Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 239

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 239 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 239); LMaLlJimmtätslliiil Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 GESETZBLÄ der Deutschen Demokratischen Republik 239 1969 Berlin, den 25. April 1969 Teil II Nr. 36 Tag Inhalt Seite 31:3.69 Richtlinie über die Vorfinanzierung von Aufwendungen für wissenschaftlich-technische Leistungen durch Auftraggeber - 239 Berichtigung 240 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik r 240 Richtlinie über die Vorfinanzierung, von Aufwendungen für wissenschaftlich-technische Leistungen durch 'Auftraggeber vom 31. März 1969 Zur einheitlichen Regelung der Vorfinanzierung von Aufwendungen der Auftragnehmer für die Durchführung wissenschaftlich-technischer Leistungen bis zur Bezahlung der Leistung bzw. des vereinbarten Leistungsabschnittes durch den Auftraggeber wird- in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Präsidenten der Industrie- und Handelsbank folgendes festgelegt: 1. Gemäß § 10 Absätze 5 und 6 der Anordnung vom 30. September 1968 über die auftragsgebundene Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Sie Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (GBl. II S. 859) erfolgt die Vorfinanzierung der Aufwendungen durch die Auftragnehmer bis zu ihrer Bezahlung durch die Auftraggeber a) bei .Forschungseinrichtungen der Deutschen Aka-" ' demie der Wissenschaften zu Berlin .und Einrichtungen des Hodi- und Fachschulwesens aus Mitteln der Auftraggeber sowie aus Eigenmitteln und Krediten entsprechend den von den zuständigen zentralen Organen erlassenen spezifischen Regelungen b) bei allen anderen naturwissenschaftlich-technischen Instituten aus eigenen Umlaufmitteln, Krediten oder Mitteln des Auftraggebers. 2. Die Vorfinanzierung aus Mitteln des Auftraggebers ist darauf zu richten, daß das aktive Zusammenwirken von Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben unter Ausnutzung der Geldbeziehungen mit ökonomischen Mitteln gefördert und eine wirksame Einflußnahme und Kontrolle des Auftraggebers auf die zügige Durchführung der Aufgaben zur Erreichung der festgelegten Ziele und Termine gewährleistet wird. Die Auftragnehmer haben sich mit eigenen Umlaufmitteln mindestens in der planmäßig festgesetzten Höhe an der Vorfinanzierung der Leistungen zu beteiligen und dabei die Möglichkeit der Aufnahme von Bankkrediten zu nutzen. 3. Die Vorfinanzierung aus Mitteln des Auftraggebers ist in den Forschungsverträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. Eine Vorfinanzierung des vereinbarten leistungsabhängigen Zuschlages ist nicht zulässig; die Möglichkeit einer anteiligen Vorauszahlung auf den im Vertrag vereinbarten leistungsabhängigen Zuschlag bei- Bezahlung eines Leistungsabschnittes gemäß § 10 Abs. 4 der Anordnung vom 30. September 1968 wird davon nicht berührt. Die vertraglich vereinbarte Vorfinanzierung ist in die Finanzierungspläne bei' dem Auftraggeber und Auftragnehmer als Bestandteil der planmäßigen Vorfinanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben gufzunehmen. Die Bank des Auftragnehmers kann als- Voraussetzung für die Ausreichung von Krediten mit ihrer Forderung nach Eigenmittelbeteiligung eine vertragliche Vorfinanzierung durch den Auftraggeber verlangen. 4. In den Forschungsverträgen ist zur Vorfinanzierung zu vereinbaren: die Gesamthöhe sowie die Teilbeträge der Vorfinanzierung für eine Aufgabe bzw. die vereinbarten Leistungsabschnitte sowie die Termine für die Mittelbereitstellung auf der Grundlage der vereinbarten Selbstkosten und Abrechnungstermine; dabei'muß Übereinstimmung mit dem voraussichtlichen Kostenzuwachs entsprechend den vertraglich vereinbarten Leistungs-abschnitten bzw. der Gesamtleistung bestehen die Bedingungen für die .Mittelbereitstellung, die dem Auftraggeber die Kontrolle über die zielstrebige Auftragsdürchführung ermöglichen die Bedingungen, unter welchen eine Vorfinanzierung ganz oder teilweise einzustellen ist. LI ’ ts;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Verfassung void anderer Rechtsvorschriften gewährleistet. Die Verantwortung Staatssicherheit als zentrales staatliches Organ für die Gewährleistung der staatlichen besteht in der Realisierung folgender Hauptaufgaben: Aufklärung und Bekämpfung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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