Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 242 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 242); 242 Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 13. Mai 1969 dem Grenzwert liegenden Feuchtigkeitsgehalt ein versiegeltes, wasserundurchlässiges, verschlossenes Flaschenmuster zu hiriterlegen. §3 Der Aufkaufbelrieb ist verpflichtet, dem Lieferer innerhalb von 5 Werktagen nach der Abnahme der Rohware den im Labor ermittelten Feuchtigkeitsgehalt vorab mitzuteilen, wenn dieser den Grenzwert gemäß TGL 80 15 156 überschreitet. Der Lieferer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen des Feuchtigkeitsnachweises eine Kontrolluntersuchung des Feuchtigkeitsgehaltes bei den Prüfdienststellen für Saat-und Pflanzgut des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung zu beantragen. Das Ergebnis der Kontrolluntersuchung ist für beide Vertragspartner verbindlich. §4 (1) Übersteigt der Feuchtigkeitsgehalt der Rohware den in der TGL 80 15 156 angegebenen Feuchtigkeitsgehalt (Grenzwert), so werden zum Risikoausgleich zwischen dem Vermehrungs- und dem Abnahmebetrieb zusätzlich zum Masseabzug nach DUVAL TGL 80 6779 Blatt 2, Saat- und Pflanzgut Prüfung von Roh- und Saatware, Prüfmethodik, nachstehende Erzeugerpreisabschläge wirksam: A. Landwirtschaftliches Saatgut: Überfeuchte ' % 1 2 3 4 5 Preisabschlag % 1 2 4 7 12 je weiteres Prozent Überfeuchte werden weitere 6 % Abschlag zum Erzeugerpreis wirksam. B. Gartenbauliches Saatgut: Überfeuchte % 1 2 3 4 5 Preisabschlag % 5 10 15 20 25 je weiteres Prozent Überfeuchte werden -weitere 6 % Abschlag zum Erzeugerpreis -wirksam. (2) Bei konsunvwirksamen Kulturen bildet die unterste Abschlagsgrenze jeweils der entsprechende Konsum-Erzeugerpreis. §5 Die Preisabschläge gemäß § 4 werden auf die Erzeugerpreise für Saatgut der Fruchtarten Mais, Getreide, Speisehülsenfrüchte, Ölpflanzen, Faserpflanzen, Hackfrüchte, Futterpflanzen, Gemüse sowie Arznei- und Gewürzpflanzen berechnet. (.1) Werden nachstehend genannte Werte des Wassergehaltes für die aus den Aufwüchsen der Getreidevermehrung abgelieferte Ware bei Sommer- und Winterweizen - Sommer- und Winterroggen Sommer- und Wintergerste Hafer nicht überschritten, wird dem Vermehrer von den DSG-Betrieben eine Qualitätsprämie in folgender Höhe gezahlt: für Rohware oder nicht attestierte aufbereitete Ware mit einem Wassergehalt Prämie von bis M/dt 15 % 16 fl/o 3,- 16,1 % 18 % 1,50 (2) Die Qualitätsprämien gemäß Abs. 1 werden nicht gezahlt, wenn der Vermehrer den im Vermehrungsvertrag vereinbarten Endäblieferungstermin überschreitet oder die im Vermehrungsvertrag festgelegte Menge nicht erfüllt. §7 c (1) Die Zahlung der Qualitätsprämie hat nur für Saatgut oder für deft im Rohwareattest festgestellten Saatgutanteil zu erfolgen. Nicht als Saatgut anerkannte oder zügelassene Ware unterliegt den Bestimmungen für Konsumware. (2) Die Qualitätsprämien sind von den DSG-Betrie-ben nach Erfüllung des Vermehrungsvertrages an den Vermehrer zu zahlen. §8 (1) Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1969 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, beginnend mit den Lieferungen aus der Ernte 1969. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 19. Juli 1963 über die Zahlung von Qualitätsprämien für Saatgetreide (GBl. II S. 523) außer Kraft. Berlin, den 26. April 1969 Der Vorsitzende des Rates fiir landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung Nr. 3* über den Rücklauf leerer Kabeltrommeln vom 7. März 1969 Zur Änderung der Anordnung vom 24. Januar 1964 über den Rücklauf leerer Kabeltrommeln (GBl. III S. 100) wird folgendes angeordnet: §1 , Die Absätze 1 und 2 des § 9 erhalten folgende Fassung: „(1) Die Lieferwerke sind verpflichtet, den Rücksendern von Kabeltrommeln eine Rückvergütung zu zahlen. Die Rückvergütung beträgt bei Kabeltrommeln aus Holz 662/3% des Industrieabgabepreises der zurückgesandten Kabeltrommeln bei Kabeltrommeln aus Stahl 85 % des Industrieabgabepreises der zurückgesandten Kabeltrommeln. Die Bezahlung der Rückvergütung hat innerhalb von 15 Tagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit Eingang der Kabeltrommeln und der gemäß § 5 anzufertigenden Begleitpapiere beim Lieferwerk. Anordnung Nr. 2 vom 15. Dezember 1904 (GBl. III 1965 Nr. 1 S. 1);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

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