Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 385

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 385 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 385); 385 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: 18. Juli 1969 (3) Der Kapitän hat die Mitglieder der Schiffsbesat-zung und die sonstigen an Bord befindlichen Personen über die besonderen Verhältnisse des betreffenden Hafens, insbesondere die zu beachtenden Rechtsvorschriften sowie Sitten und Gebräuche, aufzuklären. Er hat ferner auf die Einhaltung der Jugendschutzbestira-mungen während des Landganges hinzuweisen. Die Mitglieder der Schiffsbesatzung und die sonstigen an Bord befindlichen Personen sind verpflichtet, sich ent- 1 sprechend zu verhalten. (4) Liegt das Schiff auf Reede oder bestehen besonders erschwerte Verkehrsbedingungen zum Land, so obliegt es dem Kapitän, entsprechend den Möglichkeiten die Voraussetzungen für die Durchführung des Landganges zu schaffen (z. B. Mieten von Barkassen). In Häfen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hat der Kapitän die erforderlichen Landgangsausweise zu beschaffen. Gesundheitliche Betreuung §27 (1) Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung hat Anspruch auf unentgeltliche gesundheitliche Betreuung und materielle Versorgung bei Krankheit oder Arbeitsunfall entsprechend den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Für die Organisierung und Durchführung der gesundheitlichen Betreuung an Bord von Schiffen ohne Schiffsarzt ist der Kapitän und an Bord von Schiffen mit Schiffsarzt dieser verantwortlich. (3) Der Kapitän hat für einwandfreie hygienische Verhältnisse an Bord zu sorgen. §28 (1) Sofern die an Bord vorhandenen Mittel und Möglichkeiten, einschließlich der Inanspruchnahme ärztlichen Rates über Funk, für die gesundheitliche Betreuung nicht ausreichen und auch die Unterstützung durch ein anderes Schiff nicht möglich ist, so ist der Erkrankte zur ärztlichen Behandlung in einen Hafen der Deutschen Demokratischen Republik oder in einen anderen Hafen zu befördern. (2) Die Entscheidung, ob ein Hafen anzulaufen ist, trifft der Kapitän. Vor dieser Entscheidung ist nach Möglichkeit ärztlicher Rat einzuholen. (3) Erfolgt die Überführung des Erkrankten in einen Hafen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik, so ist durch den Kapitän darauf hinzuwirken, daß eine gute gesundheitliche Betreuung gesichert ist. (4) Der Schiffahrtsbetrieb hat nach Abschluß der in einem Hafen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik erfolgten Behandlung die Rückführung des Erkrankten in die Deutsche Demokratische Republik so bald wie möglich zu veranlassen. §29 Die Kosten der Behandlung, der Rückführung in die Deutsche Demokratische Republik sowie alle anderen damit verbundenen notwendigen Aufwendungen des Mitgliedes der Schiffsbesatzung trägt der Schiffahrtsbetrieb bzw. die zuständige Einrichtung der Sozialversicherung, soweit nicht in internationalen Verträgen besondere Vereinbarungen getroffen sind. §30 (1) Wird ein Mitglied der Schiffsbesatzung aus Krankheitsgründen in einem Hafen zurückgelassen, so hat der Kapitän das persönliche Eigentum des Erkrankten in Anwesenheit von 2 Mitgliedern der Schiffsbesat-zung in Verwahrung zu nehmen und an den Schifffahrtsbetrieb zu übersenden. Die Kosten der Übersendung trägt der Schiffahrtsbetrieb. (2) Der Schiffahrtsbetrieb hat die zuständigen staatlichen Organe zu unterrichten und die umgehende Benachrichtigung der Angehörigen des Zurückgelassenen zu veranlassen. §31 Mitnahme von Sachen (1) Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung ist berechtigt, persönliche Bedarfsgegenstände in angemessenem Umfang an Bord zu bringen. Von Mitgliedern der Schiffsbesatzung und sonstigen an Bord befindlichen Personen dürfen solche Sachen nicht mitgenommen werden, deren Mitnahme gegen Rechtsvorschriften verstößt oder die Ordnung an Bord bzw. die Sicherheit von Menschen, Schiff oder Ladung beeinträchtigen kann. Über die Mitnahme von Sachen entscheidet in Zweifelsfällen der Kapitän. (2) Besteht der begründete Verdacht, daß Sachen entgegen Abs. 1 mitgeführt werden, so kann der Kapitän die Durchsuchung von Räumlichkeiten, Sachen und Personen anordnen. Die Durchsuchung ist in Gegenwart von 2 Offizieren und des Betroffenen durchzuführen. Über die Gründe, den Ablauf und das Ergebnis der Durchsuchung ist eine Eintragung im Schiffstagebuch vorzunehmen. (3) Sachen, die entgegen Abs. 1 an Bord gebracht werden, sind durch den Kapitän in Verwahrung zu nehmen, in einer Liste zu erfassen und den zuständigen staatlichen Organen zu übergeben. Der Kapitän ist befugt, Sachen vernichten zu lassen, deren Verbleib die Gesundheit der Menschen, das Schiff oder die Ladung gefährden oder sonstige Nachteile zur Folge haben kann. (4) Besteht der begründete Verdacht, daß die Mitnahme von Sachen gemäß Abs. 1 gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt, so ist nach §46 zu verfahren. §32 Aufbewahrung und Versicherung von Sachen (1) der Schiffahrtsbetrieb hat dafür zu sorgen, daß auf dem Schiff ausreichende Möglichkeiten für eine sichere Aufbewahrung des persönlichen Eigentums der Mitglieder der Schiffsbesatzung vorhanden sind. (2) Das persönliche Eigentum der Mitglieder der Schiffsbesatzung ist bei der Deutschen Auslands- und Rückversicherungs-AG durch den Schiffahrtsbetrieb zu versichern. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist in den Rahmenkollektivverträgen zu regeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle.

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