Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 387

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 387 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 387); 387 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 (3) Ein vom Leiter des Schiffahrtsbetriebes durchzuführendes Disziplinarverfahren soll bis zum Auslaufen des Schiffes, auf dem das betreffende Mitglied der Schiffsbesatzung tätig ist, abgeschlossen werden. §40 Der Kapitän hat die Disziplinarmaßnahme sowie die Umstände, die zu ihrem Ausspruch geführt haben, vor der Bordversammlung bekänntzugeben, soweit hierdurch im Einzelfall nicht Sicherheitsinteressen oder andere wichtige Belange beeinträchtigt werden. Die vom Kapitän ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen sind dem Leiter des Schiffahrtsbetriebes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. §41 Gegen eine Disziplinarmaßnahme kann der Betroffene bei der zuständigen Konfliktkommission Einspruch einlegen. §42 (1) Die Disziplinarmaßnahmen Verweis und strenger Verweis erlöschen mit Ablauf eines Jahres nach ihrem Ausspruch. Sie können vor diesem Zeitpunkt vom Kapitän gestrichen werden, wenn das Mitglied der Schiffsbesatzung eine vorbildliche Arbeitsmoral und Disziplin gezeigt hat. (2) Erlischt eine Disziplinarmaßnahme oder wird sie gestrichen, so ist die Eintragung aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten. §43 Materielle Verantwortlichkeit (1) Wird gegen ein Mitglied der Schiffsbesatzung gemäß §§112 bis 115 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik die materielle Verantwortlichkeit geltend gemacht, so nimmt der Kapitän die Aufgaben des Leiters des Schiffahrtsbetriebes wahr. (2) Die Frist für das Geltendmachen der materiellen Verantwortlichkeit vor einer Konfliktkommission des Flottenbereiches für Schäden, die außerhalb eines Hafens der Deutschen Demokratischen Republik verursacht worden sind, beginnt mit dem Tag des Einlaufens des Schiffes in den ersten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik und richtet sich nach § 115 Abs. 1 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik. §44 Verantwortlichkeit des Kapitäns Die disziplinarische bzw. materielle Verantwortlichkeit des Kapitäns wird durch den Leiter des Schifffahrtsbetriebes geltend gemacht. Die Frist für die Geltendmachung der disziplinarischen Verantwortlichkeit beginnt mit dem Tag des Einlaufens des Schiffes in den ersten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik. Für Schäden, die außerhalb eines Hafens der Deutschen Demokratischen Republik verursacht worden sind, ist die materielle Verantwortlichkeit des Kapitäns entsprechend § 115 Abs. 1 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik innerhalb von 3 Monaten nach Einlaufen des Schiffes in den ersten Hafen der Deutschen Demokratischen Republik geltend zu machen. I Ausgabetag: 18. Juli 1969 §45 V erant Wörtlichkeit bei Havarien und Schäden Hat die Pflichtverletzung eines Mitgliedes der Schiffsbesatzung eine Havarie oder einen Schaden gemäß der Verordnung vom 17. Dezember 1984 über die Untersuchung von Havarien und Schäden in der Seeschiffahrt Havarieverfahrensordnung (HVO) (GBl. II 1965 S. 133) zur Folge gehabt, so soll vor der Geltendmachung der disziplinarischen bzw. materiellen Verantwortlichkeit das Ergebnis der Verhandlung vor der Seekammer der Deutschen Demokratischen Republik bzw. dem Schiffssicherheitsaktiv abgewartet werden. VI. Besondere Vorkommnisse an Bord §46 Strafbare Handlungen an Bord (1) Bei Verdacht einer strafbaren Handlung an Bord eines Schiffes ist der Kapitän verpflichtet, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Er hat insbesondere die notwendigen Beweise zu sichern. Dazu kann er in Anwesenheit von 2 Offizieren die Sachen eines Verdächtigen durchsuchen und solche Sachen, die als Beweismittel dienen könen, in Verwahrung nehmen. (2) Der Kapitän kann einen Verdächtigen in Gewahrsam nehmen, wenn a) Tatsachen festgestellt sind, aus denen zu schließen ist, daß sich der Verdächtige unerlaubt von Bord entfernen will, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, oder b) Tatsachen festgestellt sind, aus denen zu schließen ist, daß der Verdächtige Spuren der Straftat vernichten oder Beweismittel beiseite schaffen will oder daß er Zeugen oder Beteiligte zu einer falschen Aussage oder dazu verleiten will, sich der Zeugenpflicht zu entziehen. Der Kapitän hat eine vorzeitige Rückführung des in Gewahrsam Genommenen anzustreben. (3) Über die durchgeführten Maßnahmen ist ein Protokoll zu fertigen, das zusammen mit einer Liste der in Verwahrung genommenen Sachen an das zuständige Strafverfolgungsorgan zu übergeben ist. (4) Bei der Durchsuchung der Sachen soll der Verdächtige anwesend sein. Ihm ist ein Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Sachen zu geben, sofern dadurch der Zweck der Sicherungsmaßnahmen nicht gefährdet wird. §47 Eintragung von Geburten und Sterbefällen (1) Geburten und Sterbefälle, die während der Reise eintreten, sind vom Kapitän spätestens am folgenden Tag in Anwesenheit eines Offiziers in das Schiffstagebuch einzutragen. Die Eintragung soll insbesondere den Zeitpunkt der Geburt oder des Sterbefalles sowie die Personalien des Kindes und seiner Eltern bzw. des Verstorbenen enthalten. Die Bestimmungen des Personenstandsgesetzes vom 16. November 1956 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1966 (GBl. I S. 87) sind entsprechend anzuwenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers und der Aussagetätigkeit des Beschuldigten ist. Das Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung muß offensiv auf die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit im Ermittlungsverfahren aufgezeigt und praktische Lösungswege für ihre Durchsetzung bei der Bearbeitung und beim Abschluß von Ermittlungsverfahren dargestellt werden.

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