Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 358

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 358 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 358); Gesetzblatt Teil II Nr. 53 - Ausgabetag: 3. Juli 1969 358 dem Beleg beizufügen. Bei der Auszahlung von Prämien ist als Ausnahme zulässig, auf eine Quittungsleistung seitens der Prämiierten zu verzichten, wenn der Leiter des staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung die ordnungsgemäße Auszahlung der Prämien mit Angabe der Prämienempfänger und der gezahlten Beträge quittiert. Dies gilt sinngemäß für die Auszahlung oder Übergabe von Ehrenpreisen. (3) Wird Mitarbeitern Bargeld für Einkäufe oder zur Bezahlung von Lieferungen und Leistungen ausgehändigt oder ein Abschlag zur Durchführung von Dienstreisen gewährt, haben sie innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Zahlung oder Beendigung der Dienstreise eine Abrechnung über die Verwendung des ihnen übergebenen Betrages vorzunehmen. Belege und Quittungen sind der Abrechnung beizufügen. Restbeträge sind bis zum gleichen Zeitpunkt zurückzuzahlen. (45 Werden bei Barauszahlungen die Gehälter und Löhne nicht spätestens bis zum 3. Werktag nach dem Zahltag von dem rechtmäßigen Empfänger abgeholt, sind die Beträge auf das Konto einzuzahlen, von dem sie abgehoben wurden, oder über die Bürokasse zu vereinnahmen. (5) Die von der Bank oder der Deutschen Post bezogenen Scheckhefte sind fortlaufend unter Angabe der Scheckvordrucknummern in einem Schecknachweis (in Buchform) festzuhalten. Zur Kontrolle der Verwendung und der Abrechnung der Schecks ist eine Schecküberwachungsliste zu führen, in der die Schecknummer, das Ausstellungsdatum, die Höhe des Betrages, der Empfänger und der Grund der Zahlung auszuweisen sind. In den Fällen, in denen Mitarbeitern Schecks zur Bezahlung von Lieferungen und Leistungen oder für Einkäufe übergeben werden, ist in den Schecküberwachungslisten festzuhalten, bis wann die Abrechnung vorzulegen ist. (6) Ungültige Scheckvordrucke sind nicht zu vernichten, sondern müssen im Scheckheft verbleiben. Sie sind als „Ungültig“ zu kennzeichnen. § 18 Bargeldbereitstellung, Bargcldtransport und Bargeldaufbewahrung (1) Die Banken haben die Gesamtsumme der bar auszuzahlenden Gehälter erst am Zahltag auszuhändigen. Sofern sich dadurch Schwierigkeiten ergeben, können die Leiter der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen mit den Banken vereinbaren, daß die Aushändigung bereits einen Tag vorher erfolgt. Dabei muß die sichere Verwahrung der Gelder gewährleistet sein. Den Banken ist 3 Tage vor dem Zahltag der Gesamtbetrag der Abhebung und die erforderliche Stük-kelung des Betrages mitzuteilen. (2) Die Leiter der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen haben zu sichern, daß bei der Abhebung und dem Transport von Bargeld durch Mitarbeiter der staatlichen Organe oder staatlichen Einrichtungen die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Beträge über 20 000 M sind von mindestens 2 Personen abzuholen. Bei der Abholung von Beträgen über 100 000 M sind zusätzliche Transportschutzmaßnahmen zu treffen. (3) Die mit der Bargeldabholung und dem Bargeldtransport beauftragten Personen sind für einen ordnungsgemäßen Empfang des Geldes bei der Bank und die richtige Ablieferung des Geldes verantwortlich. (4) Die Aufbewahrung von Bargeld hat in solchen Wertgelassen (einschließlich Kassetten) und an solchen Plätzen zu erfolgen, die die notwendige Sicherheit gewährleisten. Die erforderlichen Festlegungen einschließlich der Schlüsselführung und -Verwaltung zu Wertgelassen hat der Leiter des staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung im einzelnen zu treffen. (5) Der Leiter des staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung hat bei auftretenden Kassendifferenzen für unverzügliche Aufklärung zu sorgen. Über den Sachverhalt ist ein Protokoll anzufertigen, das von allen Beteiligten zu unterschreiben ist. Bei auftretenden Kassenminusdifferenzen ist vom Leiter des staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung zu veranlassen, daß die verantwortlichen Mitarbeiter bei schuldhafter Verletzung ihrer Arbeitspflichten nach den geltenden Rechtsvorschriften zum Ersatz des Schadens herangezogen werden. Soweit ein Fehlbetrag nicht durch die materielle Verantwortlichkeit in voller Höhe geltend gemacht werden kann, ist die Differenz durch den zuständigen Haushalt zu übernehmen. Kassenplusdifferenzen sind auf das Verwahrkonto zu übernehmen und nach 6 Monaten im zuständigen Haushalt zu vereinnahmen, falls bis dahin ihre Aufklärung nicht erfolgt ist. § 19 Vorauszahlungen (1) Vorschußzahlungen sowie Voraus- oder Anzahlungen sind nur zulässig, soweit das nach den Rechtsvorschriften gestattet ist. (2) Die Bezahlung von Teil- oder Zwischenrechnungen bei Lieferungen und Leistungen ist nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zulässig. §20 Bereitstellung von Mitteln des Staatshaushaltes (1) Überweisungen zwischen Haushaltskontsn oder auf Verwahrkonten sind zulässig, wenn es sich um die Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen oder um die nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässige Erstattung von Kosten handelt. (2) Die Bereitstellung von Mitteln des Staatshaushaltes aus dem zentralen Haushalt an die örtlichen Haushalte hat ausschließlich auf Grund der geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen. (3) Erfolgt aus dem Fonds der Volksvertretung die Bereitstellung von Mitteln für andere Volksvertretungen, ist die Überweisung auf das betreffende Haushaltskonto für den Fonds der Volksvertretung vorzunehmen. Werden Mittel des Fonds der Volksvertretung zur Sicherung der Liquidität des örtlichen Haushaltes herangezogen, sind diese Mittel vom Haushaltskonto für den Fonds der Volksvertretung auf das Gesamthaushaltskonto des örtlichen Rates zu überweisen. Es ist gleichermaßen zu verfahren, wenn Mittel aus dem Fonds der Volksvertretung zur Deckung geplanter Ausgaben dem örtlichen Haushalt zuzuführen sind.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 358 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 358) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 358 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 358)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, vor konterrevolutionären Angriffen, gebieten die Untersuchungshaft als ein unverzichtbares staatliches Mittel für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen anzuwenden.

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