Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 329

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 329 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 329); UAUimmiMMi Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 329 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 25. Juni 1969 ' I Teil II Nr. 50 Tag Inhalt Seite 4.6.69 Zweite Verordnung über die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes 329 16. 5 69 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Lizenznahme und Lizenzvergabe zwischen Partnern aus der Deutschen Demokratischen Republik und Partnern außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Finanzielle Bestimmungen 334 Berichtigung 336 Zweite Verordnung über die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 4. Juni 1969 §1 Die Richtlinie des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 5. Mai 1969 über die Wahl und die Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Ge-werkschaftsbundes wird gemäß § 147 Abs. 3 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I S. 27) in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 125) bestätigt. §2 Beschlüsse der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes über Rückforderung von Geldleistungen bzw. Rentenleistungen nach Ziff. 10 Buchstaben f und g der im § 1 genannten Richtlinie werden gemäß §§ 52 ff. der Verordnung vom 29. Juni 1961 über die Tätigkeit der Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte (Arbeitsgerichtsordnung) (GBl. II S. 271) vollstreckt. §3 (1) § 13 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten - SVO - (GBl. II S. 533; Ber. 1962 S. 4) erhält folgende Fassung: „(1) Ist der Werktätige mit der Entscheidung der Betriebsgewerkschaftsleitung bzw. der Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des FDGB über die in dieser Verordnung genannten Leistungen (einschließlich der Leistungen für Familienangehörige) nicht einverstanden, so hat er gemäß § 147 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik das Recht, bei der Kreisbeschwerdekommission für Sozialversicherung des FDGB und bei der Bezirksbeschwerdekommission für Sozialversicherung des FDGB jeweils innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Entscheidung Einspruch einzulegen.“ (2) Im § 8 Abs. 1 der Verordnung vom 15. März 1962 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen (GBl. II S. 123) werden die Worte „die Konfliktkommissionen bzw.“ ersatzlos gestrichen §4 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 13. Juli 1961 über die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (GBl. II S. 311) außer Kraft. Berlin, den 4. Juni 1969 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes Auf der Grundlage des Artikels 45 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und in Durchführung des § 147 des Gesetzbuches der Arbeit wird für die Wahl und die Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deut- el oensuTueq;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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