennen, auf den die Verhaftung gestützt wird. Das Vpr-liegen des Haftgrundes ist unter Anführung der dafür wesentlichen festgestellten Tatsachen zu begründen. Liegen in der konkreten Strafsache mehrere Haftgründe vor, sind sie alle im Haftbefehl aufzunehmen. Der Haftbefehl schließt ab mit der Rechtsmittelbelehrung. Er ist, soweit er im Ermittlungsverfahren erlassen wird, vom zuständigen Richter, soweit er im gerichtlichen Verfahren erlassen wird, vom zuständigen Gericht zu unterzeichnen. Die Zuständigkeit für den Erlaß von Haftbefehlen ergibt sich aus § 134 StPO. Für den Erlaß von Haftbefehlen gegenüber Militärpersonen sind ausschließlich die Gerichte für Militärstrafsachen zuständig. Richterliche Vernehmung Beschuldigte und Angeklagte sind sowohl nach erfolgter Verhaftung auf Grund eines Haftbefehls als auch nach vorhergehender vorläufiger Festnahme durch das Untersuchungsorgan durch den zuständigen Richter entsprechend der Regelung des § 126 Abs. 2 StPO zu vernehmen. In der Vernehmung hat der Richter auf der Grundlage aller vorliegenden Ermittlungsergebnisse und der Erklärungen des Beschuldigten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen sowie Informationen über Wohnsitze und berufliche Tätigkeiten und Rückverbinduhgen der fahnenflüchtigen Mörder. Der Einsatz von zur Bearbeitung solcher Straftäter im Operationsgebiet gestaltet sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird.

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