Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 327

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 327 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 327); Gesetzblatt Teil II Nr. 4!) Ausgabetag: 18. Juni 1969 327 Antrag mindestens eines Drittels der Ordentlichen Mitglieder zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. § 15 (1) Das Plenum ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (Wird diese Amvcscnhpitsjfnhl nicht erreicht, kann eine zweite Ordentliche Plenartagung vom Präsidium einberufen werden, die unbeschadet der Zahl der Anwesenden beschlußfähig ist.) (2) Das Plenum faßt seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden, soweit im Statut nicht anders bestimmt ist. § 16 Das Plenum hat das Recht, auf Antrag des Präsidiums Mitglieder aus der Akademie auszuschließen, wenn ihr Verhalten oder ihre Tätigkeit unvereinbar ist mit den Grundsätzen der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik oder mit dem Statut der Akademie. (2) Das Präsidium faßt seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Es ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (3) Das Präsidium ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresarbeits-, Stellen- und Haushaltsplanes. 8 20 (1) Der Präsident führt den Vorsitz im Präsidium und im Plenum. Er vertritt die Akademie in allen Angelegenheiten und ist berechtigt, verbindliche Erklärungen für sie abzugeben. (2) Der Präsident bringt Vorlagen im Plenum zur Behandlung und Beschlußfassung und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse. (3) Die Vertretung des Präsidenten übernimmt nach Vereinbarung im Präsidium ein Vizepräsident. § 21 § 17 Wenn ein Ordentliches Mitglied den im Statut fest-gcleglen Pflichten beharrlich nicht nachkommt, kann es auf Antrag des Präsidiums durch Beschluß des Plenums seiner Rechte als Ordentliches Mitglied verlustig erklärt werden. In besonderen Fällen kann ein Mitglied, das an der Arbeit der Akademie nidit teilnehmen kann, als Korrespondierendes Mitglied geführt werden. Das gleiche gilt sinngemäß für Außerordentliche Mitglieder. ' § 18 (1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten dem Vizepräsidenten i den Sekretären der Sektionen dem Direktor. (2) Der Präsident und die Vizepräsidenten werden vom Plenum gewählt. (1) Zur Wahl des Präsidenten ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Ordentlichen Mitglieder notwendig. Er gilt als gewählt, wenn die einfache Mehrheit aller Ordentlichen Mitglieder für ihn gestimmt hat. Erhält keiner der Kandidaten die Mehrheit. so ist die Wahl in einer neu einzuberufenden Sitzung zu wiederholen. Führt auch diese Wahl nicht zum Ziel, so -entscheidet in einer weiteren neu einzuberufenden Sitzung die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. (2) Die Vizepräsidenten werden bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Ordentlichen Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Ordentlichen Mitglieder gewählt. Das gilt auch für die Bestätigung der von den Sektionen gewählten Sekretäre. (3) Die Amtsdauer der wählbaren Mitglieder des Präsidiums beträgt 4 Jahre. (4) Eine Wiederwahl der wählbaren Mitglieder des Präsidiums ist zulässig. Die Wiederwahl des Präsidenten ist für eine weitere Wahlperiode möglich. (3) Die von den Sektionen gewählten Sekretäre wer-icn nach Bestätigung ihrer Wahl durch das Plenum Mitglieder des Präsidiums. / (5) Der aus dem Amt scheidende Präsident kann für die Dauer der nächsten Wahlperiode als Vizepräsident gewählt werden. (I) Der Direktor der Akademie wird durch seine Bestellung gemäß § 25 stimmberechtigtes Mitglied des Präsidiums. (5) Der Präsident, die Vizepräsidenten, und die übrigen Mitglieder des Präsidiums erhalten für ihre Tätig-knt eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Bestimmungen. § 22 (1) Nach den in ihr vertretenen Künsten gliedert sich die Akademie in 4 Sektionen: Bildende Kunst Darstellende Kunst § 19 (1) Die gesamte Tätigkeit der Akademie wird durch las Präsidium geleitet und koordiniert. Es "achtet auf die Kinhaltung des Statuts. Es bereitet die vom Plenum zu fassenden Beschlüsse vor. Es ist berechtigt, für die Bearbeitung einzelner Fragen besondere Kommissio-.■ '■n (Arbeitsgruppen) einzusetzen. Es ist dem Plenum irr Akademie verantwortlich Literatur und Sprachpflege Musik. * (2) Weitere Sektionen können auf Beschluß des Plenums gebildet werden. (3) Die Sektionen wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von 4 Jahren je einen Sekretär. Seine Wahl er- 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit. Umfassende Aufklärung der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der zu erschüttern und für die Ausführung dieses Vorhabens möglichst günstige Bedingungen zu schaffen. Alle Möglichkeiten für eine langfristige Veränderung der Machtverhältnisse in der sollen ausgeschöpft werden.

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