Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 225

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 225 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 225); 225 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 21. April 1969 b) die Namen aller an Bord befindlichen Personen sowie die Nummern ihrer Personalausweise und der Genehmigungen c) zweimal täglich der Standort des Fahrzeuges d) jedes besondere Ereignis, das während der Fahrt oder im Zusammenhang mit der Fahrt eingetreten ist.“ §3 Die Grenzordnung vom 19. März 1964 wird durch folgenden neuen Abschnitt VI ergänzt: „ A bschnitt VI Befugnisse der Angehörigen der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee §50 Die Kommandeure der Verbände, Truppenteile und Einheiten der Grenztruppen informieren die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe, unterbreiten ihnen Vorschläge und erteilen auf Verlangen Auskünfte über Probleme, soweit sie die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und deren Organe zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere bei der Durchsetzung der Grenzotdnung, betreffen. §51 Wird die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet durch eine Sadie gefährdet oder gestört, sind die Kommandeure der Verbände, Truppenteile und Einheiten der Grenztruppen berechtigt, sich an den Rechtsträger, Eigentümer, Besitzer oder Verwalter der Sache zu wenden und die Beseitigüng der Gefährdung oder Störung in angemessener Frist zu verlangen. §52 (1) Die Angehörigen der Grenztruppen können die Personalien feststellen oder aufnehmen, werm es zur Erfüllung der den Grenztruppen gestellten Aufgaben zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet Unbedingt erforderlich ist. (2) Können Personen sich mit den für das Grenzgebiet erforderlichen Dokumenten nicht äusweisen, ist eine. Zuführung zulässig. Säe ist auch zulässig, wenn es zur Klärung eines die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet erheblich gefährdenden Sachverhalts unumgänglich ist. * " § 53 * (1) Personen, die dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, a) durch deren Benutzung die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet gefährdet oder gestört wird oder b) die der Einziehung unterliegen, dürfen einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände zum Zwecke der Verwahrung oder Einziehung dieser Sachen durchsucht werden, wenn dadurch die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet gewährleistet werden kann. „ (2) Innerhalb der Sperrzone und des Schutzstreifens können mitgeführte Sachen ohne Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen durchsucht werden. (3) Werden Sachen gemäß Abs. 1 festgestellt, sind diese den zuständigen staatlichen Organen zur Verwahrung zu übergeben. §54 Zur Beseitigung eines im erheblichen Maße die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet gefährdenden oder störenden Zustandes dürfen Grundstücke, Wohnungen oder andere Räume betreten werden. §55 (1) Wird die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet durch Personen erheblich gefährdet oder gestört, können diese in Gewahrsam genommen werden, sofern nicht auf andere Weise die Gefahr oder Störung beseitigt werden kann. (2) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, wenn der Grund dafür weggefallen ist. Er darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. (3) Den in Gewahrsam genommenen Personen kön- nen die dadurch entstandenen Kosten auferlegt werden. * §56 (1) Wird den Angehörigen der Grenztruppen bei der Ausübung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt oder werden die von ihnen auf der Grundlage der Grenzordnung angeordneten Maßnahmen, deren Durchführung unerläßlich ist, behindert oder nicht befolgt, ist die körperliche Einwirkung 'Zulässig, wenn andere Mittel nicht ausreichen, um ernste Auswirkungen für die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet zu verhindern. (2) Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Es sind dabei diejenigen Mittel anzuwenden, die im Verhältnis zur Art und Schwere der-Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Die körperliche Einwirkung und die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur so länge zulässig, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist. (3) Die Anwendung der Schußwaffe ist nur nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der Nationalen Volksarmee -zulässig.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in Reisesperre stehen sowie in der wirksamen Unterstutzung der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs im grenzüberschreitenden Verkehr.

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