Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 356

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 356); 356 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 3. Juli 1969 III. Die Bewirtschaftung von Mitteln des Staatshaushaltes §11 Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes (1) Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes sind alle Einnahmen und Ausgaben, die nach den geltenden Rechtsvorschriften sowie auf Grund vertraglicher Vereinbarungen dem Staatshaushalt zuzuführen oder aus dem Staatshaushalt zu leisten sind. (2) Die für die Bewirtschaftung der Mittel des Staatshaushaltes Verantwortlichen tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der Plandisziplin, für die Durchsetzung des Aufwand-Nutzen-Denkens, für strenge Sparsamkeit bei der Verwendung staatlicher Mittel und für die rationelle Nutzung der Fonds. Sie haben zu sichern, daß a) Einnahmen des Staatshaushaltes entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften termingemäß und in voller Höhe dem Staatshaushalt zufließen b) Ausgaben des Staatshaushaltes nur dann geleistet werden, wenn die erbrachten Lieferungen und Leistungen ordnungsgemäß kontrolliert sind c) Mittel des Staatshaushaltes nur ausgegeben werden, wenn sie in ihrer Höhe und ihrem Verwendungszweck gesetzlich statthaft und auch kassenmäßig vorhanden sind. §12 Zahlungsaufforderungen, Annahmeanordnungen und Überwachung des Zahlungseinganges (1) Auf allen Zahlungsaufforderungen ist anzugeben, wohin die Zahlung geleistet werden muß (Angabe der genauen Kontobezeichnung, der Kontonummer und der Bank). (2) Der zuständigen Buchhaltung (Buchungsstation) sind für alle dem Staatshaushalt zustehenden Forderungen Annahmeanordnungen zu übergeben, aus denen die Höhe des zu zahlenden Betrages, der Zahlungspflichtige, der Grund der Zahlung, die Fälligkeit und die Buchungsstelle ersichtlich sind und deren sachliche und rechnerische Richtigkeit bestätigt sein müssen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, die in gleich hohen Beträgen erfolgen (Mieten, Pachten u. ä.), ist einmalig zu Beginn des Zahlungszeitraumes eine Dauerannahmeanordnung auszustellen. Die Leiter der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen bestimmen, welche Mitarbeiter außer ihnen berechtigt sind, der Buchhaltung (Buchungsstation) die Annahmeanordnungen zu erteilen. (3) Bei der Erhebung von Steuern gilt für die Buchhaltung (Buchungsstation) der Steuerbescheid als Annahmeanordnung. Bei allen anderen Zahlungen, die der Betrieb oder Bürger selbst berechnen muß, ist die Annahme des eingegangenen Betrages auf dem Einzahlungsbeleg anzuordnen. (4) Auf Grund der Annahmeanordnungen sind die Zahlungseingänge zu überwachen. Wenn nicht termingemäß gezahlt wird, sind auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und nach verantwortungsbewußter Prüfung die erforderlichen Maßnahmen in geeigneter Form durch die Leiter der zuständigen staatlichen Organe bzw. staatlichen Einrichtungen einzuleiten und durchzusetzen. (5) Für die Entrichtung von Zahlungen einschließlich der Steuern und anderen Abgaben an den Staatshaushalt gilt als Zeitpunkt der Zahlung a) bei Barzahlungen der Tag der Einzahlung bei der Bank, bei der Deutschen Post, an die Bürokasse oder der Zahlung an den Vollzieher b) bei Überweisungen (Banküberweisung, Postschecküberweisung, Lastschriftverfahren) der Tag der Abbuchung vom Konto des Zahlungspflichtigen c) beim Scheckverfahren der Tag des Einganges des Schecks beim Empfänger, vorbehaltlich der Einlösung. §13 Erteilung von Aufträgen und Bestellungen (1) Lieferungen und Leistungen sind in der Regel durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages bzw. einer schriftlichen Bestellung zu veranlassen. Die Leiter der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen haben schriftlich festzulegen, welche Mitarbeiter zur Erteilung von Aufträgen und Bestellungen berechtigt sind. (2) Aufträge und Bestellungen sind nur zulässig, wenn dafür Mittel des Staatshaushaltes in voller Höhe zur Verfügung stehen und wenn die Kosten in ihrer Höhe feststehen oder annähernd festgestellt werden können. Erforderlichenfalls sind entsprechende Kostenvoranschläge anzufordern. (3) Die Leiter der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen haben zu sichern, daß die Lieferungen und Leistungen ordnungsgemäß überwacht und abgenommen werden und dabei festgestellt wird, ob sie dem Auftrag entsprechend qualitäts-, Sortiments-, preis-und termingerecht ausgeführt wurden oder Reklamationen erforderlich sind. §14 Auszahlungsanordnungen (1) Ausgaben des Staatshaushaltes dürfen nur auf Grund einer schriftlichen Auszahlungsanordnung geleistet werden. (2) Die Auszahlungsanordnungen sind grundsätzlich von zwei Personen zu unterschreiben (Anweisungsberechtigte). Anweisungsberechtigte sind jeweils a) der für die Bewirtschaftung der betreffenden Mittel des Staatshaushaltes festgelegte Verantwortliche oder sein Vertreter und b) der Haushaltsbearbeiter oder sein Vertreter. Die Leiter der staatlichen Organe bzw. staatlichen Einrichtungen haben die Anweisungsberechtigten schriftlich festzulegen. Bei kleineren örtlichen staatlichen Einrichtungen mit weniger als 5 Beschäftigten kann durch den Leiter des zuständigen Fachorgans festgelegt werden, daß die Auszahlungsanordnungen nur durch deren Leiter unterschrieben werden. (3) Auf der Auszahlungsanordnung oder auf dem Beleg sind vor der Unterschrift unter die Auszahlungsanordnung die sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen. Es ist zulässig, daß die sachliche und;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 356) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 356)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X