Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 372

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 372 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 372); 372 Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 10. Juli 1969 ren Quellen, Ihrer Zweckbestimmung und ihren Veränderungen zu erfassen. Das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit ist in der Schlußbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vollständig und beurkundet im Wertausdruck darzustellen. §32 (1) Die Zahlenangaben über die Bestände und Fonds, ihre Veränderungen sowie die Entwicklung des Ergebnisses der wirtschaftlichen Tätigkeit sind einzeln oder zusammengefaßt auf synthetischen und analytischen Konten nachzuweisen. (2) Die synthetischen Konten werden in Form von Hauptbuchkonten geführt. Analytische Konten sind Hauptbuchunterkonten oder Personenkonten (Konten für die Geschäftspartner der Kreditinstitute). (3) Die Kontenführung umfaßt die zeitliche Ordnung der Buchungen (chronologische Buchungen) in einem oder mehreren nach systematischen Gesichtspunkten getrennten Nachweisen, wie Grundbogen, Mitlaufbogen, Kontrollbogen, Journale, Zusammenstellungen über die Tages- oder Monatsumsätze sachliche Ordnung der Buchungen (systematische Buchungen) in Konten bzw. anderen entsprechenden Aufbereitungsnachweisen. (4) Grundlage für die Gruppierung und Aufbereitung der systematischen Buchungen auf Konten bzw. anderen Aufbereitungsnnehweisen sind die Nomenklaturen zur Abrechnung der Kredit- und Zinsbilanz. Grundsätzlich ist die Gruppierung und Aufbereitung aller Kredite (aufgenommene und gewährte Kredite) Guthaben Zinssummen und Zinssätze Verrechnungen Umsätze auf den Konten nach Territorien - Kreditinstituten Eigentumsformen Verwaltungsorganen Wirtschaftszweigen und -bereichen Betrieben und den Krediten und Einlagearten zu sichern. §33 (1) Die Gliederung, Benennung und Numerierung der Hauptbuch- und Hauptbuchunterkonten wird durch den einheitlichen Kontenrahmen für Kreditinstitute (kurz Kontenrahmen) vorgeschrieben, der von der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage des von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik veröffentlichten volkswirtschaftlichen Kontenrahmens herausgegeben wird. (2) Die Kreditinstitute numerieren die Personenkonten im Rahmen der einheitlichen EDV-Kontonum-memsystematiken eigenverantwortlich. §34 (1) Auf Personenkonten sind die gewährten Kredite an Kreditnehmer und Einlagen bzw. Guthaben von Kontoinhabern einschließlich Sparern (kurz Kredite und Einlagen) sowie deren Veränderungen zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Kredite bzw. Forderungen und Einlagen bzw. Verbindlichkeiten sind mindestens je Kontoinhaber auf Einzelkonten nachzuweisen. Die Einrichtung von Sammelkonten muß mit besonderen Kontrollen über die Bestandsveränderungen verbunden sein. §35 Die Abgrenzung der Zuständigkeit der Kreditinstitute für die Führung von Personenkonten wird durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute bzw. besondere Rechtsvorschriften geregelt. §36 (1) Die mit der Führung von Personenkonten ver- bundenen Rechte und Pflichten der Kreditinstitute und der Kontoinhaber, wie Kontoeröffnung, -Verfügung, -Sperrung, -löschung, -auskünfte usw., .werden durch Kontoverträge bzw. Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute und durch besondere Rechtsvorschriften geregelt. * (2) Die Gestaltung des Kontovertrages erfolgt auf der Grundlage des Vertragsgesetzes und der sonstigen rechtlichen Bestimmungen. §37 (1) Die sachliche Richtigkeit der auf den Hauptbuchkonten nachgewiesenen Bestände ist periodisch durch den Vergleich mit den durch die Inventuren ermittelten tatsächlichen Beständen zu kontrollieren. Die Termine für diese Abstimmungen sind entsprechend der Häufigkeit der Umsätze zu differenzieren und durch die Leiter der Zentralstellen der Kreditinstitute festzulegen. (2) Festgestellte Differenzen sind unverzüglich zu klären. Bei schuldhaft verursachten Schäden am Volksvermögen sind (he bestehenden arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen zu beachten. §38 (1) Die Salden aller Hauptbuchkonten sind am Jahresende aufzunehmen. Die Saldenaufnahmen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. (2) Sämtliche Konten sind am Jahresschluß so abzuschließen, daß Nachbuchungen nicht möglich sind. Bilanz, Gewinn und Verlust §39 (1) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind mindestens jährlich zum Stichtag 31. Dezember in allen Kreditinstituten nach einer einheitlichen Nomenklatur aufzustellen. Die Nomenklatur ist in den Richte linien gemäß § 76 festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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