Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 317

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 317 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 317); der Deutschen Demokratischen Republik i 1969 Berlin, den 18. Juni 1969 Teil II Nr. 49 Tag 20. 5. 69 30. 5. 69 i\ Inhalt Verordnung über das Statut der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin Verordnung über das Statut der Deutschen Akademie der Künste zu Berlin Seite 317 324 Verordnung über das Statut der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vom 20. Mai 19G9 Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, die sich unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution vollzieht, bestimmt die Stellung und die Verantwortung der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Sie hat die Verpflichtung und den Auftrag, ihr wissenschaftliches Potential auf allen ihr übertragenen Gebieten der Forschung so zur Wirkung zu bringen, daß- planmüßig hervorragende wissenschaftliche Ergebnisse und Spitzenleistungen erzielt werden. Als Forschungsaka-demie der sozialistischen Gesellschaft leistet sie dadurch einen großen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und geistig-kulturellen Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik. y Die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin führt die humanistischen Traditionen fort, denen Gottfried Wilhelm Leibniz in seiner Gründungs-Denkschrift vom 24. März 1700 Ausdrude gegeben hat. Sie fallt ihre gesamte wissenschaftliche Leistungsfähigkeit zusammen, um diese große geistige Kraft entsprechend der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in vollem Umfang für die weitere Entwicklung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung zu nutzen. Sich hierfür einzusetzen, ist eine ehrenvolle Verpflichtung aller Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder und aller Mitarbeiter der Akademie. Kapitel I Funktion und Aufgaben der Akademie §1 Funktion (1) Die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Ikrliii (im folgenden „Akademie“ genannt) ist eine wissenschaftliche Institution der Deutschen Demokratischen Republik, die in Theorie und Praxis die Einheit der Wissenschaft verwirklicht. Als Forschungs-ukademie konzentriert sie ihr Forschungspotential auf prognostisch abgeleitete, strukturbestimmende Gebiete der Natur- und der Gesellschaftswissenschaften. Sie formt und fördert die Entwicklung des wissenschaftlichen Lebens der Deutschen Demokratischen Republik, das sie im Rahmen ihrer Aufgaben vertritt. (2) Die Akademie erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrütes sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Minister-rates. x §2 Unterstellung Die Akademie untersteht dem Ministerrat. Der Vorsitzende dös Ministerrates legt die sich hieraus ergebenden Befugnisse fest. §3 Hauptaufgaben der Forschung (1) Die Akademie hat die vorrangige Aufgabe, die gesamte wissenschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder und Mitarbeiter unter Einbeziehung des international vorhandenen Wissens einzusetzen, um einen langfristigen wissenschaftlichen Vorlauf für die Gestaltung des sozialistischen Gesellschaftssystems, insbesondere für die strukturbestimmenden Gebiete der Volkswirtschaft der .Deutschen Demokratischen Republik, zu sichern. (2) Die Akademie betreibt Forschung auf ausgewählten, in Profil und Umfang festzulegenden Gebieten, die auf Grund prognostischer Einschätzungen erkennen lassen, daß die Ergebnisse dieser Arbeit für die Deutsche Demokratische Republik 'Von hervorragender Bedeutung sein werden, und bei denen infolge entsprechender Konzentrationsmaßnahmen mit Leistungen von internationalem Rang zu rechnen ist. (3) Auf Grund von Beurteilungen der Wissenschafts-entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik und der internationalen wissenschaftlichen Entwicklungstendenzen arbeitet die Akademie prognostische Einschätzungen über die Ergebnisaussichten wissenschaftlicher Arbeitsrichtungen aus. Die Prognosetätigkeit der Akademie wird mit der prognostischen Arbeit der zuständigen zentralen Organe koordiniert; sie wird mit ihr durch die unmittelbare Mitwirkung von Akademiemitgliedern und anderen Wissenschaftlern der Akademie in den Prognose-Gruppen eng verflochten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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