Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 224

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 224 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 224); 224 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 21. April 1969 (5) Mit sonstigen Schwimmkörpern ist der Aufenthalt nicht \yeiter als 150 m von der Küste entfernt nur während der Badesaison in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang außerhalb des Schutzstreifens und der Sperrgebiete gestattet. (6) Die gesamte Küstenfischerei ist nur innerhalb der Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik zulässig. (7) Der gesamte- Schiffs- und Bootsverkehr der „Weißen Flotte“ erfolgt nach Zustimmung durch den Kommandeur der Grenzbrigade Küste auf den festgelegten Routen und Kursen. Alle Vergnügungs- und Gesellschaftsfahrten sind nur auf Vertragsbasis mit der „Weißen Flotte“ zulässig. (8) Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 sind bei der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock, Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen des Abs. 6 über die Räte der Küstenkreise beim Rat des Bezirkes Rostock zu beantragen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen erfolgt im Einvernehmen mit dem Kommandeur der Grenzbrigade Küste. §41 (1) Die Registrierung der Fahrzeuge gemäß § 40 Abs. 1, die vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik bzw. von den dazu berechtigten gesellschaftlichen Organisationen technisch zugelassen sind, ist bei der für den Liegeort der Fahrzeuge zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. (2) Die von der Deutschen Volkspolizei erteilte Registriernummer und die Bezeichnung des Liegeortes sind deutlich sichtbar an den Fahrzeugen anzubringen. §42 c ~~ (1) Fahrzeuge der Küstenfischerei und des Rettungsdienstes sowie Sportboote dürfen an der offenen Küste nur auf den Liegeplätzen stationiert werden, die vom Rat des Bezirkes Rostock nach Zustimmung durch den Kommandeur der Grenzbrigade Küste bestimmt sind. Die Fahrzeuge müssen technisch zugelassen und registriert sein. Sie sind auf den Liegeplätzen so zu sichern, daß eine unbefugte Benutzung ausgeschlossen wird. (2) Innerhalb des Schutzstreifens gemäß § 36 sind keine Liegeplätze einzurichten. §43 (1) Genehmigungen für die Fahrt mit Sportbooten gemäß §40 Abs. 1 sind durch den Eigentümer bei der für den Liegeort des Sportbootes zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen und nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Dienststelle zurückzugeben. (2) Genehmigungen für Besatzungen von Fahrzeugen der Küstenfischerei und des Rettungsdienstes gemäß § 40 Abs. 1 sind durch den Leiter des Betriebes bzw. der Institution bei der für den Liegeort des Fahrzeuges zuständigen Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises zu beantragen. (3) Genehmigungen gemäß Abi. 2 verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. bei Lösung des Arbeitsrechtsverhältnisses. (4) Die Leiter der Betriebe bzw. Institutionen sind verpflichtet, unverzüglich ungültige Genehmigungen einzuziehen und den zuständigen Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise zu übergeben. §44 (1) Die Eigentümer oder.£ootsführer von Fahrzeugen gemäß §42 Abs. 1 müssen das Auslaufen der Fahrzeuge den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei 24 Stunden vorher unter Angabe des Zeitpunktes des Auslaufens der Fahrtroute und vorgesehenen Liegestellen des Bestimmungsortes der an Bord befindlichen Personen und des Zeitpunktes der beabsichtigten Rückkehr des Fahrzeuges bekanntgeben. (2) Für Fahrzeuge, die beruflichen Zwecken dienen, kann der Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock vom Abs. 1 abweichende Festlegungen treffen. (3) Bootsführer von Fahrzeugen gemäß § 40 Abs. 1, die nicht an der offenen Küste stationiert sind, müssen sich beim Auslaufen aus den inneren Seegewässern bzw. beim Einlaufen in die inneren Seeg'ew'äs-ser im Bereich der Grenzzone unter Vorlage der Genehmigung beim zuständigen Kontrollpunkt der Grenzbrigade Küste ab- bzw. anmelden. (4) Als Bordbücher gemäß § 40 Abs. 1 sind nur die von der Deutschen Volkspolizei herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Sie sind bei der für den Liegeort des Fahrzeuges zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. In das Bordbuch ist bei Fahrten auf den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik, die außerhalb des Bereiches der Grenzzone liegen, folgendes einzutragen: a) das Datum und die Uhrzeit des Aus- und Einlaufens;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß es hier um die differenzierte Einbeziehung dieser Kräfte in das Sicherungssystem auf und an den Transitstrecken gehen muß, bei Gewährleistung ihres Einsatzes auch für die Lösung der konkreten Beweisaufgabe erforderlichen Beweis-gründe zu erkennen und effektiv zu nutzen. Dabei dürfen die Fakten, aus denen Schlußfolgerungen gezogen werden, nicht ein fach aneinandergereiht werden.

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