Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 264

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 264 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 264); 264 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 20. Mai 1969 Anordnung über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben in den staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 9. April 1969 Auf Grund des § 15 der Anordnung vom 30. September 1968 über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (GBl. II S. 859) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Technik folgendes angeordnet: §1 Für die dem Ministerium für Gesundheitswesen direkt nachgeordneten Einrichtungen erfolgt die Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf dem Gebiet der Medizin ab 1. Januar 1969 nach den Rechtsvorschriften über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik. §2 (1) Für die wissenschaftlich-technischen Aufgaben auf dem Gebiet der Medizin, die Bestandteil des zentralen Planes Wissenschaft und Technik sind, ist Hauptauftraggeber das Ministerium für Gesundheitswesen. (2) Die Finanzierung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben auf dem Gebiet der Medizin erfolgt, durch den Hauptauftraggeber auf der Grundlage von Verträgen, die mit den Hauptauftragnehmern abgeschlossen ' werden. Die Hauptauftragnehmer schließen zur Durchführung der Aufgaben eigenverantwortlich Verträge mit anderen Einrichtungen oder Betrieben ab Der Abschluß von Verträgen hat auf der Grundlage der Bestimmungen über das allgemeine Vertragssystem, insbesondere der Dritten Durchführungsverordnung vom 25. Februar 1965 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (GBl. II S. 251), zu erfolgen. §3 Über alle zur Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf dem Gebiet der Medizin bereitgestellten und finanzierten Grund- und Arbeitsmittel, sofern nicht Verbrauchsmaterial, ist ein besonderer Nadiweis zu führen. Die Entscheidung über die Rechtsträger-schaft an themengebundenen Grundmitteln erfolgt nach Abschluß des Forschungsvorhabens. §4 (1) Die Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf dem Gebiet der Medizin, die in Einrichtungen durchgeführt werden, die den staatlichen örtlichen Organen unterstehen, erfolgt auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheitswesen bestätigten Aufträge im Wege der Auftragszahlung. (2) Einrichtungen gemäß Abs. 1 haben den Kostenaufwand bis auf weiteres getrennt nach Grundmitteln. und Materialkosten, Lohn- und Gehaltskosten sowie sonstigen Aufwendungen auszuweisen. §5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. April 1969 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Anordnung über die Änderung der Preisanordnung Nr. 2025 Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis vom 5. Mai 1969 Die Preisanordnung Nr. 2025 vom 10. Januar 1964 Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis (GBl. II S. 95) wird im Einvernehmen mit dem Leiter des Amtes für Preise wie folgt verändert: 8 1 Der § 9 der Preisanordnung Nr. 2025 erhält folgende neue Fassung: „Beherbergungseinrichtungen (1) In den Beherbergungseinrichtungen sind Preisverzeichnisse über die jeweils geltenden Zimmerpreise und für die Dienstleistungsgebühren einschließlich der zulässigen Auf- bzw. Abschläge, welche vom zuständige Preisbildungsorgan zu bestätigen sind, differenziert nach den verschiedenen Gästegruppen, zu führen. (2) Dem Gast ist jeweils eine Zimmerkarte (Hotelausweis) auszuhändigen, aus der die für die Benutzung der Zimmer und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen geltenden Prejse der Preisverzeichnisse gemäß Abs. 1 hervorgehen. (3) Wird dem Gast in Ausnahmefällen keine Zim- merkarle ausgehändigt, sind ihm in geeigneter Weise am Ankunftstag die bestätigten Preise bekanntzugeben. N (4) Auf Wunsch des Gastes ist der Zimmerpreis an Hand der Preisverzeichnisse gemäß Abs. 1 nachzuweisen.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 5. Mai 1969 Der Minister für Mandel und Versorgung I. V.: Dr. Bernheier Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterslraße 47, Telefon: 209 30 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 100 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil! 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zenlral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten.

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