Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 323

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 323 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 323); Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 18. Juni 1969 323 dinierung der Forsdiungsarboit durch. In der Regel werden solche Zusammenkünlle gemeinsam mit slaat-Jidien Organen und wissenschaftiidien Gesellsdiaften veranstaltet. (2) Zu Ehren des Gründers der Akademie findet in jedem Jahre als eine festlidie wisscnschaftlidie Versammlung der Akademie der „Leibniz-Tag" stall. Auf dieser Versammlung berichtet der Präsident über die Tätigkeit der Akademie in dem zurückliegenden Zeit-absdinitt. und Mitglieder wie audi Mitarbeiter der Akademie tragen widitige Ergebnisse ihrer wissen-sdiafllichen Arbeiten vor; zugleich weiden die neu gewählten Akademiemitglieder voi'gestellt. Ci) Jeweils im Monat Mai findet eine wissenschaftliche Veranstaltung, die „Karl-Marx-Vorlesung", statt. 23 Informations- uud Ooknmcntationswesen (1) Das wisscnschaftlidie Informations- und Doku-menlalionswesen der Akademie umfaßt die Bibliothe-ken. die Informations- und Dokumentationseinriditun-grn und die Archive. (2) Das Bibliotheksnetz der Akademie besteht aus der Ilauptbibliothpk und den Bibliotheken der Insti-lule. Die Hauptbibliothek ist Leiteinrichtung des liiljliotheksnetzes der Akademie. Sie sammelt die Schriften der Ordentlichen und Korrespondierenden Akademiemitglieder und erhält von ihnen jeweils ein rtliditexemplar dieser Schriften. (3) Die Informations- und Dokumentationseinridi-limgon sind in Verbindung mit dem Bibliotheksnetz entsprechend den gesamtstaatlichen wissensdiaftlich-(■ chnisdien und gesellschaftswissenschaftlidien Informationssystemen zu entwidccln. M) Das Zentralarchiv der Akademie sammelt als staatliches Endarchiv das Schrift-, Bild- und Ton-sdiriflgut das im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Akademie anfällt. Es ist berechtigt, sdiriftlidies Nadilaßgut der Akademiemitglieder und anderer bedeutender Wissensdiaftler sowie Dokumente zur Aka-demiegesdiichte zu übernehmen. Kapitel V Vcrleihungsrcchtc und Vcrörfcntlichungcn 8 24 Promotionsredit Die Akademie verleiht nach Maßgabe der Rechtsvorschriften akademische Grade. Einzelheiten regelt die vom Präsidenten der Akademie in Abstimmung mit dem Minister für Hoch- und Fadisdiulvvesen erlassene Verfahrensordnung. § 25 Ernennung zum Professor Der Akademie steht das Recht zu, wissenschaftliche Mitarbeiter, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen vorkegen, zum Professor zu ernennen. Die Ernennung erfolgt durdi den Präsidenten im Einvernehmen mit dem zuständigen Stellvertreter des Vor- sitzenden des Ministerrates. Einzelheiten regelt die vom Präsidenten der Akademie in Abstimmung mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen erlassene Verfahrensordnung. §26 Auszeichnungen In Anerkennung wisNenKehafUleher Verdienste verleiht die Akademie in jedem Jahr Leibniz-Meduillen und in jedem .3. Jahr die Helmholtz-Medaille und den Friedricb-Engels-Preis. Bedingungen und Verfahren regeln die vom Präsidenten der Akademie erlassenen Auszeichnungsordnungen. §27 r Veröffentlichungen (1) Die Akademie gibt Berichte über wissenschaftliche Beratungen im Plenum, in Konferenzen und Kongressen und soweit erforderlich Publikationen informativen Charakters über die Tätigkeit der Akademie heraus. Publikationen der genannten Art bedürfen der Zustimmung des Präsidenten. ♦ (2) Mit Zustimmung des Präsidenten können Institute, Forschungsbereiche und problemgebundene Klassen wissenschaftliche Arbeiten in eigenen Schriftenreihen und Fortsetzungswerken veröffentlichen. (3) Die Veröffentlichungen der Akademie erfolgen im Akademie-Verlag nach den hierfür vom Präsidenten der Akademie festgelegten Richtlinien. (4) Publikationen von Ordentlichen und Korrespondierenden Mitgliedern sowie von Mitarbeitern der Akademie müssen der hohen gesellschaftlichen Stellung und Verantwortung der Akademie in der Deutschen Demokratischen Republik gerecht werden, das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik und der Akademie fördern und der Notwendigkeit Rechnung tragen, die wissenschaftliche Arbeit vor volkswirtschaftlichen und .schutzrechtlichen Nachteilen zu bewahren. Näheres regelt eine Publikationsordnung. Kapitel VI Rechtliche Stellung und Vertretung im hechtsverkehr § 28 . Rechtliche Stellung (1) Die Akademie ist juristische Person und llaus-haltsorganisation. Ihr Sitz ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Akademie führt ein. Dienstsiegel und ein Traditionssigel. §29 Vertretung im Rechtsverkehr 1) Die Akademie wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten oder durch den Generalsekretär vertreten. (2) Die Vizepräsidenten und die Leiter der Forschungsbereiche vertreten die Akademie im Rahmen des ihnen durdi dieses Statut übertragenen Aufgaben-bereidies.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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