Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 381

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 381 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 381); 381 LMMinnititiiM Bibliothek Halle (S.), LenineUee 22 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 18. Juli 1969 Teil II Nr. 58 Tag Inhalt ' Seite 2. 7. 69 Verordnung über die Arbeit und das Verhalten an Bord von Seeschiffen Seemanns- ordnung 381 Verordnung über die Arbeit und das Verhalten an Bord von Seeschiffen Seemann'sordnung vom 2. Juli 1969 Die Seemannsordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 125) sowie des Gesetzes vom 11. Juni 1968 über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik GGG (GBl. I S. 229) die besonderen Pflichten und Rechte der Seeleute sowie die sozialistische Leitungstätigkeit an Bor.d von Seeschiffen. Sie soll dadurch zur Entfaltung der Produktivkräfte und zur Vervollkommnung der sozialistischen Arbeitsdisziplin an Bord beitragen und die Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen der Handelsschiffahrt und der Hochseefischerei fördern. In Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird daher folgendes verordnet: I- Allgemeine Bestimmungen §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt auf allen Frachtschiffen, Fahrgastschiffen, Forschungsschiffen, Ausbildungsschiffen und Schiffen der Hochseefischerei, die in der Deutschen Demokratischen Republik beheimatet sind und für den Verkehr außerhalb der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt sind. (2) Auf Personen, die sich an Bord befinden und nicht zur Schiffsbesatzung gehören, finden nur diejenigen Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, die die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung regeln. II. Die Schiffsbesatzung §2 Umfang (1) Zur Schiffsbesatzung gehören der Kapitän, die Offiziere, die Unteroffiziere und die Mannschaft, wenn sie in einem Arbeitsrechtsverhältnis zum Schiffahrtsbetrieb stehen, sowie die angemusterten Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes des Verkehrswesens der Deut- schen Demokratischen Republik. Schiffahrtsbetriebe im Sinne dieser Verordnung sind Betriebe, deren Schiffe unter den Geltungsbereich gemäß § 1 Abs. 1 fallen. (2) Die Funktionen des Kapitäns, der Offiziere, der Unteroffiziere und der Mannschaft sind in der Anordnung vom 29. Oktober 1965 über die Besetzung von Seeschiffen Schiffsbesetzungsordnung (SBO) (GBl. II S. 805) und den Dienstordnungen der Schifffahrtsbetriebe geregelt. §3 Befähigung zum Schiffsdienst (1) Die Mitglieder der Schiffsbesatzung müssen über hohe politische und fachliche Kenntnisse verfügen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sein. Sie haben jederzeit ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewußt unter Einsatz ihres ganzen Könnens zu erfüllen. (2) Die Mitglieder der Schiffsbesatzung müssen die für den Schiffsdienst erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit und Eignung besitzen, die durch ein ärztliches Zeugnis des Medizinischen Dienstes des Verkehrswesens der Deutschen Demokratischen Republik nachzuweisen sind. §4 Auswahl der Mitglieder der Schiffsbesatzung (1) Die Mitglieder der Schiffsbesatzung müssen Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik sein. (2) Ausnahmen von der Regelung des Abs. 1 sind nur zulässig, wenn das in zwischenstaatlichen Vereinbarungen vorgesehen bzw. durch die zuständigen zentralen staatlichen Organe genehmigt ist oder wenn es außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik zur Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebes unumgänglich ist. (3) Die Zusammensetzung und Ergänzung der Schiffsbesatzung erfolgen durch den Schiffahrtsbetrieb nach Konsultation des Kapitäns. §5 Seefahrtsbücher (1) Auf einem Schiff, das sich auf See befindet, dürfen als Mitglieder der Schiffsbesatzung nur Personen beschäftigt werden, die ein gültiges Seefahrtsbuch besitzen. ll OGIIUTUtq;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Begehung der Straftat-, Ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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