Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 366

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 366 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 366); 366 Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 9. Juli 1969 materiellen Umlaufmittelbestande und reichen zu deren Finanzierung die eigenen Mittel der volkseigenen Betriebe, volkseigenen Kombinate und wirtschaftslei-tenden Organe nicht aus, gewährt die Bank Kredite. (2) Im Verteidigungszustand entfällt der finanzielle Ausgleich durch die Bedarfsträger gemäß §§ 5 und 6. §5 Untcrbringungspflieht (1) Für in Anspruch genommene Räumlichkeiten, technische und maschinelle Anlagen haben die Bedarfsträger, denen Unterkunft gewährt wird, die Aufwendungen für die laufende Unterhaltung (Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Instandhaltung usw.) finanziell auszugleichen. (2) Sind Arbeitskräfte der Unterbringungspflichtigen während der Zeit der Inanspruchnahme für den Bedarfsträger tätig (z. B. Heizer, Reinigungskräfte usw.), und bleibt das bisherige Arbeitsrechtsverhältnis weiter bestehen, haben die 'Bedarfsträger den Unterbringungspflichtigen die verauslagten Löhne und lohnabhängigen Aufwendungen finanziell auszugleichen. (3) Ansprüche, die sich aus den Absätzen 1 und 2 ergeben, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Anspruchsberechtigung, schriftlich beim Bedarfsträger geltend zu machen. §6 Übungen der bewaffneten Kräfte (1) Ansprüche auf Grund von Übungsscbäden sind durch die Bedarfsträger finanziell auszugleichen, sofern die Schadenverursacher nicht den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt haben. Bei Grundmitteln erfolgt der Ausgleich zum Zeitwert. (2) Ansprüche auf Grund von Ubungsschäden, die nicht nach Abs. 1 befriedigt wurden, weil der Schadenverursacher nicht festzustellen war, sind von den Betrieben und Organen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt des Schadens oder nach Kenntnis vom Schaden, bei der zuständigen Bezirksdirektion der Staatlichen Versicherung schriftlich geltend zu machen. Diese entscheidet über den Anspruch sowie die Höhe des finanziellen Ausgleichs und nimmt die Regulierung vor. (3) Wird den Ansprüchen gemäß den Absätzen 1 oder 2 nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung hierüber oder nach Erhalt des finanziellen Ausgleichs beim Bedarfsträger bzw. bei der Bezirksdirektion der Staatlichen Versicherung schriftlich Einspruch eingelegt werden. (4) Geben der Bedarfsträger bzw. die Bezirksdirektion der Staatlichen Versicherung dem Einspruch nicht statt, so haben sie ihn innerhalb von 14 Tagen an ihr übergeordnetes Organ weiterzuleiten. Der Leiter des über- geordneten Organs entscheidet innerhalb von 21 Tagen endgültig. § 7 Verfahren des finanziellen Ausgleichs für nichtgeplanle Leistungen (1) Den finanziellen Ausgleich für nichtgeplante Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 beantragen die den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen nachgeordneten Betriebe und Organe schriftlich bei dem zuständigen Minister bzw. Leiter des zentralen Staatsorgans die den örtlichen Räten nachgeordneten Betriebe und Organe schriftlich beim Leiter des zuständigen Fachorgans des Rates. Dem Antrag sind exakte ökonomische Berechnungen und Nachweise beizufügen. (2) Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane bzw. die örtlichen Räte regeln den finan-, ziehen Ausgleich im Rahmen der ihnen in Durchführung des Staatshaushaltsplanes übertragenen Rechte und Pflichten* * *. (3) Die Entscheidung der Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane bzw. der örtlichen Räte ist endgültig. Schlußbestimmungen §8 Bei Leistungen zugunsten der verbündeten Streit-kräfte erfolgt die Finanzierung und der finanzielle Ausgleich für die im § 1 genannten Maßnahmen nach den Bestimmungen dieser Anordnung, soweit nicht die Verordnung vom 11. April 1957 über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik Zusammenhängen (GBl. I S. 237) anzuwenden ist. §9 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 16. August 1963 über die Behandlung der finanziellen Auswirkungen bei Erfüllung der Sach- und Dienstleistungspflicht durch Betriebe der volkseigenen Wirtschaft und deren übergeordnete Organe sowie durch Haushaltsorganisationen in Durchführung des Verteidigungsgesetzes Finanzierungsanordnung zum Verteidigungsgesetz (GBl. II S. 678) außer Kraft Berlin, den 25. Juni 1969 Der Minister der Finanzen Böhm * Gesetz vom 13. Dezember 1368 über die Staatshaushaltsord-, nung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I 23 S. 383) und das für das jeweilige Jahr geltende Gesetz übe? den Staatshaushaltsplan Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen-Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 20945 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M Einzelabgabe bis um Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Vcrsand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kalifmöglichkeit nur bei SeIbstablioluii£ gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Sehwedter Straße 263, Telefon: 42 Mi 4.1 j .* **** f* i r. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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