Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 379

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 379 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 379); I.MäOgi?triitit:kliiii Bibliothek o7Q Halle (S.), LeninaBee 22 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 17. Juli 1969 Teil II Nr. 57 Tag Inhalt Seite 23. 6. 69 Zweite Verordnung über den Handel mit beweglichen Grundmitteln und Vorräten 379 4. 7. 69 Anordnung über die Änderung der Preisanordnung Nr. 1528 Entgelte für die Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen 379 6. 6. 69 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften 380 25. 6. 69 Anordnung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften der Bergbausicherheit 380 Zweite Verordnung* über den Handel mit beweglichen Grundmitteln und Vorräten vom 23. Juni 1969 Zur Änderung der Verordnung vom 29. April 1966 über den Handel mit beweglichen Grundmitteln und Vorräten (GBl. II S. 309) wird folgendes verordnet: §1 Der §9 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Umsetzungen (1) Die Abgabe und Übernahme von beweglichen Grundmitteln ohne Werterstattung (Umsetzung) bedarf der Genehmigung durch die Minister und anderen Leiter zentraler Staatsorgane bzw. durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise und Städte. Zuständig ist derjenige Minister oder Leiter des zentralen Staatsorgans bzw. Vorsitzende des örtlichen Rates, dem der Abgebende nachgeordnet ist. (2) Genehmigungen sind nur zu erteilen, wenn es sich um Verlagerungen kompletter Betriebe, Betriebsteile oder von Großgeräten des volkseigenen Bergbaues handelt. Die Genehmigung ist auf solche Aus-nahmefälle zu beschränken, bei denen die Umsetzung ökonomisch zweckmäßiger als der Verkauf ist."“ §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Materialwirtschaft Dr. Haase * (X.) vo vom 29. April I960 (GBl. II Nr. 51 S. 309) Anordnung über die Änderung der Preisanordnung Nr. 1528* Entgelte für die Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen vom 4. Juli 1969 Zur Änderung und Ergänzung der Preisanordnung Nr. 1528 vom 18. August 1959 Anordnung über die Entgelte für die Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Sonderdruck Nr. P 1121 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 2 der Preisanordnung Nr. 1528 erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Preisanordnung liegen die Bestimmungen des § 7 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-nung - StVZO -) (GBl. II S. 373) zugrunde.“ §2 (1) Die Preisanordnung Nr. 1528 wird durch folgenden § 2 a ergänzt: §2 a (1) Für die theoretische Ausbildung von Mopedfahrern ist ein Einzelstundenpreis von 0,50 M zu berechnen, wenn der Fahrschüler an einem Lehrgang für Mopedfahrer teilnimmt. Die Dauer einer Unterrichtsstunde beläuft sich auf 50 Minuten. (2) Als Entgelt für die fahrpraktische Ausbildung zum Führen von Kleinkrafträdern im Sinne des § 84 der StVZO dürfen für eine Fahrstunde von 30 Minuten 2,50 M berechnet werden, wenn das Kleinkraftrad von der Fahrschule, der zur Ausbildung berechtigten Institution oder gesellschaftlichen Einrichtung (z. B Verkehrssicherheitsaktiv) gestellt wird. (3) Wird die fahrpraktische Ausbildung mit einem vom Fahrschüler gestellten Kleinkraftrad durchgeführt, so hat der Fahrschüler auch den Kraftstoff zu stellen. In diesem Fall sind 70 % des vorstehenden Entgeltes zu entrichten.“ Preisanordnung Nr. 1528/1 vom 26. Januar 1960 (Sonderdruck Nr. P 1519 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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