Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 321

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 321 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 321); Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 18. Juni 1969 321 §15 Die Forsch ungsbe reiche (1) Die Institute, die auf gleichgearteten, zueinander in Beziehung stehenden Gebieten-der Natur- oder der Gesellschaftswissenschaften tätig sind, werden zu For-schungsbereichen zusammengefafit. (2) Auf der Grundlage der Prognosen, des Perspektivplanes und der Vorgaben des Präsidenten sichern die Forschungsbereiche den langfristigen wissenschaftlichen Vorlauf vor allem für die Probleme der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und für die strukturbestimmenden Zweige der Volkswirtschaft, so (lall ein maximaler Beitrag zur politischen, ökonomischen, wissenschaftlich-technischen und geistig-kulturellen Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik geleistet wird. Die Forschungsbereiche sorgen dafür, daß die der Akademie obliegenden Aus- und Weiterbildungsaufgaben auf den von ihnen vertretenen Fachgebieten erfüllt werden. (t) Die Forschungsbereiche schließen mit den zuständigen Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen langfristige Vereinbarungen über die Kooperation auf den Gebieten der Forschung sowie über die Aus- und Weiterbildung wissenschaftlicher Kader ab (§ 29 Abs. 2). § 16 Ordentliche und Korrespondierende Mitglieder der Akademie (1) Zu Ordentlichen und Korrespondierenden Mitgliedern der Akademie können Persönlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik gewählt werden, die hervorragende Ergebnisse in Forschung, Technik und Produktion erzielt haben, oder die sich außergewöhnliche Verdienste um die Förderung und den Fortschritt der Wissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik erworben und zum Nutzen der Deutschen Demokratischen Republik bedeutenden Einfluß auf die Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse genommen haben. (2) Die Ordentlichen und Korrespondierenden Akademiemitglieder tragen durch hohe Leistungen und durch vorbildliches Wirken zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft und zur Erhöhung des Ansehens der Deutschen Demokratischen Republik und der Akademie bei. Ihre Zugehörigkeit zur Akademie ist mit der Verpflichtung verbunden, den in diesem Statut fc.slgeleglen gesellschaftlichen Auftrag der Akademie anzuerkennen und seine Erfüllung aktiv zu fördern. 0) Die Ordentlichen Mitglieder der Akademie sind verpflichtet, regelmäßig an der Arbeit der Akademie wie auch an der Tätigkeit des Plenums mitzuwirken. Sic* beteiligen sich an der Bearbeitung wissenschaftlicher Probleme in den Klassen, denen sie angehören. Ordentliche Mitglieder, die in die Wissenschaftlichen Hciriile der Forschungsbereiche berufen werden, tragen zu einem hohen Niveau der Forschungsarbeit bei und setzen sich dafür ein, daß Ergebnisse mit hoher "konomischer Effektivität und von großer internationaler Bedeutung erbracht werden. (!) Die Korrespondierenden Mitglieder der Akademie haben durch Erfüllung ihnen übertragener Aufgaben einen Beitrag zur wissenschaftlichen Arbeit der Akademie zu leisten. Vornehmlich haben sie die For- schung in den Instituten der Akademie zu fördern und darauf hinzuwirken, daß die schöpferische Leistungsfähigkeit der dort tätigen Kollektive erhöht wird. (5) Nach Erreichen der Altersgrenze bzw. bei Eintritt der Invalidität sind die Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder von ihren Pflichten zur Beteiligung an der wissenschaftlichen Arbeit der Akademie entbunden. (6) Die Wahl der Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder erfolgt im Plenum und bedarf der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Ministerrates. (7) Vorschläge zur Wahl neuer Akademiemitglieder können dem Präsidenten der Akademie von Ordentlichen Akademiemitgliedern unterbreitet werden. Mitglieder des Ministerrates und das Präsidium des Forschungsrates der Deutschen Demokratischen Republik können Persönlichkeiten zur Wahl als Akademiemitglieder Vorschlägen. (8) Den neu gewählten Akademiemitgliedern wird vom Präsidenten die Ehrennadel der Akademie überreicht. Akademiemitglieder haben das Recht, den Titel „(Ordentliches bzw. Korrespondierendes) Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin“ zu führen. (9) Die Zahl der Ordentlichen Mitglieder der Akademie soll 90 nicht übersteigen. In diese Zahl sind die nach Abs. 5 entpflichteten Ordentlichen Mitglieder nicht einbezogen. (10) Die Ordentlichen Mitglieder erhalten bei regelmäßiger Mitarbeit in der Akademie eine Dotation. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung. (11) Die im Abs. 7 genannten Vorschlagsberechtigten können dem Präsidenten der Akademie die Umwandlung einer korrespondierenden Mitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft empfehlen. Die Umwandlung erfolgt durch Beschluß des Plenums und bedarf der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Ministerrates. (12) Das Mitgliedschaftsverhältnis zur Akademie kann durch Beschluß des Plenums beendet werden, wenn die der Mitgliedschaft zugrunde liegenden Voraussetzungen entfallen sind oder wenn das betreffende Akademiemitglied die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen verletzt hat. Die Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses bedarf der Bestätigung durch den Vorsitzenden des Ministerrates. §17 Auswärtige Mitglieder der Akademie (1) Zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit kann das Plenum als besondere Ehrung hervorragende Wissenschaftler, die nicht Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind, zu Auswärtigen Mitgliedern der Akademie wählen. Sie haben das Recht, den Titel „Auswärtiges Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin“ zu führen. (2) Die Zugehörigkeit Auswärtiger Mitglieder zur Akademie ist mit der Anerkennung des ethischen und humanistischen Grundanliegens der Akademie verbunden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Die qualifizierte Realisierung dieser grundlegenden Aufgabenstellung erfordert insbesondere auch die Probleme zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere.

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