Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 260 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 260); 260 Gesetzblatt' Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 20. Mai 1969 § 19 (1) Mit dem Zeitpunkt des Entzugs des Eigentumsrechts entsteht Volkseigentum an den übertragenen Bodenflächen, Gebäuden und Anlagen. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Hechte. Für die Gläubiger der erloschenen dinglichen Rechte gilt § 10 des Entschädigungsgesetzes. (2) Bei Anordnen eines Nutzungs- oder Mitnutzungsverhältnisses hat dcis Nutzungs- bzw. Mitnutzungsrecht den Vorrang gegenüber den an diesen Bodenflächen, Gebäuden und Anlagen bestehenden dinglichen Rechten. Zu § 12 des Berggesetzes: § 20 (1) Bei Nutzungsänderungen zur dauernden oder zeitweiligen umfassenden Nutzung sind bestehende Miet- und Pachtverhältnisse vertraglich zu beenden. Bei Nutzungsänderungen zur dauernden oder zeitlich begrenzten Mitnutzung und beim Festlegen von Nutzungsbedingungen ist dem Verlangen des bisherigen Mieters oder Pächters auf entsprechende Beendigung oder Änderung des Vertragsverhältnisses nachzukommen. (2) Kommt über die Beendigung oder Änderung des Vertragsverhältnisses gemäß Abs. 1 keine Einigung zustande, kann®auf Antrag die vertragliche Regelung durch eine Entscheidung des Rates des Kreises ersetzt werden. Bei der Beendigung von Vertragsverhäitnissen über Wohn- und Gewerberaum ist zu sichern, daß der notwendige Ersatzraum bereitgestellt wird. Im Falle der Änderung des Vertragsverhältnisses ist auf Antrag gleichzeitig über den zulässigen Miet- und Pachtpreis zu entscheiden. Im übrigen gilt auch zugunsten des bisherigen Mieters oder Pächters § 14. § 21 Entscheidungen des Rates des Kreises gemäß §§15 bis 18 und § 20 Abs. 2 sind den Beteiligten zuzüstel-len. Die Entscheidung ist zu begründen. Zu § 13 Abs. 2 des Berggesetzes: § 22 (1) Auf der Grundlage der Planungsunteflagen gemäß § 13 Abs. 2 des Berggesetzes hat der Betrieb, der Bodenflächen in Ausübung des Untersuchungs-, Ge-winnungs- oder Speicherrechts nutzt, mit dem Folgenutzer rechtzeitig .einen .Vertrag über die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Wiederurbarmachung sowie über die Gestaltung, Qualität und Übergabe der wieder urbar gemachten Bodenflächen abzuschließen. (2) Ist ein rechtzeitiger Vertragsabschluß gemäß Abs. 1 nicht möglich, weil der Folgenutzer noch nicht feststeht, so ist der Rat des Kreises anstelle des Folgenutzers zum Vertragsabschluß verpflichtet. (3) Über die Abnahme der wieder urbar gemachten Bodenflächen entscheidet, falls eine vertragliche Regelung fehlt oder der Folgenutzer die Abnahme ablehnt, bei den für landwirtschaftliche Zwecke wieder urbar gemachten Bodenflächen der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Kreises, bei den für forstwirtschaftliche Zwecke wieder urbar gemachten Bodenflächen das zuständige Wirtschaftsorgan der Forstwirtschaft, bei den für sonstige Zwecke wieder urbar gemachten Bodenflächen der Rat des Kreises. Zu § 15 des Berggesetzes: § 23 (1) Die Wiederurbarmachung umfaßt insbesondere folgende Maßnahmen: a) Böschungen und Böschungssysteme sind standsicher herzurichten b) Plateauflächen und Zwischenbermen sind zu planieren c) Zufahrten und notwendige Hauptwirtschaftswege auf den Bodenflächen sind einzurichten d) die natürliche Vorflut ist zu gewährleisten. (2) Die Wiederurbarmachung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung umfaßt zusätzlich insbesondere folgende Maßnahmen: a) kulturfähiger Boden ist in geeigneter Qualität, die eine Mindestfruchtbarkeit für die Folgenutzung bereits vom ersten Nutzungsjahr an ermöglicht, und in einer für die Folgenutzung notwendigen Mächtigkeit als oberste Schicht aufzutragen b) ist ein ausreichender Auftrag kulturfähigen Bodens nicht zu erreichen oder volkswirtschaftlich nicht vertretbar, so sind entsprechende bodenverbessernde oder' ertrags verbessern de Maßnahmen durchzuführen. (3) Die Maßnahmen gemäß Abs. 1 Buchstaben b bis d sowie Abs. 2 sind grundsätzlich nur auf solchen Bodenflächen durchzuführen, die über dem zu erwartenden Grundwasserspiegel liegen. Zu §§ 14’ und 15 des Berggesetzes: § 24 Der Leiter der Obersten Bergbehörde und der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik erlassen im gegenseitigen Einvernehmen Bestimmungen über die Wiedernutzbarmachung (Wiederurbarmachung und Rekultivierung) der in Ausübung des Untersuchungs-, Gewinnungs- oder Speicherrechts genutzten Bodenflächen. Zu § 18 des Berggesetzes: § 25 (1) Schäden infolge von Arbeiten, die gemäß § 1 Abs. 1 nicht dem Berggesetz unterliegen, sind nach den Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts zu ersetzen. (2) Zu den im § 18 Abs. 3 des Berggesetzes genannten Arbeitsunfällen gehören nicht die nach den Rechtsvorschriften den Arbeitsunfällen gleichgestellten Unfälle bei gesellschaftlichen Tätigkeiten. Zu § 19 Abs. 2 des Berggesetzes: § 28 (1) Geldersatz ist zu leisten für: a) Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen b) sonstige Schäden, wenn die Wiederherstellung der früheren Gebrauchsfähigkeit oder Naturalersatz volkswirtschaftlich nicht zu vertreten ist. (2) Die Ersatzleistungen durch Wiederherstellung der früheren Gebrauchsfähigkeit oder durch Naturalersatz werden fällig, sobald objektiv die Voraussetzungen zur endgültigen Schadenbeseitigung, gegeben sind. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Vornahme notwendiger Teilreparaturen oder vorbeugender Sicherungsmaßnahmen. Sie sind vom Ersatzberechtigten zu dulden. Zu § 20 Abs. 1 des Berggesetzes: § 27 Werden für die unterirdische Speicherung bergmännisch hergestellte Hohlräume verwendet, so soll bei der;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 260 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 260) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 260 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 260)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X