Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 275 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 275); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 2. Juni 1969 275 entsprechend den spezifischen Bedingungen und Erfordernissen des jeweiligen Führungsbereiches, unter Beachtung seiner Entwicklungsdynamik festzulegen. III. Die Rechenschaftslegung der Leiter der Betriebe und Kombinate sowie der Räte der Städte und Gemeinden vor den Werktätigen ihres Verantwortungsbereiches 1. Die Pflicht zur Rechenschaftslegung ergibt sich aus dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion, der Stellung der Werktätigen als sozialistische Produzenten und sozialistische Eigentümer der Produktionsmittel und aus dem verfassungsmäßigen Recht der Bürger, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates entsprechend dem Grundsatz „Arbeite mit, plane mit, regiere mit!“ umfassend mitzugestalten. 2. Die Rechenschaftslegung der Leiter der Betriebe und Kombinate sowie der Räte der Städte und Gemeinden vor den Werktätigen muß dazu beitragen, die ständige Übereinstimmung der kollektiven und individuellen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen zu sichern, die bewußte und schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Lösung der Aufgaben zu fördern und ihnen die Informationen zu vermitteln, die sie zur aktiven Teilnahme am Planungs- und Leitungsprozeß sowie zur Festigung ihres Urteils- und Entscheidungsvermögens benötigen. 3. In der Rechenschaftslegung vor den Werktätigen Haben die Leiter der Betriebe und Kombinate sowie die Räte der Städte und Gemeinden über den Beitrag ihres Verantwortungsbereiches zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, über die Einhaltung der Gesetze und der anderen allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften, die Durchsetzung der Beschlüsse, die Verwirklichung der Planaufgaben, die Bildung und Verwendung der Fonds und die Maßnahmen zur planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, der Versorgung und Betreuung u. a. zu berichten. Besonders haben die Leiter der Betriebe und Kombinate sowie die Räte der Städte und Gemeinden Rechenschaft darüber zu legen, wie sie zur Erfüllung der in den staatlichen Plänen 'festgelegten Aufgaben die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Kosten sichern die schöpferische Mitarbeit der Werktätigen organisieren die Vorschläge und Empfehlungen der Werktätigen und ihrer Beratungs- und Kontrollorgane zur Verbesserung der Wirtschaftstätigkeit und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Effektivität praxis wirksam umsetzen die Eingaben, Kritiken und Beschwerden auswerten die sozialistische Gemeinschaftsarbeit, das Neuererwesen, den sozialistischen Wettbewerb und das Aus- und Weiterbildungssystem entwickeln die fortgeschrittensten Erkenntnisse und Leistungen der Schrittmacher und die bei der Entwicklung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten gesammelten Erfahrungen verallgemeinern bzw. obligatorisch durchsetzen die Ordnung und Sicherheit gewährleisten. Die Leiter der Betriebe und Kombinate haben über die Erfüllung der im Betriebskollektivvertrag übernommenen Verpflichtungen Rechenschaft abzulegen. In der Rechenschaftslegung haben die Leiter bzw. die Räte Schlußfolgerungen für die weitere Entwicklung konkret und kontrollfähig darzulegen. 4. Die Vorbereitung und Durchführung sowie die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Rechenschaftslegung der Leiter der Betriebe und Kombinate vor den Werktätigen hat in Abstimmung mit den zuständigen Leitungen der betrieblichen gesellschaftlichen Organisationen und den Beratungs- und Kontrollorganen der Werktätigen zu erfolgen. Die Rechenschaftslegung der Räte der Städte und Gemeinden vor den Werktätigen hat in Abstimmung mit den Organen der Nationalen Front zu erfolgen. Die in der Rechenschaftslegung zu behandelnden Grundfragen sind den Werktätigen vorher bekanntzugeben. 5. Die Leiter der Betriebe und Kombinate haben durch ein innerbetriebliches System der Rechenschaftslegung zu gewährleisten, daß alle betrieblichen Leiter vor dem Kollektiv ihres Verantwortungsbereiches Rechenschaft ablegen. Die dafür erforderlichen Festlegungen sind im Betriebskollektivvertrag zu treffen. 6. Die Leiter der Betriebe und Kombinate und die Räte der Städte und Gemeinden haben die sich aus den Rechenschaftslegungen vor den Werktätigen ergebenden Vorschläge, Hinweise, Kritiken und Beschwerden protokollarisch festzulegen und entsprechend den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften wie Eingaben zu behandeln. 7. Wird die Pflicht zur Rechenschaftslegung vor den Werktätigen nicht oder ungenügend wahrgenommen, ist der Leiter des Betriebes oder des Kombinates bzw. der Vorsitzende des Rates der Stadt oder Gemeinde durch den übergeordneten Leiter bzw. den übergeordneten Rat zur Verantwortung zu ziehen. IV. Die Rechenschaftslegung der Leiter der Betriebe und Kombinate, der Generaldirektoren der WB und der Leiter der gleichgestellten Organe vor dem übergeordneten Leiter 1. Rechenschaft ist über die Erfüllung der staatlichen Pläne und weiterer zentral gestellter Aufgaben, über die Entwicklung der wissenschaftlichen Führungstätigkeit, die Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und die schöpferische An- „ Wendung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu legen. Dabei ist der Beitrag des jeweiligen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Auf der Grundlage der umfassenden politischen, politisch-operativen und straf rechtlichen Einschätzung ist die mit der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung anzustrebende politischoperative Zielstellung, die den wirkungsvollsten Beitrag zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Geheimhaltung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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