Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 27 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 27); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 15. Januar 1969 27 (2) Damit gilt für die Ermittlung der Handelsspannen für frisches Obst und Gemüse folgendes Kalkulationsschema: Einzelhandelsverkaufspreis /. Einzelhandelsspanne 100,0 % 19,1 % = Abgabepreis Platzgroßhandel ■/. Platzgroßhandelsspanne 80,9 /o 13,8 % = Abgabepreis Liefergroßhandel /. Liefergroßhandelsspanne 67,1 % 7,6 o/o =- kalkulatorischer Vertragspreis 59,5 % (3) Bei Lieferungen von frischem Obst und Gemüse in Kleinabpackungen ist entsprechend den geltenden Bestimmungen zu verfahren. (4) Die im Abs. 1 festgelegten Handelsspannen beinhalten neben den Handelsaufschlägen folgende durchschnittlich kalkulierte Abgeltungssätze: a) in der Platzgroßhandelsspanne 4 % für Schwund und Verderb beim Transport vom Liefergroßhandel zum Besteller (bezogen auf den Einstandspreis) 4,20 M/dt Pauschalabgeltung für den Transport vom Liefergroßhandel zum Besteller b) in der Liefergroßhandelsspanne 4 % für Schwund und Verderb beim Liefergroßhandel (bezogen auf den Einstandspreis) 0,70 M/dt Pauschalabgeltung für Transportleistungen im Liefergroßhandel 0,80 M/dt Abgeltung für die Abnutzung der vom Liefergroßhandel gestellten Leihverpackung. (5) Für die Außenhandelsgesellschaft gelten für Importe von frischem Obst und Gemüse folgende Handelsspannen und Abgeltungssätze: a) Für die Übernahme der Liefergroßhandelstätigkeit einschließlich der Abgeltung von Schwund und Verderb im Liefergroßhandel sowie beim Transport vom Liefergroßhandel zum Besteller 12,8 % vom Vertragspreis zuzüglich 4,20 M/dt für den Transport ab Grenzmarkierung der Deutschen Demokratischen Republik (Tarifschnittpunkt) bis Empfangsstation des Erstempfängers (Vertragspartner der Außenhandelsgesellschaft) sowie 0,80 M/dt für die Abgeltung der Außenverpackung. b) Bei importiertem frischen Obst und Gemüse hat der Platzgroßhandel aus seiner Handelsspanne folgende Kosten zu tragen: Kosten aus Garantienebenforderungen Kosten für die Warenstreuung im Auftrag des Außenhandelsbetriebes ■ Frachtkosten ab Empfangsstation bis Lager des Empfängers. (6) Ist entsprechend den Rechtsvorschriften die Berechnung von Qualitätszuschlägen Einlagerungszuschlägen Kleinabpackungszuschlägen oder anderen, nicht kalkulationsfähigen Aufschlägen vorgesehen, sind diese nicht Grundlage für die Errechnung der Handelsspannen. Die Handelsspannen sind Höchstsätze. (7) Bezieht der private Groß- und Einzelhandel vom sozialistischen Großhandel frisches Obst und Gemüse, so sind die sich gemäß Abs. 1 ergebenden Abgabepreise des Großhandels verbindlich. (8) Die jeweilige Handelsspanne darf nur einmal in Anspruch genommen werden. Werden zwischen dm Partnern andere Bedingungen für die Leistungcerbringung vereinbart als sie den Handelsspanne gemäß Absätzen 1, 3 und 4 zugrunde liegen, sind d'■ jeweiligen Handelsspannen im gegenseitigen Einvernehmen auf der Grundlage der erbrachten Leistungen und entsprechender Nutzensrechnungen zu teilen. §5 (1) Für Lieferungen des Liefergroßhandels an den Platzgroßhandel innerhalb seines Versorgungsgebietes und Lieferungen des Platzgroßhandels ergeben sich die Abgabepreise aus den operativ festgelegten örtlich geltenden Einzelhandelsverkaufspreisen abzüglich der gemäß § 4 Abs. 1 festgelegten bzw. festzulegenden Handelsspannen der jeweiligen Großhandelsstufe. (2) Für Lieferungen von frischem Obst und Gemüse vom Liefergroßhandel an Abnehmer außerhalb seines Versorgungsgebietes sowie an die obst- und gemüseverarbeitende Industrie sind auf der Grundlage der Anordnung Nr. Pr. 27 vom 12. Dezember 1968 Erzeugerpreise für frisches Obst und Gemüse (Vertragspreise) (GBl. II S. 15) Vertragspreise des Liefergroßhandels zu vereinbaren. (3) Die Abgabepreise des Liefergroßhandels ver- stehen sich beladen ab Aufkaufstelle/Vermarktungs-station bzw. vereinbarter Beladestelle oder Versandstation. J (4) Die Abgabepreise des Platzgroßhandels verstehen sich frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels bzw. der Großverbraucher, (5) Die Abgabepreise des Außenhandelsbetriebes verstehen sich „frei Empfangsstation des Erstempfängers“ und ergeben sich aus den Vertragspreisen gemäß der Anordnung Nr. Pr. 27 zuzüglich Handelsspannen und Abgeltungssätzen gemäß § 4 Abs. 5 dieser Anordnung. §6 (1) In den sozialistischen Handelsbetrieben der Konsum-Wirtschaftsvereinigungen Obst, Gemüse, Speisekartoffeln der Bezirke ist zum Ausgleich der Preisdifferenzen zwischen den Vertragspreisen unter Berücksichtigung der festgelegten Großhandelsspannen und den sich aus der operativen Preisbildung ergebenden Abgabepreisen des Großhandels ein Preisausgleichsfonds über mehrere Jahre durchgehend zu schaffen. Der Saldo des Preisausgleichsfonds wird nicht ergebniswirksam.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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