Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 297 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 297); Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 297 n GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1969 Berlin, den 12. Juni 1969 I Teil II Nr. 47 Tag -X Inhalt Seite 22. 5. 69 Anordnung über Vorbereitung, Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie Außerbetriebsetzung industrieller Absetzanlagen 1 297 Anordnung über Vorbereitung, Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie Außerbetriebsetzung industrieller Absetzanlagcn vom 22. Mai 1969 / Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Volkswirtschaft sowie zur Verhinderung einer schädlichen Beeinflussung der Gewässer wird im Einvernehmen mit den Leitern der . zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für die Vorbereitung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung sowie für die Außerbetriebsetzung von Anlagen (industrielle Absetzanlagen), in denen fließfähige feststoffhaltige Rückstände aus industriellen Gewinnungs- und Verarbeitungsbetrieben über Tage a) mit Hilfe von Absperrbauwerken b) mit Hilfe eines Systems von Absperrbauwerken, Halden und Kippen c) in Geländeeinschnitten, die beim Aufschluß von Lagerstätten mineralischer Rohstoffe entstanden sind oder bei der Gewinnung mineralischer Rohstoffe zurückgelassen wurden (nachstehend Restlöcher genannt) abgesetzt oder d) standsicher aufgehaldet * , wurden und werden. Für Anlagen nach Buchst, c gilt außerdem die Anordnung cjom 2. April 1968 zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Volkswirtschaft an Halden und Restlöchern (GBl. II S. 225). §2 (1) Industrielle Absetzanlagen sind so vorzubereiten, zu errichten, zu betreiben und zu verwahren, daß die öffentliche Sicherheit und der Schutz der Volkswirtschaft gewährleistet sind. (2) Bei der Planung neuer Produktionsanlagen und-bei der Umstellung oder Rekonstruktion bestehender Produktionsstätten, in denen fließfähige feststoffhaltige Rückstände anfallen, sind die erforderlichen Absetzanlagen zu berücksichtigen. (3) Die Absetzanlagen müssen mit Produktionsbeginn betriebsfähig sein. §3 (1) Im Stadium der Vorbereitung ist bei der Gewässeraufsicht im zuständigen Flußbereich der Wasserwirtschaftsdirektion eine Zustimmung für die Errichtung einer industriellen Absetzanlage zu beantragen. Über den Antrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung zu entscheiden. (2) Die Zustimmung der Wasserwfrtschaftsdirektion kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein. (3) Ist die Errichtung und der Betrieb einer industriellen Absetzanlage mit einer Nutzung der Gewässer verbunden, so ist bei der Gewässeraufsicht im zuständigen Flußbereich der Wasserwirtschaftsdirektion die Einleitung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens (wasserrechtlicher Vorbescheid und wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung) zu beantragen. Wird die wasserrechtliche Genehmigung erteilt, entfällt die Einholung einer Zustimmung gemäß Abs. 1. (4) Die Zustimmung bzw. der wasserwirtschaftliche Vorbescheid ist Bestandteil der Unterlagen für die Beantragung der Baugenehmigung. Bedingungen und Auflagen der Zustimmung bzw. Festlegungen des wasserwirtschaftlichen Vorbescheides sind in die Bau-, genehmigung einzubeziehen. §4 (1) Die Errichtung und die Erweiterung industrieller Absetzanlagen nach § 1 Buchstaben a, b und d ist bauantrags- und baugenehmigungspflichtig. Ausgenommen davon sind Anlagen zum Absetzen von Rückständen aus den Verarbeitungsanlagen der Kaliindustrie mit Pionierdämmen. Die Anlagen zum Absetzen von Rückständen aus den Verarbeitungsanlagen der Kaliindustrie mit Pionierdämmen sind bei der Staatlichen Bauaufsicht nach der Inbetriebnahme anzumelden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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